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Sicherheitskontrollen der Luftfracht

Erstellt am: 14.11.2012 | Stand des Wissens: 21.12.2022
Synthesebericht gehört zu:
Ansprechpartner
TU Dresden, Professur für Integrierte Verkehrsplanung und Straßenverkehrstechnik, Prof. Dr.-Ing. Regine Gerike

Gemäß Kapitel 6.1.1 der EU-Verordnung 2015/1998 [EU2015/1998] gilt: "Alle Fracht- und Postsendungen sind vor ihrer Verladung in ein Luftfahrzeug von einem reglementierten Beauftragten zu kontrollieren, es sein denn, [...]":
  • Die Kontrolle erfolgte bereits durch den reglementierten Beauftragten und eine entsprechend sichere Lagerung ist gewährleistet.
  • Das Frachtgut ist durch einen bekannten Versender verschickt worden, der alle ihm aufgelegten Sicherheitsmaßnahmen ordnungsgemäß eingehalten hat.
  • Das Frachtgut ist durch einen geschäftlichen Versender verschickt worden, welches für den Lufttransport im Nur-Frachtflugzeug vorgesehen ist und alle aufgelegten Sicherheitsmaßnahmen ordnungsgemäß eingehalten hat.
  • Das Frachtgut ist von einer Kontrolle ausgenommen und wurde vor dem Verladen entsprechend gesichert gelagert.
(Zu beachten bezüglich Punkt 3 der Aufzählung: In Deutschland wurde seit 01.04.2016 die Möglichkeit des geschäftlichen Versenders ausgesetzt) [LBA14b].

Die Verantwortung der Sicherheitskontrollen für Luftfracht und -post wird im Gegensatz zur Passagier- und Gepäckkontrolle nicht vorrangig als hoheitliche Aufgabe durch Behörden des Staates (zum Beispiel Bundespolizei) durchgeführt, sondern durch Logistikanbieter, Luftfrachtunternehmen oder Abfertigungsunternehmen, welche als reglementierter Beauftragter hoheitliche Aufgaben durch die zuständige Behörde (Luftfahrtbundesamt) übertragen bekommen.
Der Passagier selbst sowie die Gepäckstücke von Passagieren sind bezüglich Form, Abmessung und Gewicht sehr homogen. Aus diesem Grund benötigen sie nur verhältnismäßig einfach zu konzipierende technische Systeme für die Sicherheitskontrolle. Im Gegensatz dazu unterscheiden sich die Frachtstücke bezüglich Größe, Gewicht, Konsistenz, et cetera für den Transport per Luftfracht  deutlich. Daraus resultiert eine nur schwer zu standardisierende Sicherheitskontrolle. Die Frachtstücke lassen sich unter dem Sichtwinkel der Sicherheitskontrolle unterschiedlichen Frachtkategorien zuordnen. Abhängig von der Kontrollkategorie sind entsprechende technische Vorrichtungen zur Sicherheitskontrolle der Frachtstücke nötig. Einzelfrachtstücke können beispielsweise durch Röntgengeräte geprüft werden, die sich von der Passagiergepäckkontrolle kaum unterscheiden. Frachtstücke auf Palletten oder in Containern benötigen jedoch vergleichsweise große Röntgenprüfsysteme und -leistungen. Sperrige Frachtstücke und lebende Fracht können mitunter durch kein Röntgensystem geprüft werden. Diese werden durch Sichtkontrollen einzeln begutachtet und dabei gegebenenfalls mit handgeführten Detektoren (zum Beispiel zur Sprengstoffkontrolle) oder mit Spürhunden unterstützt.
Somit sind für die Sicherheitskontrollen von Frachtstücken neben einer Auswahl diverser technischer Systeme entsprechende Räumlichkeiten für Sichtkontrollen vorzuhalten. Der Aufwand von Sicherheitskontrollen für Luftfracht übersteigt dabei den Aufwand der Sicherheitskontrollen von Passagieren und deren Gepäck durch die Inhomogenität deutlich. Darüber hinaus kann es bei zeitkritischer Fracht (Lebendware, Medikamente, eilige Ersatzteile) zu Zeitverzögerungen kommen, welche unter Umständen einen nicht unerheblichen volkswirtschaftlichen Schaden bewirken können.

Abbildung 1: Multi Mode Threat detector (MMTD) - handgeführter Detektor zur Identifikation von Sprengstoff, Drogen, toxischen Industriechemikalien und chemischen Kampfstoffen [SmDet12]


Abbildung 2: HI-Scan 130130T-2is Heimann Röntgenprüfsystem für kleine Paletten und Stückgut mit maximaler Objektgröße von 1,3 Meter Breite und 1,3 Meter Höhe [SmDet12]


Abbildung 3: HI-SCAN 180180 Heimann Röntgenprüfsystem für Standard Luftfrachtpaletten mit maximaler Objektgröße von 1,78 Meter Breite und 1,70 Meter Höhe [SmDet12]
Ansprechpartner
TU Dresden, Professur für Integrierte Verkehrsplanung und Straßenverkehrstechnik, Prof. Dr.-Ing. Regine Gerike
Zugehörige Wissenslandkarte(n)
Maßnahmen zur Erhöhung der Luftsicherheit (Security) (Stand des Wissens: 15.12.2022)
https://www.forschungsinformationssystem.de/?132104
Literatur
[LBA14b] Luftfahrt-Bundesamt (LBA) (Hrsg.) Archiv (News) - Geschäftliche Versender, 2014
[SmDet12] Smiths Detection (Hrsg.) Luftfracht - Sprengstoffspurendetektoren und Röntgenprüfsysteme, 2012
Weiterführende Literatur
[AICargo12] Heiner Siegmund Cargo droht Kollaps - Zu wenig "bekannte Versender", veröffentlicht in AERO International, Ausgabe/Auflage Ausgabe 11/2012, Jahr TOP Special Verlag GmbH & Co. KG / Hamburg, 2012/11
[EG/300/2008] Verordnung (EG) Nr. 300/2008
[EU2015/1998] Durchführungsverordnung (EU) 2015/1998
[VOEU185/2010] Verordnung (EU) Nr. 185/2010
Glossar
Versender Versender (auch Verlader genannt) sind Unternehmen, die Transportleistungen und verwandte logistische Dienstleistungen für ihre Sendungen nachfragen.
Palette
Eine Palette ist ein Ladungsträger, auf dem eine größere Anzahl von Transportgütern zu gleichartigen (unifizierten) Ladungseinheiten zusammengefasst werden kann. Durch Normierung von Bauart und Größe jeweils verwendeter Paletten sowie korrespondierender Transport-, Umschlags- oder Lagersysteme lassen sich anfallende logistische Prozesse sowohl in zeitlicher als auch monetärer Hinsicht rationalisieren.

Auszug aus dem Forschungs-Informations-System (FIS) des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur

https://www.forschungsinformationssystem.de/?401808

Gedruckt am Freitag, 19. April 2024 23:47:11