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"Wir bremsen für den Klimaschutz" - RNV mit ÖPNV-Innovationspreis für energiesparende Straßenbahnen ausgezeichnet

Erstellt am: 23.02.2011
Autoren:   o. A.
Erscheinungsjahr / -datum:   2009/03/25
Veröffentlicht in:   AMTSANZEIGER DER STADT HEIDELBERG
Ausgabe / Auflage:   13/09
Herausgeber:   Stadt Heidelberg
Verlag / Ort:   Heidelberg
Zitiert als:   [Würz09]
Art der Veröffentlichung:   Beitrag in einer Zeitung / Zeitschrift / Journal / Schriftenreihe
Sprache:   deutsch
Sonstige Informationen:   AMTSANZEIGER DER STADT HEIDELBERG - 17. JAHRGANG - AUSGABE NR. 13 - 25.03.2009

Glossar

  • Öffentlicher Personennahverkehr
    Der öffentliche Personennahverkehr ist juristisch im Personenbeförderungsgesetz (PBefG) definiert. Laut Paragraf 8, Absatz 1 und 2 umfasst der ÖPNV "die allgemein zugängliche Beförderung von Personen mit Straßenbahnen, Obussen und Kraftfahrzeugen im Linienverkehr, die überwiegend dazu bestimmt sind, die Verkehrsnachfrage im Stadt-, Vorort- oder Regionalverkehr zu befriedigen". Taxen oder Mietwagen können dieses Angebot ersetzten, ergänzen oder verdichten.
    Der Begriff ÖPNV bezieht sich in der Regel auf Strecken mit einer gesamten Reiseweite von weniger als 50 Kilometern oder einer gesamten Reisezeit von weniger als einer Stunde. Das in einer Stadt oder Region erforderliche Nahverkehrsangebot und dessen Eignung hinsichtlich Nachhaltigkeit und Klimaschutz wird in einem Nahverkehrsplan definiert und festgehalten.
 

Auszug aus dem Forschungs-Informations-System (FIS) des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur

https://www.forschungsinformationssystem.de/?342916

Gedruckt am Donnerstag, 28. März 2024 11:47:12