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Sicherheit an Zugangsstellen zum ÖPNV

Erstellt am: 07.02.2013 | Stand des Wissens: 14.12.2022
Synthesebericht gehört zu:
Ansprechpartner
TU Dresden, Professur für Bahnverkehr, öffentlicher Stadt- und Regionalverkehr, Prof. Dr.-Ing. R. König

Die Sicherheit an Zugangsstellen zählt selbstverständlich zu deren grundlegenden Anforderungen und umfasst zwei Seiten, safety und security. Einerseits muss durch die Anordnung der Zugangsstellen im Verkehrsraum und ihre Gestaltung die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer gewährleistet werden (safety) und andererseits ist dem subjektiven Sicherheitsbedürfnis des einzelnen Fahrgastes an den Zugangsstellen vor, während und nach einer Fahrt zu entsprechen (security).
Sicherheit ist eines der Leistungsmerkmale im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV), welches häufig negativ beurteilt wird. Vorfälle werden schnell durch die Medien verbreitet und viele Bürger nehmen subjektiv eine Zunahme von Kriminalität, Rücksichtslosigkeit und Verwahrlosung im öffentlichen Raum wahr - als dessen Teil ist auch der ÖPNV davon betroffen [SuSi-Plus].

Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer
Insbesondere durch die Lage der Zugangsstellen (am Knoten oder auf der Strecke), ihre Form, die Charakteristik des Fahrgastaufkommens und die Führung der übrigen Verkehre, besonders des Radverkehrs, entstehen Unfallrisiken für ÖPNV-Nutzer und andere Verkehrsteilnehmer.

Im Forschungsprojekt "Potenziale zur Verringerung des Unfallgeschehens an Haltestellen des ÖPNV/ÖPSV" [UnfallH07] wurden Defizite im Sicherheitspotenzial an innerörtlichen Haltestellen des straßen- und schienengebundenen öffentlichen Personennahverkehrs durch Auswertung der Straßenverkehrsunfallstatistik und vertiefende Unfallanalysen erforscht. Dabei wurden wesentliche Erkenntnisse erzielt:
Es wurde erkannt, dass Bushaltestellen sicherer als Straßenbahnhaltestellen und kombinierte Haltestellen für Bus- und Straßenbahnen sind.
Der Haltestellentyp Fahrbahnrand/Kap wird aus Sicherheitsaspekten sowohl beim Bus als auch bei der Straßenbahn als der günstigste bewertet.
Bei Straßenbahnhaltestellen des Typs "Fahrbahn" ergab die Variante "Zeitinsel" ungünstigere Werte bei den Unfallkosten und der Unfallanzahl als die Variante "StVO".
Bei Diskussionen über die Erhöhung der Schulwegsicherheit ist es erforderlich,  auch die Gestaltung von Haltestellen zu berücksichtigen [Schul10]. Unfallbetrachtungen im Zusammenhang mit dem Schulbusverkehr aus dem Jahre 2008 zeigen, dass 13 Prozent der Schulwegunfälle während des Wartens an der Haltestelle passieren [Schul10].

Sicherheitsempfinden der Fahrgäste
Ein mangelndes Sicherheitsempfinden besitzt einen starken Einfluss auf die Attraktivität eines ÖPNV-Systems und kann den Fahrtverzicht oder die Entscheidung zur Nutzung des eigenen Fahrzeugs nach sich ziehen. Verkehrsunternehmen investieren in eine Vielzahl von Maßnahmen, um einem solchen Attraktivitätsverlust des ÖPNV vorzubeugen, so in den Einsatz von Sicherheits- und Reinigungspersonal, in bauliche Veränderungen und modernen technische Sicherheitseinrichtungen wie Videoüberwachung einschließlich automatischen Bildanalysesystemen [Strü13] und Notrufsäulen sowie auch in präventive Kommunikations- und Dialogmaßnahmen, die den Fahrgast unmittelbar in seinem Verhalten und Empfinden zu erreichen suchen.

