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Umweltschutz im Kontext von Windenergieanlagen

Erstellt am: 26.02.2013 | Stand des Wissens: 30.06.2023
Synthesebericht gehört zu:

Trotz des umweltfreundlichen Weges der Energiegewinnung stellen die Windenergieanlagen ein potenzielles Risiko für die Tierwelt dar. Neben Vögeln und flugfähigen Säugetieren bei Anlagen an Land und auf See sind bei Offshore-Anlagen auch Lebewesen der umliegenden Meeresregionen gefährdet [NABU18].
Bei der Errichtung von Windenergieanlagen auf dem Festland sind Natur-, Umwelt- und Landschaftsschutzbelange zu berücksichtigen. Daraus folgt, dass Windenergieanlagen nicht auf allen bautechnisch verfügbaren Freiflächen errichtet werden können. Folgende Gebiete sind vor der Bebauung geschützt: Naturschutzgebiete, Nationalparks, Landschaftsschutzgebiete, Naturdenkmäler, geschützte Landschaftsbestandteile und besonders geschützte Biotope und Wallhecken. Zusätzlich muss ein Mindestabstand von 200 Metern zu den vor Bebauung geschützten Gebieten eingehalten werden.

Nach Untersuchungen des Naturschutzbund Deutschland e.V. (NABU) in Zusammenarbeit mit dem Michael-Otto-Institut verenden allein in Schleswig Holstein jährlich etwa 100.000 Vögel im Zusammenhang mit Windenergieanlagen [NDR12b]. Besonders häufig werden dabei Greifvögel wie Seeadler und Rotmilane aber auch Seeschwalben und Möwen beim Durchfliegen der Windenergieparks durch Zusammenstöße mit den Rotorblättern tödlich verletzt oder durch die am Rotor entstehenden Luftwirbel unkontrolliert zu Boden gestürzt.

Für Fledermäuse sind Windenergieanlagen vor allem in der Umgebung von Wäldern eine besondere Bedrohung. Die tödlichen Verletzungen werden bei diesen kleinen Säugetieren jedoch seltener durch direkten Kontakt mit den Windenergieanlagen hervorgerufen, als durch den am Rotor entstehenden Unterdruck. Dieser führt zum Platzen der Blutgefäße und starken inneren Verletzungen [NDR12b]. Eine Reduzierung der Fledermausopfer ist mit einfachen Gegenmaßnahmen wie der Abschaltung der Windenergieanlagen an milden Sommerabenden in fledermausreichen Regionen erreichbar.

Ein weiterer negativer Effekt von Windenergieanlagen auf die Tierwelt geht mit der Verdrängung der betroffenen Arten aus ihrem natürlichen Lebensraum einher. Die hohe Anzahl an tödlichen Verletzungen durch den Kontakt mit Windenergieanlagen führt zum Beispiel beim Rotmilan zu einem ausgeprägten Meideverhalten der Regionen mit Windenergieanlagen. Sowohl dieses Verhalten der Milane als auch die Rastplatzverlegung der Zugvögel wie Gänse, Goldregenpfeifer und Pfeifenten um mehrere hundert Meter zur Windenergieanlage wird ebenfalls als Verdrängung aus einem ursprünglichen Lebensraum gewertet [NABU18], [NABU05]. Um die von Windenergieanlagen ausgehenden Gefahren für Vögel und Fledermäuse zu verringern, sind Mindestabstände zwischen den Anlagen vorgeschrieben.

Auch bei der Errichtung von Offshore-Windparks müssen neben den internationalen Schifffahrtswegen, der Fischerei und dem Tourismus auch Naturschutzbelange beachtet werden. Dies gilt besonders für sensible Bereiche, wie Nationalparks und Natura-2000-Gebiete [BfN01]. Gerade hier gelten besondere Regeln (beispielsweise Flora-Fauna Habitat Richtlinie FFH-RL: 92/43/EWG sowie seit 2008 die EU-Meeresstrategierichtline/ Richtlinie 2008/56/EG [BUND11]) für den Schutz der Umwelt, welche nicht nur die Offshore-Windenergieparks betreffen, sondern darüber hinaus auch die Netzanbindungen [FoWi09, S. 22].

