Allgemeine Verwaltungsvorschrift (AVV) zur Kennzeichnung von Luftfahrthindernissen
Erstellt am: 15.03.2013
Autoren: | Bundesregierung | |
Erscheinungsjahr / -datum: | 2004/07/04 | |
Herausgeber: | Bundesregierung | |
Zitiert als: | [AVV04] | |
Art der Veröffentlichung: | Sonstiges | |
Sprache: | Deutsch | |
Sonstige Informationen: | Gegenstand dieser allgemeinen Verwaltungsvorschrift ist die Anwendung der § 12 Abs. 4 und der §§ 14 bis 17 des Luftverkehrsgesetzes (LuftVG) durch die gemäß § 31 Abs. 2 Nr. 6 bis 10 des Luftverkehrsgesetzes zuständigen Luftfahrtbehörden der Länder bei der Zustimmung zu Genehmigungen zur Errichtung von für die Luftverkehrssicherheit hindernisrelevanter Bauwerke und deren Tages- und Nachtkennzeichnung. Sie findet auch Anwendung für bereits errichtete Hindernisse, wenn diese durch Neufestlegung oder erweiterte Festlegung eines Bauschutzbereiches hindernisrelevant werden. Die allgemeine Verwaltungsvorschrift berücksichtigt die einschlägigen Anforderungen des Anhangs 14 zum Abkommen über die Internationale Zivilluftfahrt (ICAO-Anhang 14 Band I Kapitel 6), Ausgabe 4, Juli 2004.
Gliederung:
Geändert durch die Verwaltungsvorschrift vom 24. April 2007 (BAnz. S. 4471)
|
|