Forschungsinformationssystem des BMVI

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Potenziale zur Verringerung des Unfallgeschehens an Haltestellen des ÖPNV/ÖPSV

Erstellt am: 07.02.2013
Autoren:   Baier, Reinhold
Benthaus, Denise
Klemps, Alexandra
Schäfer, Karl Heinz
Meier, Reinhold
Enke, Markus
Schüller, Hagen
Erscheinungsjahr / -datum:   2007
Veröffentlicht in:   Berichte der Bundesanstalt für Straßenwesen
Verlag / Ort:   Wirtschaftsverlag NV
Zitiert als:   [UnfallH07]
Art der Veröffentlichung:   Projektbericht
Sprache:   deutsch, englisch
ISBN oder ISSN:   0943-9315

Glossar

  • Öffentlicher Personennahverkehr
    Der öffentliche Personennahverkehr ist juristisch im Personenbeförderungsgesetz (PBefG) definiert. Laut Paragraf 8, Absatz 1 und 2 umfasst der ÖPNV "die allgemein zugängliche Beförderung von Personen mit Straßenbahnen, Obussen und Kraftfahrzeugen im Linienverkehr, die überwiegend dazu bestimmt sind, die Verkehrsnachfrage im Stadt-, Vorort- oder Regionalverkehr zu befriedigen". Taxen oder Mietwagen können dieses Angebot ersetzten, ergänzen oder verdichten.
    Der Begriff ÖPNV bezieht sich in der Regel auf Strecken mit einer gesamten Reiseweite von weniger als 50 Kilometern oder einer gesamten Reisezeit von weniger als einer Stunde. Das in einer Stadt oder Region erforderliche Nahverkehrsangebot und dessen Eignung hinsichtlich Nachhaltigkeit und Klimaschutz wird in einem Nahverkehrsplan definiert und festgehalten.

Zitiert in Synthesebericht

 

Auszug aus dem Forschungs-Informations-System (FIS) des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur

https://www.forschungsinformationssystem.de/?405025

Gedruckt am Samstag, 20. April 2024 04:38:26