Entwicklungsstrategien und Investitionsprogramme für Neu- sowie Ausbauvorhaben innerhalb des deutschen Schienennetzes
Erstellt am: 17.08.2011 | Stand des Wissens: 22.07.2019
Ansprechpartner
Institut für Mobilitäts- und Stadtplanung, Universität Duisburg-Essen, Prof. Dr.-Ing. Dirk Wittowsky
Prinzipiell richtet sich die Realisierung infrastruktureller Maßnahmen, welche eine Erweiterung oder umfassende Modifikation des bestehenden nationalen Eisenbahnnetzes zum Ziel haben, nach der im Bedarfsplan Schiene festgelegten Vorhabenspriorisierung. Dieser dem "Gesetz über den Ausbau der Schienenwege des Bundes" (Bundesschienenwegeausbaugesetz) als Anlage beigefügte "Bedarfsplan für die Bundesschienenwege" fungiert seit November 1993 als Rechtsgrundlage für Investitionen in einen Fahrwegneu- und -ausbau, unterliegt turnusmäßig vorgeschriebenen Überprüfungen und wurde zuletzt im Jahre 2017 gemäß den Zielsetzung des Bundesverkehrswegeplans 2030 (BVWP) an bestehende Entwicklungserfordernisse angepasst [BMVI16d, S. 155 ff.; BSWAG, Anlage zu § 1]. Die dem sogenannten vordringlichen Bedarf zugeordneten und somit prioritär umzusetzenden Neu- und Ausbauprojekte umfassen Gesamtinvestitionen in Höhe von knapp 40,5 Milliarden Euro [BMVI16d, S. 155 ff.]. Daneben gibt es weitere verkehrspolitische Strategieansätze und Maßnahmenpakete, die darauf ausgerichtet sind, bereits im aktuellen Bedarfsplan enthalte Bauvorhaben zu beschleunigen oder ergänzende Infrastrukturprojekte zeitnah umsetzen zu können.
Seitens des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur wurde am 23. Juni 2017 der "Masterplan Schienengüterverkehr" vorgestellt. Die Vorteile, die der Verkehrsträger Schiene bietet, sollen weiter gefördert werden und noch wirtschaftlicher umsetzbar sein. Zielsetzungen sind neben dem Ausbau wichtiger Großknotenpunkte die Realisierung des Einsatzes von längeren Güterzügen mit bis zu 740 Metern Länge. Dafür sollen insbesondere neue Überholgleise gebaut werden. Die Senkung der Trassenpreise durch Bundeshaushaltsmittel soll mit 350 Millionen Euro ein weiterer Bestandteil sein. Zusätzlich soll durch die digitale Bereitstellung der Trassenbuchung sowie von Fahrplänen und Regelwerken die Beschleunigung des Netzes und des Betriebsablaufes gefördert werden [BMVI17ab].
Seitens des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur wurde am 23. Juni 2017 der "Masterplan Schienengüterverkehr" vorgestellt. Die Vorteile, die der Verkehrsträger Schiene bietet, sollen weiter gefördert werden und noch wirtschaftlicher umsetzbar sein. Zielsetzungen sind neben dem Ausbau wichtiger Großknotenpunkte die Realisierung des Einsatzes von längeren Güterzügen mit bis zu 740 Metern Länge. Dafür sollen insbesondere neue Überholgleise gebaut werden. Die Senkung der Trassenpreise durch Bundeshaushaltsmittel soll mit 350 Millionen Euro ein weiterer Bestandteil sein. Zusätzlich soll durch die digitale Bereitstellung der Trassenbuchung sowie von Fahrplänen und Regelwerken die Beschleunigung des Netzes und des Betriebsablaufes gefördert werden [BMVI17ab].
An den Masterplan Schiene anknüpfend fördert das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur seit dem 9. August 2018 den Einsatz energieeffizienter Technologien im Eisenbahnverkehr mit 500 Millionen Euro Gesamtvolumen im Zeitraum bis 2023. Eisenbahninfrastrukturunternehmen werden so bis zu fünf Jahre unterstützt, wenn sie beispielsweise vernetzte Fahrerassistenzsysteme, neue Stromrichtertechnologien oder energiesparende Hybrid-/Zweikraftlösungen für Loks anschaffen [BMVI17ab, BAV18].
Diesen Intentionen folgend und ein hohes prognostizierte Transportaufkommenswachstum speziell im globalen Hochseeverkehr in Betracht ziehend, wurden insbesondere bezüglich deutscher Hafenhinterlandverbindungen drohende Netzkapazitätsengpässe identifiziert. Der "Masterplan Schiene Seehafen-Hinterland-Verkehr" sowie das daraus abgeleitete Sofortprogramm Seehafen-Hinterland-Verkehr formulierten deshalb Infrastrukturmaßnahmen, welche eine adäquate Bewältigung der in naher Zukunft auf nationalen Nord-Süd-Relationen erwarteten Mengensteigerungen sicherstellen sollen. Die Investitionspakete liefen von 2008 bis 2013 und unterstützten 24 Projekte mit 305 Millionen Euro. Am 17.07.2015 wurde das Nachfolgeprogramm "Seehafen-Hinterland-Verkehr II" beschlossen, welches mit der ersten Tranche in der Laufzeit von 2015 bis 2020 mit einem Volumen von circa 130 Millionen Euro das Vorgängerprojekt fortsetzen soll [DeBu17a, S. 27]. Mit Hilfe wohlüberlegter Vorhabenspriorisierungen und -bündelungen wird in diesem Zusammenhang eine größtmögliche Effektivität sämtlicher Aus- und Neubauprojekte angestrebt. [DBAG07n; BeFr08; DBAG08p]
Als weitere Fördermaßnahme gibt es die "Richtlinie zur Förderung des Neu- und Ausbaus sowie der Reaktivierung von privaten Gleisanschlüssen", welche Unternehmen animieren soll, einen privaten Gleisanschluss zu bauen und diese dabei finanziell zu fördern. Diese Maßnahme unterstützt das Ziel der Bundesregierung mehr Güterverkehr von der Straße auf die Schiene zu verlagern. Die aktuelle Förderrichtlinie gilt seit dem 31.01.2017 und wird bis zum 31.12.2020 laufen. Bis dahin können Unternehmen Anträge bei dem Eisenbahn-Bundesamt einreichen und bis zu 50 Prozent der Baukosten erstattet bekommen [EBA16].