Forschungsinformationssystem des BMVI

zurück Zur Startseite FIS

Richtlinie 810.0200A61: Bautechnik, Leit-, Signal- und Telekommunikationstechnik - Technischer Netzzugang für Fahrzeuge - Schnellfahrstrecken für Geschwindigkeiten über 250 km/h

Erstellt am: 17.01.2013
Autoren:   Möller, M.
Erscheinungsjahr / -datum:   2008/04/15
Herausgeber:   DB Netz AG
Zitiert als:   [Möll08]
Art der Veröffentlichung:   Sonstiges
Sprache:   deutsch
Internet-Quelle:   http://fahrweg.dbnetze.com/ (20.11.13)
Sonstige Informationen:   Die Richtlinie ist Teil der Anlage 2.4 (Regelwerk - Zusammenstellung) der Schienennetz-Benutzungsbedingungen 2014 (SNB 2014) der DB Netz AG.

Glossar

  • Schnellfahrstrecke
    Eine Schnellfahrstrecke (SFS) ist eine Eisenbahnstrecke, die mit einer Höchstgeschwindigkeit von 160 km/h oder mehr befahren werden kann. Der Begriff entstand im Rahmen der technischen Entwicklung des Hochgeschwindigkeitsverkehrs (HGV). Er ist nicht geschützt beziehungsweise einheitlich definiert. Die obere Geschwindigkeitsgrenze von SFS schwankt daher zwischen 160 und 200 km/h. Zu beachten ist, dass ab einer Geschwindigkeit von 160 km/h statt der punktförmigen (PZB) eine linienförmige Zugbeeinflussung (LZB) zur Zugsicherung notwendig ist!
 

Auszug aus dem Forschungs-Informations-System (FIS) des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur

https://www.forschungsinformationssystem.de/?404274

Gedruckt am Donnerstag, 25. April 2024 18:38:20