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Grundtendenzen der Raumentwicklung

Erstellt am: 27.06.2011 | Stand des Wissens: 23.11.2023
Synthesebericht gehört zu:
Ansprechpartner
Institut für Mobilitäts- und Stadtplanung, Universität Duisburg-Essen, Prof. Dr.-Ing. Dirk Wittowsky
TU Dresden, Professur für Integrierte Verkehrsplanung und Straßenverkehrstechnik, Prof. Dr.-Ing. Regine Gerike

Bereits im Raumordnungsbericht 2011 werden zu den Entwicklungen in städtischen und ländlichen Räumen die im Folgenden beschriebenen Schlussfolgerungen festgestellt.

Regionale Disparitäten werden weiter zunehmen. Die demographische Entwicklung und der Rückgang der Arbeitslosigkeit führen zum Erwerbstätigenmangel. Eine Diskussion um Mindeststandards in der Versorgungsqualität wird wahrscheinlich, wenn gleichzeitig der Bevölkerungsrückgang und die damit einhergehende Siedlungsdichte in dünn besiedelten Räumen betrachtet werden. Corona-Pandemie sowie das aktuelle Kriegsgeschehen in der Ukraine haben einige schwache Lieferketten aufgezeigt, so entstanden globale Lieferengpässe in der Bevölkerungsgrundversorgung. In Deutschland wird daher über eine Selbstversorgung von sogenannten "systemkritischen Waren" diskutiert, die eine Versorgungssicherheit darstellen würde.
Nachhaltiges Wachstum kann das Ost-West-Gefälle möglicherweise weiter abflachen. In der räumlichen Verteilung der Arbeitslosenquote lässt sich ein neu entstandenes Nord-Süd-Gefälle erkennen, welches das schwächer werdende Ost-West-Gefälle überlagert. Hiervon sind auch die künftigen teilräumlichen Wohlstandsverhältnisse abhängig. Bei diesen Entwicklungen kann die Raumordnung nur unterstützend wirken, zum Beispiel durch Sicherstellen der Versorgung oder durch Verbesserung der Mobilität [BBSR12a, S.55ff.].
Um den sich selbst bedingenden Entwicklungen strukturschwacher Räume entgegenzuwirken, wurde vom Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) ein raumplanerischer Begleittext mit Handlungsansätzen und Empfehlungen für strukturschwache Räume ausgearbeitet. In diesem wird die entscheidende Rolle von Zentralen Orten, die Entwicklungskerne ihrer Region sein sollen, betont. Diese Orte sichern die Daseinsversorgung der Bevölkerung. Außerdem spricht sich das BMI in den Handlungsansätzen dafür aus, dass der Zugang zu digitaler Infrastruktur als Teil der Daseinsvorsorge aufgefasst wird.
Der Bevölkerungsrückgang sowie die geringere Nutzung von öffentlichen Angeboten erschweren ein qualitativ hochwertiges und selbstfinanzierendes Angebot von öffentlicher Infrastruktur allen voran ÖPNV. Funktionsteilungen in Stadtverbünden oder -netzwerken können hier eine finanzielle Entlastung bieten. Dabei muss allerdings ein zumutbarer Erreichbarkeitsstandard gewährleistet sein [BBSR12a, S.55ff; BBSR21b].

