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Wie geht es weiter mit der Vergabe von SPNV-Leistungen?

Erstellt am: 05.10.2011
Autoren:   Dr. Stefan Pooth
Erscheinungsjahr / -datum:   2011
Veröffentlicht in:   Der Nahverkehr
Ausgabe / Auflage:   4/2011
Herausgeber:   Alba Fachverlag GmbH & Co. KG
Verlag / Ort:   Alba Fachverlag Düsseldorf
Seiten:   S. 42-43
Zitiert als:   [Pooth11]
Art der Veröffentlichung:   Beitrag in einer Zeitung / Zeitschrift / Journal / Schriftenreihe
Sprache:   deutsch
ISBN oder ISSN:   0722-8287

Glossar

  • Schienenpersonennahverkehr
    Gemäß Regionalisierungsgesetz (RegG) § 2 handelt es sich bei einer auf der Schiene erbrachten Beförderungsdienstleistung um ein Angebot des Nahverkehrs, "wenn in der Mehrzahl der Beförderungsfälle [...] die gesamte Reiseweite 50 Kilometer oder die gesamte Reisezeit eine Stunde nicht übersteigt" [RegG, § 2]. Zur Erfüllung der Daseinsvorsorge wird der Schienenpersonennahverkehr (SPNV) von den Ländern bestellt und unterstützt. Der SPNV ist eine Sonderform des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV). Der ÖPNV ist juristisch im Personenbeförderungsgesetz (PBefG) definiert, der SPNV zusätzlich noch im Allgemeinen Eisenbahngesetz (AEG).

Zitiert in Synthesebericht

 

Auszug aus dem Forschungs-Informations-System (FIS) des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur

https://www.forschungsinformationssystem.de/?369943

Gedruckt am Freitag, 29. März 2024 00:42:02