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Emissionshandel im Schienenverkehr

Erstellt am: 31.05.2011 | Stand des Wissens: 14.04.2022
Ansprechpartner
IKEM - Institut für Klimaschutz, Energie und Mobilität e.V.

Auf den Verkehrssektor entfallen jährlich ca. 30,6 Prozent des Primärenergiebedarfs Deutschlands und damit auch ein großer Anteil des CO2-Aufkommens [UBA21i]. Der Schienenpersonenverkehr verursacht im Mittel pro Personenkilometer weniger als halb so viele CO2-Emissionen wie der Pkw-Verkehr oder Flugverkehr [UBA18o]. Gleichzeitig ist die Bahn durch eine im Vergleich mit anderen Industrien besonders hohe Energieintensität in der Wertschöpfung gekennzeichnet.

Die kraftwerksbedingten Emissionen der Bahnstromerzeugung unterliegen wie der Rest der Elektrizitätserzeugung dem europäischen Emissionshandel. Somit nimmt die Bahn indirekt bereits am EU ETS teil und wird durch die höheren Strompreise zu einer Verringerung des Energiebedarfs motiviert. Da als einziger der Straßentransport vom Emissionshandel ausgenommen ist, könnte es laut einer Studie des Zentrums für Europäische Wirtschaftsforschung (ZEW) zu einer Verlagerung von Emissionen von der Schiene auf die Straße kommen [ZEW09].

Besonders im Vergleich zum Luftverkehr wird der Schienenverkehr im Emissionshandel benachteiligt. Durch die Antriebsweise durch Strom ist der Schienenverkehr deutlich umweltfreundlicher als der Luftverkehr, allerdings muss der Strommarkt kostenpflichtig CO2-Zertifikate erwerben. Zusätzlich werden internationale Bahnfahrten mit 19 Prozent Mehrwertsteuer belastet, was bei internationalen Flügen nicht der Fall ist. Auch müssen Dieselzüge eine Mineralölsteuer zahlen, eine Steuer auf Flugzeugkerosin gibt es nicht. Dies schlägt sich auf die Preise im Schienenverkehr nieder [UBA18n, S.89ff.].
Ansprechpartner
IKEM - Institut für Klimaschutz, Energie und Mobilität e.V.
Literatur
[UBA18n] Frank Bruns, Simon Hofmann, Dr. Alexander Dahl, Prof. Dr. Christoph Walter Allokation und Zuordnung öffentlicher Einnahmen und Ausgaben im Verkehr sowie Hemmnisse zur Verkehrsvermeidung und -verlagerung, 2018/01
[UBA18o] Umweltbundesamt (Hrsg.) Emissionsdaten, 2018/03/13
[UBA21i] Umweltbundesamt (Hrsg.) Energieverbrauch nach Energieträgern und Sektoren , 2021
[ZEW09] Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung (Hrsg.) CO2-Emissionshandel: Mögliche Benachteiligung des Schienenverkehrs, 2009
Glossar
Personenkilometer
Die Einheit Personenkilometer [Pkm] beschreibt die im Rahmen einer Personenbeförderung erbrachte Verkehrsarbeit. Diese definiert sich als Produkt der Verkehrsmenge (Summe der beförderten Personen) und der von dieser dabei zurückgelegten Wegstrecke in km.
Verkehrsarbeit [Pkm] = Verkehrsmenge [P] * Wegstrecke [km]
EU-Emissionshandelssystem Das EU-Emissionshandelssystem (EU ETS) ist ein 2003 vom Europäischen Rat und dem Europäischen Parlament beschlossenes marktwirtschaftliches Instrument, die im Kyoto-Protokoll gesetzten Klimaschutzziele zu erreichen. Anlagenbetreiber (zur Zeit sind etwa 11.000 Fabriken und Kraftwerke erfasst) müssen bei Überschreiten der ihnen fest vorgegebenen Emissionsberechtigungen Strafen bezahlen (100 Euro pro Tonne CO2), sofern keine Zertifikate zur Tilgung vorgelegt werden können. Diese Zertifikate vergeben solche Betreiber, die die o.g. Grenzwerte unterschritten haben. Die Nachweispflicht liegt in jedem Fall bei dem Anlagenbetreiber.

Auszug aus dem Forschungs-Informations-System (FIS) des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur

https://www.forschungsinformationssystem.de/?352536

Gedruckt am Freitag, 29. März 2024 16:53:28