Forschungsinformationssystem des BMVI

zurück Zur Startseite FIS

Emissionshandel im Verkehr

Erstellt am: 31.05.2011 | Stand des Wissens: 16.02.2024
Ansprechpartner
IKEM - Institut für Klimaschutz, Energie und Mobilität e.V.

Mehr als ein Viertel aller Treibhausgasemissionen in Europa stammt aus dem Verkehrssektor [EUPL22]. Zusätzlich stellt dieser Sektor die Hauptursache für Luftverschmutzung in Städten dar. Zum Verkehrssektor werden der Straßen-, Schienen-, Luft- und Schiffsverkehr gezählt. Im Gegensatz zu allen anderen Bereichen haben sich die Emissionen des Verkehrssektors in der Europäischen Union zwischen den Jahren 1990 und 2019 nicht nur nicht verringert - sie stiegen innerhalb dieses Zeitraums sogar um 33,5 Prozent an [EuP23].
Um diesem Trend entgegenzuwirken, hat die Europäische Kommission das Ziel der Klimaneutralität des Verkehrssektors bis 2050 ausgerufen. Aktuelle Prognosen deuten allerdings darauf hin, dass die verkehrsbedingten Emissionen mit den derzeitigen Maßnahmen bis zum Jahr 2050 lediglich um 22 Prozent gesenkt werden können und die Staaten der Europäischen Union (EU) damit weit hinter ihrem Ziel einer neutralen Klimabilanz zurückbleiben werden. [EuKo23b; EuP23]
Innerhalb des Verkehrssektors ist der Straßenverkehr, mit gut 20 Prozent der gesamten Emissionen in der Europäischen Union (EU), der größte Emittent, siehe Abbildung unten. Der Luft und Schiffsverkehr machen jeweils vier Prozent der EU-Treibhausgasemissionen aus. Auch wenn dieser Anteil im Vergleich zum Straßenverkehr gering erscheint, sind die Emissionen der beiden Sektoren in den vergangenen 30 Jahren deutlich gestiegen. Die Gründe dafür liegen maßgeblich in gestiegenen Handelsvolumen und Passagierzahlen. Sowohl innerhalb der EU als auch auf globaler Ebene existieren erst seit wenigen Jahren konkrete Bestrebungen, die Emissionen in den Bereichen des Luft- und Schiffsverkehrs zu senken. Der Schienenverkehr ist lediglich für einen kleinen Anteil von 0,1 Prozent der Gesamtemissionen in der EU verantwortlich. [EUPL22]
Seit 2012 sind die innereuropäischen Flugverkehrsemissionen in den europäischen Emissionshandel (EU ETS 1) aufgenommen. Andere Verkehrssektoren sind noch nicht Teil des EU-ETS, wobei der Schienenverkehr über seine Elektrifizierung im Wesentlichen einbezogen ist [BT18, S.4].

Der internationale Charakter des Luft- und Schiffsverkehrs erschwert die Umsetzung von Regelungen zu Minderungen der Treibhausgasemissionen auf nationaler Ebene. Ohne Abdeckung der internationalen Flüge bleibt aber ein Großteil der Luftfahrtemissionen ohne Regulierung. Beim Schiffsverkehr bestehen durch Ausweichverhalten der Akteure ähnliche Probleme wie beim Luftverkehr. Die politische Verantwortung für die Klimapolitik dieser Sektoren liegt bei den entsprechenden supranationalen Organisationen (die Internationale Ziviluftfahrtorganisation, ICAO, im Luftverkehr sowie der Internationalen SeeschiffahrtsorganisationIMO, im Schiffsverkehr). Werden dort keine hinreichenden Fortschritte bei der Emissionsminderung erzielt, sind nationale beziehungsweise europäische Ansätze nur unter Berücksichtigung der relevanten juristischen Rahmenbedingungen möglich.
Die EU-Staaten haben sich vorgenommen, ab dem Jahr 2027 ein separates Emissionshandelssystem für den Straßenverkehr und den Gebäudesektor (EUETS 2) einzuführen und auch der Schiffsverkehr soll in den Europäischen Emissionshandel eingebunden werden. Im bereits existierenden Emissionshandelssystem (EU ETS 1) soll die Vergabe von Zertifikaten für den Luftverkehr bis zum Jahr 2026 auslaufen und gleichzeitig die Nutzung nachhaltiger Kraftstoffe gefördert werden. Für den Schienenverkehr ist bislang keine Eingliederung in den Europäischen Emissionshandel geplant. Zur Produktion des Stroms, mit dem die Züge betrieben werden, müssen, je nach Herkunft, allerdings Emissionszertifikate erworben werden. [EUP23a]
Ansprechpartner
IKEM - Institut für Klimaschutz, Energie und Mobilität e.V.
Literatur
[BT18] Deutscher Bundestag (Hrsg.) Nationale bzw. EU-weite Einbeziehung weiterer Sektoren in das Europäische Emissionshandelssystem , 2018/03/28
[EuKo23b] Europäische Kommission (Hrsg.) The EU transport sector and its contribution to reaching climate neutrality, 2023
[EuP23] Europäisches Parlament (Hrsg.) CO2-Emissionen von Pkw: Zahlen und Fakten, 2023/02/15
[EUP23a] Europäisches Parlament (Hrsg.) Reform des Emissionshandelssystems der EU, 2023/04/18
[EUPL22] CO2-Emissionen des Luft- und Schiffsverkehrs - Zahlen und Fakten, 2022
Glossar
EU-Emissionshandelssystem Das EU-Emissionshandelssystem (EU ETS) ist ein 2003 vom Europäischen Rat und dem Europäischen Parlament beschlossenes marktwirtschaftliches Instrument, die im Kyoto-Protokoll gesetzten Klimaschutzziele zu erreichen. Anlagenbetreiber (zur Zeit sind etwa 11.000 Fabriken und Kraftwerke erfasst) müssen bei Überschreiten der ihnen fest vorgegebenen Emissionsberechtigungen Strafen bezahlen (100 Euro pro Tonne CO2), sofern keine Zertifikate zur Tilgung vorgelegt werden können. Diese Zertifikate vergeben solche Betreiber, die die o.g. Grenzwerte unterschritten haben. Die Nachweispflicht liegt in jedem Fall bei dem Anlagenbetreiber.
ICAO
Die International Civil Aviation Organization (ICAO) ist die Internationale Zivilluftfahrtorganisation zur Vereinheitlichung und Regelung der Zivilluftfahrt durch Veröffentlichungen von Richtlinien und Empfehlungen.

Auszug aus dem Forschungs-Informations-System (FIS) des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur

https://www.forschungsinformationssystem.de/?352512

Gedruckt am Freitag, 29. März 2024 16:27:55