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Der Planungsverlauf von Megaprojekten

Erstellt am: 20.05.2011 | Stand des Wissens: 21.02.2023
Synthesebericht gehört zu:
Ansprechpartner
Karlsruher Institut für Technologie (KIT), Institut für Volkswirtschaftslehre (ECON), Prof. Dr. Kay Mitusch

Die Planung eines Megaprojekts beginnt im Bereich der Fernstraßen- und Schieneninfrastruktur mit einer Projektanmeldung der Länder, der DB AG sowie wirtschaftlichen und umweltpolitischen Interessensverbänden beim Bund. [WB09, S. 160] Vor finaler Aufnahme in den Bundesverkehrswegeplan (BVWP) wird ein Projekt bewertet, indem eine Nutzen-Kosten-Analyse, eine Raumwirksamkeitsanalyse und eine Umweltrisikoeinschätzung durchgeführt werden. Je nach Bewertungsergebnis wird das Projekt im Bundesverkehrswegeplan als "vordringlicher", "weiterer" oder "kein Bedarf" einsortiert. [BMVBW05b, S. 23, 68] Eine ex-post Kontrolle der Ergebnisse und damit eine Kostenkontrolle erfolgt im späteren Planungsverlauf nicht. [BoHo07, S. 32] Nach dem gesetzlichen Beschluss des Bedarfsplans, der sich auf den BVWP stützt, werden zunächst ein Raumordnungs- und dann ein Planfeststellungsverfahren eröffnet. Parallel zu beiden Verfahren erfolgt eine Umweltverträglichkeitsprüfung. [FüSc08, S. 126]

Das Raumordnungsverfahren überprüft die raumordnerische Vereinbarkeit eines Projekts und stimmt das Projekt mit anderen Projekten räumlich ab [ROG, §15 (1)]. Parallel dazu beginnt die Umweltverträglichkeitsprüfung, bei der die Auswirkungen und Verträglichkeit verschiedener Projektvarianten auf die Umwelt untersucht werden. [FüSc08, S. 113, 127] Die Ergebnisse der Raumordnung- und Umweltverträglichkeitsprüfung sind nicht rechtsverbindlich, sondern tragen zur Entscheidungsfindung im Planfeststellungsverfahren bei. [FüSc08, S. 108] Während des Planfeststellungsverfahrens wird ein Projekt begutachtet und bezüglich der Umweltverträglichkeit näher untersucht. [FüSc08, S. 113] Betroffene Fachbehörden und Gemeinden werden über das Projekt informiert und können in einem Erörterungstermin ihre zuvor schriftlich eingereichten Einwände zusammen mit dem Projektträger und der Planungsbehörde diskutieren. Zuletzt entscheidet die Planungsbehörde unter Berücksichtigung der Planungsunterlagen, der Untersuchungsergebnisse und der Bürgereinwände über den Planfeststellungsbeschluss. Dieser verfügt über eine Konzentrationswirkung, das heißt weitere Genehmigungen, Bewilligungen etc. sind mit diesem Beschluss abgedeckt [VwVfG, §73-75].

Da das Verfahren von langen Planungszeiten geprägt war, wurde im Dezember 2006 das Infrastrukturbeschleunigungsgesetz [InfraStrPlanVBeschlG] eingeführt. Im Zuge dessen wurde die Gültigkeit eines Planfeststellungsbeschlusses von 5 auf 10 Jahre angehoben. Auf Antrag sind bis zu 15 Jahre möglich. Falls nicht innerhalb dieser Frist mit dem Bau begonnen wird, muss der Plan erneut festgestellt werden. [InfraStrPlanVBeschlG, §1-3; InfraStrPlanVBeschlG, §5-7] Ferner kann seit Inkrafttreten des Infrastrukturbeschleunigungsgesetzes auf den Erörterungstermin mit Fachbehörden und Bürgern verzichtet werden. [InfraStrPlanVBeschlG, §1-3; InfraStrPlanVBeschlG §1-7]

Inwieweit die Regelungen des Infrastrukturbeschleunigungsgesetzes zulasten der Bürgerbeteiligung zu einer Verfahrensverkürzung führen, ist unklar. Empirische Untersuchungen konnten in nur wenigen Fällen eine Verfahrensverlängerung aufgrund von Beteiligungen feststellen. [Renn06, S. 9] Ferner ist zu vermuten, dass nach 10 bis 15 Jahren soziale, wirtschaftliche oder räumliche Veränderungen eintreten können, woraufhin der Projektbedarf nochmals untersucht werden sollte.

