Forschungsinformationssystem des BMVI

zurück Zur Startseite FIS

Rechtliche Rahmenbedingungen

Erstellt am: 31.05.2011 | Stand des Wissens: 14.04.2022
Ansprechpartner
IKEM - Institut für Klimaschutz, Energie und Mobilität e.V.

Die CO2-Emissionen des Luftverkehrs werden seit 2012 in das EU-Emissionshandelssystem einbezogen. Im Rahmen des EU-ETS sind alle in Europa tätigen Fluggesellschaften verpflichtet, ihre Emissionen zu überwachen und Zertifikate für diese Emissionen abzugeben. Sie erhalten handelbare Zertifikate, die ein bestimmtes Emissionsniveau ihrer Flüge pro Jahr abdecken.

Die 2008 verabschiedeten Rechtsvorschriften sollten für Emissionen aus Flügen aus dem Europäischen Wirtschaftsraum gelten. Die EU beschloss allerdings, den Geltungsbereich des EU-ETS bis 2016 auf Flüge innerhalb des EWR zu beschränken, um die Entwicklung einer globalen Maßnahme auf dem Gebiet der Flugzeugemissinsminderung durch die Internationale Zivilluftfahrt-Organisation (ICAO) zu unterstützen. Im Hinblick auf die Annahme einer Resolution der ICAO-Versammlung 2016 über diese globale Maßnahme hat die EU beschlossen, den geografischen Geltungsbereich des Emissionshandels im Luftverkehr innerhalb des EWR zu belassen.[EUKo18c].

Für die Überprüfung, ob ein Luftfahrzeugbetreiber oberhalb oder unterhalb einer der maßgeblichen Schwellen zur Emissionshandelspflicht liegt ist der ursprüngliche Anwendungsbereich der Emissionshandelsrichtlinie (full scope) maßgeblich und nicht der reduzierte geografische Anwendungsbereich gemäß Verordnungen (EU) Nr. 421/2014 und (EU) Nr. 2017/2392 [DEHSt16].
Ansprechpartner
IKEM - Institut für Klimaschutz, Energie und Mobilität e.V.
Literatur
[DEHSt16] Deutsche Emissionshandelsstelle (Hrsg.) Geografischer Anwendungsbereich: Welche Flüge werden vom EU ETS erfasst?, 2016/09/15
[EUKo18c] Europäische Kommission (Hrsg.) Reducing emissions from aviation, 2018
[MEMO/11/139] Europäische Kommission Questions & Answers on historic aviation emissions and the inclusion of aviation in the EU's Emission Trading System (EU ETS), 2011/03
Rechtsvorschriften
[2008/101/EC] Directive 2003/87/EC so as to include aviation activities in the scheme for greenhouse gas emission allowance trading within the Community
Glossar
EU-Emissionshandelssystem Das EU-Emissionshandelssystem (EU ETS) ist ein 2003 vom Europäischen Rat und dem Europäischen Parlament beschlossenes marktwirtschaftliches Instrument, die im Kyoto-Protokoll gesetzten Klimaschutzziele zu erreichen. Anlagenbetreiber (zur Zeit sind etwa 11.000 Fabriken und Kraftwerke erfasst) müssen bei Überschreiten der ihnen fest vorgegebenen Emissionsberechtigungen Strafen bezahlen (100 Euro pro Tonne CO2), sofern keine Zertifikate zur Tilgung vorgelegt werden können. Diese Zertifikate vergeben solche Betreiber, die die o.g. Grenzwerte unterschritten haben. Die Nachweispflicht liegt in jedem Fall bei dem Anlagenbetreiber.
ICAO
Die International Civil Aviation Organization (ICAO) ist die Internationale Zivilluftfahrtorganisation zur Vereinheitlichung und Regelung der Zivilluftfahrt durch Veröffentlichungen von Richtlinien und Empfehlungen.

Auszug aus dem Forschungs-Informations-System (FIS) des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur

https://www.forschungsinformationssystem.de/?352515

Gedruckt am Mittwoch, 17. April 2024 00:22:48