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Sicherung der Mobilität in Stadt und Land

Erstellt am: 14.07.2011 | Stand des Wissens: 23.01.2024
Synthesebericht gehört zu:
Ansprechpartner
Institut für Mobilitäts- und Stadtplanung, Universität Duisburg-Essen, Prof. Dr.-Ing. Dirk Wittowsky
TU Dresden, Professur für Integrierte Verkehrsplanung und Straßenverkehrstechnik, Prof. Dr.-Ing. Regine Gerike
TU Dresden, Professur für Kommunikationswirtschaft, Prof. Dr. Ulrike Stopka

Städte und Stadtregionen sind zentrale Lebens- und Wirtschaftsräume. Zwei Drittel der Deutschen leben in Städten oder in deren Umland, vor allem in Metropolregionen wächst die Bevölkerung stetig. Die hohe Bevölkerungsdichte, der hohe Anteil von Kultur und Bildung sowie die räumliche Konzentration von Funktionen und Nutzungen bergen großes Potenzial für eine Verkehrswende. [Klei20, S. 11] Gleichzeitig bringen all diese Faktoren ein hohes Verkehrsgeschehen hervor zum einen durch Binnenverkehr, wie Wege zur Arbeit, zur Schule, zum Einkaufen, zu Freizeitaktivitäten oder zur Begleitung anderer, zum anderen generieren auch Pendlerströme aus dem Umland weiteres Verkehrsaufkommen [Klei20, S. 12]. Im Unterschied zum Verkehr in eher dünn besiedelten Räumen, konkurriert das hohe Verkehrsgeschehen in Städten mit einer Vielzahl anderer räumlicher Nutzungen. Dies führt zu den bekannten Problemen des Stadtverkehrs, wie Konzentration verkehrsbedingter Belastungen und Ressourcenbeanspruchung, Flächenverbrauch, Trennwirkungen, Lärm, Luftverschmutzung, Stau- und Parkplatzprobleme, Verkehrsunfälle oder stadtklimatische Beeinträchtigungen [Klei20, S. 11].

Für die Sicherung der urbanen Mobilität sind vor allem die lokalen, regionalen und nationalen Behörden verantwortlich. Die Städte und Stadtregionen stehen vor der Herausforderung, ein Verkehrssystem zu schaffen, das "Mobilitätschancen für alle ermöglicht, gute Erreichbarkeiten sichert und gleichzeitig stadtverträglich, sozial ausgewogen und wirtschaftlich ist" [BMVBS09w, S. 15]. Eine zukunftsfähige Mobilität innerhalb von Städten und Ballungsräumen sollte es ermöglichen, "die wirtschaftliche Entwicklung der Städte, die Lebensqualität ihrer Einwohner und den Schutz der Umwelt zu gewährleisten" [KOM07, S. 6]. Dies kann durch neue Gesetzgebungen gesichert werden, wie es etwa das Berliner Mobilitätsgesetz anstrebt. Ziel der Rechtsgrundlage soll die Bewahrung und Weiterentwicklung eines auf die Mobilitätsbedürfnisse in Stadt und Umland ausgerichteten und dabei stadt-, umwelt-, sozial- sowie klimaverträglich ausgestalteten, sicheren, barrierefreien Verkehrssystems als Beitrag zur individuellen Lebensgestaltung und zur inklusiven Lebensraumgestaltung sowie als unverzichtbarer Bestandteil einer funktionierenden zukunftsfähigen Metropolregion [MobG18, S. 9] sein.

Die Sicherung gleichwertiger Lebensverhältnisse ist oberstes Ziel der Raumordnung in Deutschland. Auch in dünn besiedelten Regionen ist eine angemessene Versorgung mit Dienstleistungen und Infrastrukturen der Daseinsvorsorge zur Sicherung der Chancengleichheit zu gewährleisten. Besonders die Erreichbarkeit von Einrichtungen und Angeboten der Grundversorgung ist allen Bevölkerungsgruppen zu ermöglichen. Im Rahmen der finanziellen Ausstattung der ländlichen Gemeinden bedeutet dies für den ländlichen Raum die Aufrechterhaltung von Mindeststandards und Mindesterreichbarkeiten.