Öffentliche Infrastrukturprojekte wie Straßen, Schienen oder Häfen werden größtenteils über die Haushalte des Bundes, der Länder und Gemeinden finanziert. Die Finanzplanung der Projekte ist dabei nicht an den gesetzlich beschlossenen Bedarfsplan gekoppelt und gewährleistet dadurch eine geringe Verlässlichkeit für die Projektplanung. So kam es in den letzten Jahrzehnten immer wieder zu Unterfinanzierungen des BVWP. [Schm11, S. 190] Infolgedessen mussten zum Teil Planfeststellungsverfahren neu aufgerollt werden, weil innerhalb der erforderlichen Frist von vormals 5 Jahren die Finanzierung nicht sichergestellt und damit mit dem Bau noch nicht begonnen werden konnte. [Ifmo07a, S. 90]
Ansprechpartner
Karlsruher Institut für Technologie (KIT), Institut für Volkswirtschaftslehre (ECON), Prof. Dr. Kay Mitusch
Zugehörige Wissenslandkarte(n)
Planung und Bewertung von Megaprojekten im Verkehrsbereich (Stand des Wissens: 17.04.2023)
https://www.forschungsinformationssystem.de/?352432
Literatur
[BMVBW05b] Birn, Dr. Kristina ,BVU Freiburg, Bolik, Henryk, IVV Aachen, Rieken, Peter Bundesverkehrswegeplan 2003 - Die gesamtwirtschaftliche Bewertungsmethodik, 2005/01
[BoHo07] Institut für Verkehrswissenschaft an der Universität Münster (IVM), Bockmühl, Eva, Holzhey, Michael , Malina, Robert, Rückert, Marian Neuordnung der Infrastrukturverantwortung für die Bundesfernstraßen, 2007
[FüSc08] Fürst, D., Scholles, F. Handbuch Theorien und Methoden der Raum- und Umweltplanung, Ausgabe/Auflage 3. Auflage, Dortmund, 2008
[Ifmo07a] Institut für Verkehrswissenschaft an der Universität Münster (IVM), KCW GmbH Verkehrsinfrastruktur-Benchmarking Europa Verkehrsinfrastrukturausstattung und verkehrspolitische Rahmenbedingungenen in ausgewählten europäischen Staaten, Berlin, 2007
[Renn06] Renn, Ortwin Bürgerbeteiligung: Aktueller Forschungsstand und Folgerungen für die praktische Umsetzung, Stuttgart, 2006
[Schm11] Schmid, Karlheinz Stadtverkehr - Urbane Mobilität im Wandel - Verkehrsinfrastruktur kommunizieren und finanzieren, 2011
[WB09] Ahrens, Gerd-Axel, Baum, Herbert, Beckmann, Klaus J., Brilon, Werner, et al. Strategieplanung "Mobilität und Transport" - Folgerungen für die Bundesverkehrswegeplanung -, veröffentlicht in Zeitschrift für Verkehrswissenschaft, Ausgabe/Auflage 80, Nr. 3, 2009, 2009/07, ISBN/ISSN 0044-3670
Rechtsvorschriften
[InfraStrPlanVBeschlG] Gesetz zur Beschleunigung von Planungsverfahren für Infrastrukturvorhaben (InfraStrPlanVBeschlG)
[ROG] Raumordnungsgesetz (ROG)
[VwVfG] Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG)
Glossar
Kosten-Nutzen-Analyse
Die Nutzen-Kosten-Analyse ist ein Verfahren zur Quantifizierung von Vor- und Nachteilen von öffentlichen Investitionen über monetarisierte Kenngrößen. Dabei werden sämtliche positive Auswirkungen (Erträge, Nutzen) und sämtliche negative Auswirkungen (Kosten) eines Projektes in Geldeinheiten quantifiziert und ermittelt, ob der Saldo größer oder kleiner als Null ist. Es kann auch das Nutzen-Kosten-Verhältnis (Nutzen-Kosten-Quotient) ermittelt werden. Nutzen-Kosten-Untersuchungen sind in Deutschland bei öffentlichen Maßnahmen haushaltsrechtlich vorgeschrieben und sind als Bewertungsverfahren Bestandteil der Bundesverkehrswegeplanung oder als "Standardisierte Bewertung" Voraussetzung für eine Förderung aus dem GVFG-Großvorhabenprogramm.
Bundesverkehrswegeplan
Als Instrument einer mittel- bis langfristigen Investitionsrahmenplanung für den Erhalt und Ersatz bundeseigener Verkehrsinfrastruktur erfasst der Bundesverkehrswegeplan (BVWP) das zwecks zielgerichteter Ausgestaltung sowie Erweiterung von Bundesfernstraßen, Bundeswasserstraßen und Schienenwegen des Bundes erforderliche Finanzierungsvolumen. Auf Basis verkehrsträgerübergreifender Prognosen findet in diesem Zusammenhang eine Priorisierung vorgesehener Neu- und Ausbauprojekte gemäß ihrer gesamtwirtschaftlichen Bewertung sowie ökologischer und raumordnerischer Einschätzungen statt. Grundsätzlich wird infolgedessen zwischen "vordinglichem Bedarf" (VB) und "weiterem Bedarf" (WB) unterschieden.

Der BVWP tritt auf Beschluss des Bundeskabinetts in Kraft und umfasst jeweils einen Zeithorizont von circa zehn bis 15 Jahren. Seit 1973 sind bereits sechs konsekutive Verkehrswegepläne verabschiedet worden. Der letzten, dem Jahr 2016 entstammenden Fortschreibung liegt ein Planungszeitraum bis 2030 und ein Investitionsvolumen in Höhe von 269,6 Milliarden Euro zugrunde, siehe auch gesonderte Wissenslandkarte "Bundesverkehrswegeplanung" hier im Forschungsinformationssystem.

Auszug aus dem Forschungs-Informations-System (FIS) des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur

https://www.forschungsinformationssystem.de/?351682

Gedruckt am Donnerstag, 28. März 2024 21:04:37