Im Bereich des Verkehrs und der Mobilität ist abzusehen, dass Bestandserhalt von Verkehrsinfrastruktur eine größere Bedeutung als Neubau erlangen wird. Mit Beginn der postfossilen Epoche, welche sich vor allem dadurch auszeichnet, dass fossile Energieträger weder im heutigen Umfang noch zum heutigen Preis künftig zur Verfügung stehen werden, können heutige Ausprägungen des Verkehrs nicht eins zu eins auf die mittelfristige Zukunft übertragen werden [BBSR12a, S.89f]. Mehr Informationen zu Grundtendenzen in Bereichen Mobilität und Verkehr sind in der Wissenslandkarte "Neuverteilung des Raums" zu finden.
Die Herausforderungen des Klimawandels und der Energiewende bedürfen einer integrierten Planung wie die Landes- und Regionalplanung, um konkurrierende Nutzungsansprüche auf Flächen auszugleichen und rechtsgültig in der Raumplanung zu fixieren [BBSR12a, S.106ff.]. Hier soll die Raumordnung eine koordinierende Rolle übernehmen, bei der sie sicherstellt, dass raumbedeutsame Vorhaben und Maßnahmen an Belangen des Klimaschutzes ausgerichtet sind [BBSR12a, S.106ff].
Mit der Novellierung des Raumordnungsgesetzes in der Fassung 2008 ist der Wohnbedarf kein Belang der Raumordnung mehr. Die niedrige Neubauquote zeigt die Entspannung der Wohnungsversorgung in vielen Teilräumen. Jedoch kann dies mittelfristig in stark nachgefragten Immobilienmärkten zu Wohnungsknappheit führen. Hier sind insbesondere Kernstädte und der suburbane Raum in nachfragestarken, regionalen Immobilienmärkten zu nennen, in denen die Raumplanung den Wohnungsneubau unterstützen kann. Allerdings muss sie auch den Schutz von Freiräumen sowie das Ziel der Senkung der täglichen Flächeninanspruchnahme auf unter 20 ha bis 2030, sicherstellen. Dementsprechend wird eine Innenentwicklung empfohlen, die auch zu einer effizienteren Nutzung der Infrastrukturen beiträgt. Aus diesem Grund sollten in nachfragestarken sowie in nachfrageschwachen Gebieten eine Konzentration der Neubebauung an zentralen Orten und im Umfeld von ÖPNV-Zugangsstellen erfolgen [BBSR12a, S.119].
Ansprechpartner
Institut für Mobilitäts- und Stadtplanung, Universität Duisburg-Essen, Prof. Dr.-Ing. Dirk Wittowsky
Zugehörige Wissenslandkarte(n)
Raumordnung und Raumentwicklung (Stand des Wissens: 23.11.2023)
https://www.forschungsinformationssystem.de/?45947
Literatur
[BBSR12a] Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (Hrsg.) Raumordnungsbericht 2011, Bonn, 2012/06
[BBSR21b] Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (Hrsg.) Raumordnungsbericht 2021, Bonn, 2021/03, ISBN/ISSN 978-3-87994-520-7
Weiterführende Literatur
[BBSR16] Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (Hrsg.) Leitbilder und Konzepte der Raumordnung, 2016/03/09
[BBSR10b] Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung Metropolräume in Europa. Kurzfassung einer neuen Studie des BBSR, veröffentlicht in BBSR-Berichte KOMPAKT, Ausgabe/Auflage 4/2010, 2010/04
[BBR05a] Lutter, H. Raumordnungsbericht 2005, 2005
[BBSR12a] Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (Hrsg.) Raumordnungsbericht 2011, Bonn, 2012/06
Glossar
Öffentlicher Personennahverkehr
Der öffentliche Personennahverkehr ist juristisch im Personenbeförderungsgesetz (PBefG) definiert. Laut Paragraf 8, Absatz 1 und 2 umfasst der ÖPNV "die allgemein zugängliche Beförderung von Personen mit Straßenbahnen, Obussen und Kraftfahrzeugen im Linienverkehr, die überwiegend dazu bestimmt sind, die Verkehrsnachfrage im Stadt-, Vorort- oder Regionalverkehr zu befriedigen". Taxen oder Mietwagen können dieses Angebot ersetzten, ergänzen oder verdichten.
Der Begriff ÖPNV bezieht sich in der Regel auf Strecken mit einer gesamten Reiseweite von weniger als 50 Kilometern oder einer gesamten Reisezeit von weniger als einer Stunde. Das in einer Stadt oder Region erforderliche Nahverkehrsangebot und dessen Eignung hinsichtlich Nachhaltigkeit und Klimaschutz wird in einem Nahverkehrsplan definiert und festgehalten.

Auszug aus dem Forschungs-Informations-System (FIS) des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur

https://www.forschungsinformationssystem.de/?355144

Gedruckt am Freitag, 29. März 2024 09:47:04