Die in Deutschland zu beobachtenden demografischen, strukturellen und finanziellen Entwicklungen haben besonders in ländlich strukturierten Räumen erhebliche Auswirkungen auf den Betrieb des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV). Die aus wirtschaftlichen Gründen erforderliche räumliche und zeitliche Bündelung der Fahrgastströme ist nur schwer möglich. Dennoch übernimmt der öffentliche Personennahverkehr die Aufgabe der Daseinsvorsorge in ländlichen Räumen und ermöglicht besonders den Personen ohne eigenen Zugang zu Fahrzeugen die Teilnahme am gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und sozialen Leben. Deshalb gilt es, den ÖPNV im ländlichen Raum zu stärken sei es durch den Aufbau eines flächendeckenden ÖV-Netzes, durch die Schaffung von rechtlichen Freiräumen für die Kommunen, durch die Erprobung und Förderung von Maßnahmen, durch Flexibilisierung mit Hilfe alternativer Betreibermodelle oder durch die Sicherstellung einer digitalen Versorgung [FES18, S. 9] [VDV21c, S. 11].
In Städten und Ballungsräumen hingegen bildet ein gut ausgebauter Nahverkehr bereits jetzt das Rückgrat eines nachhaltigen Verkehrssystems. Um weiterhin zukunftsfähig zu bleiben und ein hochwertiges und bezahlbares Angebot bereitstellen zu können, müssen die ÖPNV-Kapazitäten massiv ausgebaut, Planungen beschleunigt, neue Finanzierungsmodelle eingeführt, digitales Ticketing gestärkt und die nahtlose Verknüpfung unterschiedlicher Verkehrsmittel vorangetrieben werden. [VDV21c, S. 15, 21, 31]

