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KMU

Erstellt am: 11.04.2003 | Änderungsdatum: 06.07.2012
Kleine und Mittelere Unternehmen

Eine einheitliche Definition existiert für diesen Wirtschaftsbereich nicht. Zur wissenschaftlichen und politischen Auseinandersetzung mit dem Mittelstand (KMU) gehört in jedem Fall die Strukturierung des Unternehmensbestandes nach Größenklassen. In Ermangelung weiterer typisierender Daten beschränkt sich die Beschreibung von Unternehmensgrößenstrukturen in der Regel auf die Merkmale "Umsatz" und "Zahl der Beschäftigten". Gegebenenfalls sind zusätzlich qualitative Erklärungs- und Beschreibungsmerkmale einzubeziehen. Siehe dazu Institut für Mittelstandsforschung Bonn.

Kleine und mittlere Unternehmen (definiert durch die Europäische Kommission):

Definition von KMU durch die EU bis Ende 2004 (Empfehlung des Rates 96/280/EG):
Mittlere Unternehmen: Weniger als 250 Mitarbeiter und Umsatz bis 40 Mio. Euro oder Bilanzsumme bis 27 Mio. EUR
Kleine Unternehmen: Weniger als 50 Mitarbeiter und Umsatz bis 7 Mio. Euro oder Bilanzsumme bis 5 Mio. EUR
Kleinstunternehmen: Weniger als 10 Mitarbeiter, keine Grenzen bezüglich Umsatz oder Bilanzsumme

Definition von KMU durch die EU ab 1. Januar 2005 (Empfehlung des Rates 2003/361/EG):
Mittlere Unternehmen: Mitarbeiter bis 249 und Umsatz bis 50 Mio. EUR oder Bilanzsumme bis 43 Mio. EUR.
Kleine Unternehmen: bis 49 Beschäftigte, Umsatz bis 10 Mio. EUR oder Bilanzsumme bis 10 Mio. EUR
Kleinstunternehmen: bis 9 Mitarbeiter, Umsatz oder Bilanzsumme bis 2 Mio. EUR (beide finanziellen Schwellenwerte waren hier bisher nicht definiert).
Die Ein-Personen-Gesellschaft wird auch in der Neudefinition weiterhin als eigene Kategorie geführt.

Auszug aus dem Forschungs-Informations-System (FIS) des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur

https://www.forschungsinformationssystem.de/?40609

Gedruckt am Donnerstag, 18. April 2024 09:14:46