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Inclusion of aviation in the EU ETS: Commission publishes historical emissions data on which allocations will be based

Erstellt am: 06.06.2011
Autoren:   Europäische Kommission
Erscheinungsjahr / -datum:   2011/03
Zitiert als:   [IP/11/259]
Art der Veröffentlichung:   Sonstiges
Sprache:   englisch
Internet-Quelle:   http://europa.eu/rapid/pressReleasesAction.do?refe ... (06.06.11)

Glossar

  • EU-EmissionshandelssystemDas EU-Emissionshandelssystem (EU ETS) ist ein 2003 vom Europäischen Rat und dem Europäischen Parlament beschlossenes marktwirtschaftliches Instrument, die im Kyoto-Protokoll gesetzten Klimaschutzziele zu erreichen. Anlagenbetreiber (zur Zeit sind etwa 11.000 Fabriken und Kraftwerke erfasst) müssen bei Überschreiten der ihnen fest vorgegebenen Emissionsberechtigungen Strafen bezahlen (100 Euro pro Tonne CO2), sofern keine Zertifikate zur Tilgung vorgelegt werden können. Diese Zertifikate vergeben solche Betreiber, die die o.g. Grenzwerte unterschritten haben. Die Nachweispflicht liegt in jedem Fall bei dem Anlagenbetreiber.
Ansprechpartner
Europäische Kommission

Auszug aus dem Forschungs-Informations-System (FIS) des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur

https://www.forschungsinformationssystem.de/?352868

Gedruckt am Donnerstag, 28. März 2024 19:25:08