Besonders für Personen mit eingeschränkter Mobilität sind geeignete Maßnahmen zu ergreifen. Im Behindertengleichstellungsgesetz heißt es dazu: [...] öffentliche Wege, Plätze und Straßen sowie öffentlich zugängliche Verkehrsanlagen und Beförderungsmittel im öffentlichen Personenverkehr sind nach Maßgabe der einschlägigen Rechtsvorschriften des Bundes barrierefrei zu gestalten. [zlise27187[legislation], § 8 Abs. 5]. Auch das Personenbeförderungsgesetz sieht vor, für die Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs bis zum 1. Januar 2022 eine vollständige Barrierefreiheit zu erreichen. [PBefG, § 8 Abs. 3]
Ansprechpartner
Institut für Mobilitäts- und Stadtplanung, Universität Duisburg-Essen, Prof. Dr.-Ing. Dirk Wittowsky
Zugehörige Wissenslandkarte(n)
Mobilität in Stadt und Land (Stand des Wissens: 28.11.2023)
https://www.forschungsinformationssystem.de/?344555
Literatur
[BMVBS09w] TÜV Rheinland Consulting GmbH Urbane Mobilität - Verkehrsforschung des Bundes für die kommunale Praxis, veröffentlicht in direkt, Ausgabe/Auflage Heft 65, Wirtschaftsverlag NW, Verlag für neue Wissenschaft GmbH, 2009, ISBN/ISSN 978-3-8509-880-1
[FES18] Becker, Udo , Bormann, René , Clarus, Elke , Faber, Werner , Herget, Melanie , Holzapfel, Helmut , Hunsicker, Frank , Stuber, Martin , Walter, Ulrike , Weis, Petra , Zimmermann, Hermann Mobilität im ländlichen Raum sichern. Perspektive entwickeln, Identität ermöglichen, Freiräume schaffen, Kostenwahrheit angehen, 2018/08, ISBN/ISSN 978-3-96250-069-6
[Klei20] Agora Verkehrswende, Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt e. V. , Klein-Hitpaß, Anne , Nobis, Claudia , Obersteller, Denise , Viertel, Fritz R. Städte in Bewegung.
Zahlen, Daten, Fakten zur Mobilität in 35 deutschen Städten., 2020/05
[KOM07] Kommission der Europäischen Gemeinschaften Grünbuch - Hin zu einer neuen Kultur der Mobilität in der Stadt, 2007/09/25
[VDV21c] Rahime Algan, Eike Arnold, Norbert Mauren, Lars Wagner, Silja Mannitz Mobilitätswende forcieren
Jetzt mehr bewegen, Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV), Berlin, 2021/04
Weiterführende Literatur
[KOM09] Kommission der Europäischen Gemeinschaften Aktionsplan urbane Mobilität, veröffentlicht in Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialauschuss und den Ausschuss der Regionen, 2009/09/30
[HBVA11] Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen e.V. Hinweise für barrierefreie Verkehrsanlagen (H BVA), 2011/06
[Mobil12] Ahrend, C., Herget, M., Schäfer-Sparenberg, C. Nachhaltige Regionalentwicklung am Beispiel Umwelt- und familienfreundliche Mobilität im ländlichen Raum, 2012/06
[Holz10a] Holz-Rau, Christian Verkehr, Mobilität und Erreichbarkeit - Eine Auseinandersetzung mit zentralen Begriffen der Verkehrsplanung und Verkehrswissenschaft, TU Dortmund, 2010
[BGG] Behindertengleichstellungsgesetz (BGG)
[MobG18] Berliner Mobilitätsgesetz (MobG)
[PBefG] Personenbeförderungsgesetz (PBefG)
Glossar
ÖV
Der öffentliche Verkehr (ÖV) ist sowohl im Personen-, Güter- sowie Nachrichtenverkehr für jeden Nutzer in einer Volkswirtschaft öffentlich zugänglich. Dazu zählen sowohl die öffentliche Personenbeförderung, der öffentliche Gütertransport als auch die öffentlichen Telekommunikations- und Postdienste. Der ÖV wird dabei von Verkehrsunternehmen nach festgelegten Routen, Preisen und Zeiten durchgeführt. Der ÖV ist somit im Gegensatz zum Individualverkehr (IV) örtlich und zeitlich gebunden.
Vor dem Hintergrund der verkehrspolitisch geförderten Multimodalität wird der ÖV zunehmend breiter definiert, indem auch alternative Bedienformen, Taxen bis hin zu öffentlichen Fahrrädern und öffentlichen Autos als Teil eines neuen individualisierten ÖV gesehen werden.
Barrierefreiheit
Barrierefreiheit bedeutet, dass bauliche und sonstige Anlagen, Verkehrsmittel, technische Gebrauchsgegenstände, Systeme der Informationsverarbeitung, akustische und visuelle Informationsquellen und Kommunikationseinrichtungen sowie andere gestaltete Lebensbereiche für Menschen mit Behinderung in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar sind.
Öffentlicher Personennahverkehr
Der öffentliche Personennahverkehr ist juristisch im Personenbeförderungsgesetz (PBefG) definiert. Laut Paragraf 8, Absatz 1 und 2 umfasst der ÖPNV "die allgemein zugängliche Beförderung von Personen mit Straßenbahnen, Obussen und Kraftfahrzeugen im Linienverkehr, die überwiegend dazu bestimmt sind, die Verkehrsnachfrage im Stadt-, Vorort- oder Regionalverkehr zu befriedigen". Taxen oder Mietwagen können dieses Angebot ersetzten, ergänzen oder verdichten.
Der Begriff ÖPNV bezieht sich in der Regel auf Strecken mit einer gesamten Reiseweite von weniger als 50 Kilometern oder einer gesamten Reisezeit von weniger als einer Stunde. Das in einer Stadt oder Region erforderliche Nahverkehrsangebot und dessen Eignung hinsichtlich Nachhaltigkeit und Klimaschutz wird in einem Nahverkehrsplan definiert und festgehalten.
Verkehrswende
Mit der Verkehrswende in Deutschland wird das Ziel verfolgt, den Verkehrssektor bis spätestens 2050 klimaneutral zu gestalten. Dazu sollen die anfallenden Treibhausgasemissionen möglichst vollständig vermieden und verbleibende Restemissionen durch die Entnahme von Treibhausgasen aus der Atmosphäre ausgeglichen werden. Die Verkehrswende lässt sich in zwei parallellaufende Entwicklungen gliedern: die Mobilitätswende und die Energiewende im Verkehr (auch Antriebswende genannt).
Personenbeförderungsgesetz
Das Personenbeförderungsgesetz (PBefG) regelt die entgeltliche oder geschäftsmäßige Beförderung von Personen mit Straßenbahnen, Oberleitungsbussen (Obussen) oder Kraftfahrzeugen im Linien- und Gelegenheitsverkehr. Die Novelle des PBefG schafft einen Rechtsrahmen für neue digitale Mobilitätsangebote und berücksichtigt stärker die Belange des Klimaschutzes, der Verkehrseffizienz und die Erreichbarkeit im Sinne gleichwertiger Lebensverhältnisse. Des Weiteren sind im PBefG Vorgaben zur Wahrung von sozialen Standards zugunsten der Beschäftigten verankert.
Verkehrsaufkommen Das Verkehrsaufkommen beschreibt die Anzahl der zurückgelegten Wege, beförderten Personen oder Güter pro Zeiteinheit. Im Unterschied dazu bezieht sich das spezifische Verkehrsaufkommen auf zurückgelegte Wege und beschreibt die mittlere Anzahl der Ortsveränderungen pro Person und Zeiteinheit.

Auszug aus dem Forschungs-Informations-System (FIS) des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur

https://www.forschungsinformationssystem.de/?357133

Gedruckt am Donnerstag, 28. März 2024 21:17:34