Forschungsinformationssystem des BMVI

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Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb

Erstellt am: 13.05.2012 | Stand des Wissens: 30.12.2020
Zitiert als:   [UWG]
Art:   Gesetz
Geltungsbereich:   Bundesrepublik Deutschland
Status:   Verabschiedet
Legislative:   Bundesgesetz
Datum des Inkrafttretens:   2004/07/03
Internet-Quelle:   http://www.gesetze-im-internet.de (14.01.2021)
Dieses Gesetz dient dem Schutz der Mitbewerber, der Verbraucherinnen und Verbraucher sowie der sonstigen Marktteilnehmer vor unlauteren geschäftlichen Handlungen. Es schützt zugleich das Interesse der Allgemeinheit an einem unverfälschten Wettbewerb.
Zuletzt geändert: Art. 1 am 26.11.2020 (BGBl. I S. 2568)

Auszug aus dem Forschungs-Informations-System (FIS) des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur

https://www.forschungsinformationssystem.de/?390232

Gedruckt am Donnerstag, 18. April 2024 20:56:14