Die Tier- und Pflanzenwelt in Nord- und Ostsee ist sehr vielfältig. Neben Meeressäugern, Fischen und Seevögeln existieren dort auch verschiedene Algenarten, Seegras und Bodenlebewesen [BUND13a]. Während des Bauvorhabens sind diese Lebewesen ebenfalls zu schützen. Insbesondere auf den Lärmschutz ist zu achten. Im Meer lebende Säuger (in deutschen Gewässern sind das insbesondere Schweinswale, Seehunde und Kegelrobben) leiden unter dem hohen Schallpegel, der durch das Einrammen der Stützpfähle in das Sediment verursacht wird [Wern11a]. Der Schallpegel kann beispielsweise durch Luftblasen, die beim Einrammen um den Stützpfahl erzeugt werden, deutlich reduziert werden. Eine andere Möglichkeit ist die Verwendung von Schwerkraftfundamenten aus Beton, da diese keine vorhergehenden Rammarbeiten benötigen. Eine weitere Möglichkeit zur Reduktion der Schallemission bei der Installation von Monopiles ist der Einsatz von Vibrohämmern. Diese treiben das Fundament durch Vibration und das Eigengewicht von Fundament und Hammer in den Boden. Durch den Einsatz von Vibrohämmern bei der Installation von Monopiles im Windpark Riffgat konnte die Schallemission in der Spitze beispielsweise von 180 Decibel in 750 Metern Entfernung auf 135 Decibel gesenkt werden [FMHA14, S. 187]. Allerdings können Vibrohämmer bei besonders festem Untergrund nicht eingesetzt werden.
Ansprechpartner
Technische Universität Hamburg, Institut für Maritime Logistik, Prof. Dr.-Ing. C. Jahn
Zugehörige Wissenslandkarte(n)
Einfluss von Windenergieanlagen auf Flugbetrieb und Seeschifffahrt (Stand des Wissens: 30.06.2023)
https://www.forschungsinformationssystem.de/?406585
Literatur
[BfN01] Bundesamt für Naturschutz (BfN) (Hrsg.) Erläuterungen zur BfN-Karte: Ökologisch besonders wertvolle marine Gebiete im deutschen Nordseebereich, 2001/01
[BUND11] Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) (Hrsg.) Die EU Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie, Bremen, 2011
[BUND13a] Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) (Hrsg.) Tier- und Pflanzenwelt der Nordsee, 2013
[FMHA14] Ecological Research at the Offshore Windfarm alpha ventus: Challenges, Results and Perspectives, 2014/04/08
[FoWi09] ForWind et al. (Hrsg.) Netzanbindung von Offshore-Windparks - Machbarkeitsstudie zur Anwendung von Power Transmission Pipelines (PTP) zur Netzanbindung, 2009
[NABU05] Naturschutzbund Deutschland e.V., Michael-Otto-Instituts im NABU (Hrsg.) Auswirkungen von Windkraftanlagen, 2005/03/03
[NABU18] Naturschutzbund Deutschland e.V. (Hrsg.) Naturschutzbund Deutschland e.V. zum Thema Windkraft, 2018
[NDR12b] Florian Whörle Tiere als Opfer der Windenergie , 2012/09/18
Weiterführende Literatur
[Wern11a] Werner, Stefanie Empfehlung von Lärmschutzwerten bei der Errichtung von Offshore-Windenergieanalgen (OWEA), 2011
[UVPG] Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung

Auszug aus dem Forschungs-Informations-System (FIS) des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur

https://www.forschungsinformationssystem.de/?405793

Gedruckt am Freitag, 29. März 2024 11:02:25