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Gesetz über die Einspeisung von Strom aus erneuerbaren Energien in das öffentliche Netz (Stromeinspeisungsgesetz)

Erstellt am: 27.02.2013 | Stand des Wissens: 15.09.2014
Zitiert als:   [StromEinspG]
Art:   Gesetz
Geltungsbereich:   Bundesrepublik Deutschland
Status:   Verabschiedet
Legislative:   Bundestag
Datum des Inkrafttretens:   1990/12
Das Gesetz über die Einspeisung von Strom aus erneuerbaren Energien in das öffentliche Netz, kurz Stromeinspeisungsgesetz, regelte von 1990 bis 2000 die Abnahme- sowie Vergütungspflicht für Stromversorger, wenn die elektrische Energie aus erneuerbaren Prozessen erzielt wurde.

Am 1.4.2000 wurde das Stromeinspeisungsgesetz vom Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) abgelöst, das wesentliche Regelungen des Stromeinspeisungsgesetzes übernahm. Das Stromeinspeisungsgesetz wird als Vorläufer des EEG bezeichnet.

Auszug aus dem Forschungs-Informations-System (FIS) des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur

https://www.forschungsinformationssystem.de/?405877

Gedruckt am Freitag, 26. April 2024 00:37:07