Das Forschungsvorhaben Subjektive Sicherheit im ÖPNV [SuSi-Plus] untersucht Sicherheitsprobleme und Maßnahmen von Verkehrsunternehmen. Die Ergebnisse stützen sich auf Erhebungen in den Städten Hamburg, Mannheim und Hanau stellvertretend für die Kategorien Metropole, mittlere Großstadt und kleine Großstadt. Dabei zeigte sich, dass sich die Fahrgäste grundsätzlich in Metropolen, die durch das Verkehrsmittel U-Bahn geprägt sind, unsicherer fühlen. Auch muss die gesamte Wegekette betrachtet werden. Die Verhältnisse an den Zugangsstellen - vor allem in dunklen Tageszeiten - führen eher als die Verhältnisse in den Fahrzeugen zu einem Unsicherheitsempfinden.
Als wirkungsvollste Maßnahme wird der Einsatz von (Sicherheits)-Personal angesehen. Darüber hinaus sind vor allem eine gute Beleuchtung und eine transparente Gestaltung der Zugangsstellen wirkungsvoll. Auch der Einsatz von Videokameras wird mehrheitlich befürwortet. Allerdings werden technische Sicherheitseinrichtungen nicht als Ersatz von direkt ansprechbarem Personal angesehen, da bei den Befragten  das Gefühl besteht, dass eine Videoaufzeichnung nicht mit einer direkten Alarmierung und Anforderung von Hilfeleistung verbunden ist [SuSi-Plus]. Das ist aber mit modernen Videodetektions- und Überwachungssystemen zunehmend möglich [Strü13].
Ansprechpartner
TU Dresden, Professur für Bahnverkehr, öffentlicher Stadt- und Regionalverkehr, Prof. Dr.-Ing. R. König
Zugehörige Wissenslandkarte(n)
Zugangsstellen und -wege zum ÖPNV (Stand des Wissens: 01.02.2023)
https://www.forschungsinformationssystem.de/?409212
Literatur
[Schul10] Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. Unfallforschung der Versicherer (Hrsg.) Planerheft Schulwegsicherheit, GWM, 2010, ISBN/ISSN ISSN 07243685
[Strü13] Strübel, Markus Automatische Videobildanalyse erhöht Sicherheit im ÖPNV, veröffentlicht in Der Nahverkehr, Ausgabe/Auflage 12/2013, Alba Fachverlag Düsseldorf, 2013/12
[SuSi-Plus] Subjektives Sicherheitsempfinden im Personennahverkehr mit Linienbussen, U-Bahnen und Stadtbahnen, 2005
[UnfallH07] Baier, Reinhold, Benthaus, Denise, Klemps, Alexandra, Schäfer, Karl Heinz, Meier, Reinhold, Enke, Markus, Schüller, Hagen Potenziale zur Verringerung des Unfallgeschehens an Haltestellen des ÖPNV/ÖPSV, veröffentlicht in Berichte der Bundesanstalt für Straßenwesen, Wirtschaftsverlag NV, 2007, ISBN/ISSN 0943-9315
Glossar
Öffentlicher Personennahverkehr
Der öffentliche Personennahverkehr ist juristisch im Personenbeförderungsgesetz (PBefG) definiert. Laut Paragraf 8, Absatz 1 und 2 umfasst der ÖPNV "die allgemein zugängliche Beförderung von Personen mit Straßenbahnen, Obussen und Kraftfahrzeugen im Linienverkehr, die überwiegend dazu bestimmt sind, die Verkehrsnachfrage im Stadt-, Vorort- oder Regionalverkehr zu befriedigen". Taxen oder Mietwagen können dieses Angebot ersetzten, ergänzen oder verdichten.
Der Begriff ÖPNV bezieht sich in der Regel auf Strecken mit einer gesamten Reiseweite von weniger als 50 Kilometern oder einer gesamten Reisezeit von weniger als einer Stunde. Das in einer Stadt oder Region erforderliche Nahverkehrsangebot und dessen Eignung hinsichtlich Nachhaltigkeit und Klimaschutz wird in einem Nahverkehrsplan definiert und festgehalten.
StVO Die Straßenverkehrsordnung  legt Regeln für sämtliche Straßenverkehrsteilnehmer fest und bildet somit eine Rechtsverordnung der Bundesrepublik Deutschland.

Auszug aus dem Forschungs-Informations-System (FIS) des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur

https://www.forschungsinformationssystem.de/?405026

Gedruckt am Donnerstag, 28. März 2024 18:29:03