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Beispiele für die Förderung des multi- und intermodalen Verkehrs

Erstellt am: 21.06.2011 | Stand des Wissens: 01.12.2022
Synthesebericht gehört zu:
Ansprechpartner
TU Dresden, Professur für Integrierte Verkehrsplanung und Straßenverkehrstechnik, Prof. Dr.-Ing. Regine Gerike

Beispiele für die Förderung multi- und intermodaler Mobilität sind grundsätzlich alle Maßnahmen, die günstige Bedingungen für die Kombination mehrerer Verkehrsmittel schaffen, und alle Angebote, die dem Verkehrsteilnehmer einen Zugewinn an Autonomie und Flexibilität bieten und die Zugänglichkeit erhöhen [Fran04, S. 105].
Ausgewählte Beispiele für die Förderung multi- und intermodalen Verkehrsverhaltens sind die Folgenden:
  • Carsharing (siehe dazu auch die Wissenslandkarte "Carsharing" hier im Forschungsinformationssystem),
  • Betriebliches Mobilitätsmanagement (siehe dazu auch die Wissenslandkarte "Betriebliches Mobilitätsmanagement" hier im Forschungsinformationssystem),
  • Familienfreundlicher autofreier Stadtteil Vauban in Freiburg und
  • Neubürgerberatung zur Stärkung des Umweltverbundes in München [Muen19].
Weitere Fallbeispiele für eine erfolgreiche Förderung des Umweltverbundes sind dem Leitfaden "Interdependenzen zwischen Fahrrad und ÖPNV" zu entnehmen [LeitfInterde10].
Ansprechpartner
TU Dresden, Professur für Integrierte Verkehrsplanung und Straßenverkehrstechnik, Prof. Dr.-Ing. Regine Gerike
Zugehörige Wissenslandkarte(n)
Förderung des multi- und intermodalen Personenverkehrs (Stand des Wissens: 01.12.2022)
https://www.forschungsinformationssystem.de/?354205
Literatur
[Fran04] Franke, S. Die "neuen Multimodalen" - Bedingungen eines multimodalen Verkehrsverhaltens, veröffentlicht in Internationales Verkehrswesen, Ausgabe/Auflage Heft-Nr. 3, 2004/03
[LeitfInterde10] TU Dresden, Lehrstuhl Verkehrs- und Infrastrukturplanung, Prof. Dr.-Ing. G.-A. Ahrens, Ahrens, G.-A., Aurich, T., Böhmer, T., Klotzsch, J. Leitfaden Interdependenzen zwischen Fahrrad- und ÖPNV-Nutzung , 2010/01
[Muen19] Landeshauptstadt München - Kreisverwaltungsreferat, Landeshauptstadt München, Kreisverwaltungsreferat (KVR), Hauptabteilung III Straßenverkehr, Verkehrsmanagement, Mobillität und Stadtentwicklung (Hrsg.) Mobilitätsberatung für Neubürger, 2019
Glossar
Umweltverbund
Unter dem Begriff Umweltverbund wird die Kooperation der umweltfreundlichen Verkehrsmittel verstanden. Hierzu zählen die öffentlichen Verkehrsmittel (Bahn, Bus und Taxis), nicht motorisierte Verkehrsträger (Fußgänger und private oder öffentliche Fahrräder), sowie Carsharing und Mitfahrzentralen. Ziel ist es, Verkehrsteilnehmern zu ermöglichen, ihre Wege innerhalb des Umweltverbunds, anstatt mit dem eigenen Pkw, zurückzulegen. Zunehmend wird der Begriff Mobilitätsverbund genutzt.
Carsharing
Der Begriff CarSharing stammt aus dem Englischen (car= Auto, to share= teilen) und kann sinngemäß mit der Bedeutung "Auto teilen" übersetzt werden. Er beschreibt die organisierte, gemeinschaftliche Nutzung von Kraftfahrzeugen, die meist von Unternehmen gegen Gebühr bereitgestellt werden.
Durch einen Rahmenvertrag oder eine Vereinsmitgliedschaft erhalten Kunden flexiblen Zugriff auf alle Kfz eines Anbieters. Die Fahrzeuge können über eine Webseite oder über eine Smartphone-App gebucht werden. Geöffnet werden sie in der Regel mit Hilfe von Chipkarten oder durch einen über die Smartphone-App vermittelten Zugangscode .
Bei dem System des stationsbasierten CarSharing stehen die Fahrzeuge auf reservierten Stellplätzen und werden nach der Nutzung auch wieder dorthin zurückgebracht. Ein anderes Modell ist das free-floating CarSharing. Hier stehen die Fahrzeuge in einem definierten Operationsgebiert verteilt. Sie können per Smartphone geortet werden und nach der Nutzung auf einem beliebigen Stellplatz innerhalb des Operationsgebiets zurückgegeben werden.
Öffentlicher Personennahverkehr
Der öffentliche Personennahverkehr ist juristisch im Personenbeförderungsgesetz (PBefG) definiert. Laut Paragraf 8, Absatz 1 und 2 umfasst der ÖPNV "die allgemein zugängliche Beförderung von Personen mit Straßenbahnen, Obussen und Kraftfahrzeugen im Linienverkehr, die überwiegend dazu bestimmt sind, die Verkehrsnachfrage im Stadt-, Vorort- oder Regionalverkehr zu befriedigen". Taxen oder Mietwagen können dieses Angebot ersetzten, ergänzen oder verdichten.
Der Begriff ÖPNV bezieht sich in der Regel auf Strecken mit einer gesamten Reiseweite von weniger als 50 Kilometern oder einer gesamten Reisezeit von weniger als einer Stunde. Das in einer Stadt oder Region erforderliche Nahverkehrsangebot und dessen Eignung hinsichtlich Nachhaltigkeit und Klimaschutz wird in einem Nahverkehrsplan definiert und festgehalten.

Auszug aus dem Forschungs-Informations-System (FIS) des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur

https://www.forschungsinformationssystem.de/?354152

Gedruckt am Freitag, 19. April 2024 09:17:33