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Die Umweltverträglichkeitsprüfung

Erstellt am: 23.05.2011 | Stand des Wissens: 21.02.2023
Synthesebericht gehört zu:
Ansprechpartner
Karlsruher Institut für Technologie (KIT), Institut für Volkswirtschaftslehre (ECON), Prof. Dr. Kay Mitusch

Die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) dient einer möglichst frühzeitigen Ermittlung, Beschreibung und Bewertung der Auswirkungen eines Vorhabens auf die Umwelt [UVPG, §1]. Der Begriff Umwelt bezieht sich in diesem Fall auf Menschen, Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Klima und die Landschaft. Rechtsgrundlage dieser Prüfung ist das Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung [UVPG]. Im Anhang 1 des UVPG werden die Vorhaben genannt, die einer solchen Prüfung bedürfen, wie zum Beispiel Autobahntrassen, Stromnetze oder Abfalldeponien. Die UVP ist ein unselbstständiger Teil des Planungsverfahrens und dient wie das Raumordnungsverfahren lediglich als Entscheidungshilfe für das Planfeststellungsverfahren [UVPG §2, Abs.1].
Im Rahmen des Planungsprozesses eines Projekts ist die UVP größtenteils ins Raumordnungsverfahren eingegliedert. [FüSc08, S. 127] In dieser Planungsphase werden mögliche Standorte bestimmt und verschiedene Trassenalternativen unter Umweltgesichtspunkten miteinander verglichen. Die aus raumordnerischer Sicht und unter Umweltgesichtspunkten geeignetste Variante wird im anschließenden Planfeststellungsverfahren näher untersucht. [FüSc08, S. 113]

Der Ablauf einer Umweltverträglichkeitsprüfung erfolgt in den folgenden Schritten:

1. Screening und Scoping: Nach Überprüfung der Notwendigkeit einer UVP (Screening) werden mit den beteiligten Fachbehörden und gegebenenfalls Sachverständigen der Gegenstand, Umfang und die Methode der UVP geklärt (Scoping), [[UVPG§5]. Für die Phase des Scoping können auch Sachverständige oder Dritte herangezogen werden [FüSc08, S. 257], was sich in der Vergangenheit effizient und effektiv auf das Verfahren ausgewirkt hat [Ramm94, S. 128].
2. Umweltverträglichkeitsstudie (UVS): Die UVS wird meist von externen Gutachtern im Auftrag des Vorhabenträgers erstellt [FüSc08, S. 256] und der zuständigen Behörde zu Beginn des Verfahrens vorgelegt [UVPG §6].
3. Bürger- und Öffentlichkeitsbeteiligung: Fachbehörden und alle interessierten Bürger können die Umweltverträglichkeitsstudie einsehen und schriftlich Stellung nehmen. Einwendungen werden während eines Erörterungstermins mit dem Vorhabenträger besprochen [UVPG §9 in Verbindung mit VwVfG §73, (3), Satz 1., (5)-(7)].
4. Zusammenfassende Darstellung und Bewertung der Auswirkungen: Anhand der UVS, der Stellungnahmen der Fachbehörden und der Öffentlichkeit erarbeitet die zuständige Behörde eine zusammenfassende Darstellung. Hieraus erfolgt die Bewertung der Umweltverträglichkeit eines Projektes, die beim Planfeststellungsverfahren berücksichtigt wird [UVPG §24].
Ansprechpartner
Karlsruher Institut für Technologie (KIT), Institut für Volkswirtschaftslehre (ECON), Prof. Dr. Kay Mitusch
Zugehörige Wissenslandkarte(n)
Planung und Bewertung von Megaprojekten im Verkehrsbereich (Stand des Wissens: 17.04.2023)
https://www.forschungsinformationssystem.de/?352432
Literatur
[FüSc08] Fürst, D., Scholles, F. Handbuch Theorien und Methoden der Raum- und Umweltplanung, Ausgabe/Auflage 3. Auflage, Dortmund, 2008
[Ramm94] Rammert, U. Abgrenzung des Untersuchungsrahmens und Scopings - Weichenstellungen für die Effizienz der UVP, veröffentlicht in UVP-Leitfaden für Behörden, Gutachter und Beteiligte. Grundlagen, Verfahren und Vollzug der Umweltverträglichkeitsprüfung, Ausgabe/Auflage 2. Auflage, Dortmund, 1994
Rechtsvorschriften
[UVPG] Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung
[VwVfG] Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG)

Auszug aus dem Forschungs-Informations-System (FIS) des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur

https://www.forschungsinformationssystem.de/?351799

Gedruckt am Samstag, 20. April 2024 10:27:39