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Lärmemissionen von Seeschiffen

Erstellt am: 29.11.2010 | Stand des Wissens: 28.10.2022
Synthesebericht gehört zu:
Ansprechpartner
Technische Universität Hamburg, Institut für Maritime Logistik, Prof. Dr.-Ing. C. Jahn

Von Schiffen und in See stationierten Anlagen verursachte Geräuschemissionen können eine nachteilige Wirkung auf die Umwelt ausüben, zum einen auf die dort lebenden und arbeitenden Menschen, zum anderen auf die Meeresumwelt. Insbesondere können Tiere, die auf ihren akustischen Sinn zur Orientierung, Nahrungssuche, Kommunikation oder Räubervermeidung angewiesen sind, beeinträchtigt werden [IMO19].
Lärmquellen sind hauptsächlich:
  • Antriebsmaschinen, insbesondere Dieselmotoren
  • Propellerwellendynamik,
  • vom Propeller ausgehende Druck- und Lagerkräfte,
  • Klimaanlagen,
  • Manövriereinrichtungen, insbesondere Querstrahlruder,
  • Winden,
  • Wirbelablösungen,
  • Luftein- und -auslässe,
  • Wellenstöße [CaVl05].
Lärm an Bord von Schiffen ist Gegenstand einer verpflichtenden Resolution der International Maritime Organization (IMO), die am 01. Juli 2014 in Kraft getreten ist. Sie beinhaltet Lärm-Obergrenzen für die verschiedenen Räumlichkeiten innerhalb eines Schiffes. Die Resolution löste die nicht bindende Version der IMO von 1981 ab. Zusätzlich verabschiedete das Maritime Safety Committee (MSC) der IMO im November 2012 die neue SOLAS Verordnung II-1/3-12, nach der bei der Konstruktion von Schiffsneubauten auf die Reduktion von Lärm an Bord und den Schutz der Crew vor Lärm geachtet werden soll [IMO12].

Technische Möglichkeiten zur Reduzierung der Schallabstrahlung von Handelsschiffen werden seit 2008 in einer Correspondence Group (CG) des Marine Environment Protection Committee (MEPC) der IMO diskutiert. Ziel ist es, eine Technical Guideline zu erstellen, die weltweit für Schiffsneu- und Umbauten zur Anwendung kommen soll, um die für Meerestiere schädlichen Unterwasserschallemissionen der Schiffe zu reduzieren. Als Hauptquelle wurde in diesem Zusammenhang der Schiffspropeller identifiziert.
Die Beeinträchtigung von Meerestieren durch Schallemissionen von Seeschiffen ist ein noch wenig beachtetes Gebiet des Umweltschutzes in der Seeschifffahrt. Lediglich extreme Schallemissionen durch die Installation von Offshore-Windkraftanlagen unterliegen Obergrenzen von 160 Dezibel beziehungsweise 190 Dezibel Spitzenschalldruckpegel in 750 Meter Entfernung [UBA14c]. Die IMO hat 2014 Richtlinien zur Reduzierung des Unterwasserlärms herausgegeben, die unter anderem Veränderungen der Propeller und des Rumpfdesigns vorschlagen, da es sich hierbei um die Hauptursachen für Unterwasserlärm handelt [IMO14b].
Ansprechpartner
Technische Universität Hamburg, Institut für Maritime Logistik, Prof. Dr.-Ing. C. Jahn
Zugehörige Wissenslandkarte(n)
Umwelt- und Klimaschutz im Seeverkehr (Stand des Wissens: 28.10.2022)
https://www.forschungsinformationssystem.de/?408691
Literatur
[CaVl05] J. S. Carlton , D. Vlasic Ship vibration and noise: Some topical aspects, 1st International Ship Noise and Vibration Conference: London, June 20-21, 2005, veröffentlicht in Lloyd's Register Technical Papers, London, 2005
[IMO12] International Maritime Organization (IMO) (Hrsg.) Maritime Safety Committee (MSC), 91st session, 26 to 30 November 2012, 2012/11/30
[IMO14b] International Maritime Organization (Hrsg.) Guidelines for the Reduction of Underwater Noise from Commercial Shipping to Address Adverse Impacts on Marine Life, 2014/09/29
[IMO19] International Maritime Organization (Hrsg.) Ship Noise, 2019
[UBA14c] Umwelt Bundesamt (Hrsg.) Unterwasserlärm, 2014/05/09
Weiterführende Literatur
[TeTh10] TASKER Mark, AMUNDIN Mats, ANDRE Michel, HAWKINS Anthony, LANG William, MERCK Thomas, SCHOLIK-SCHLOMER Amy, TEILMANN Jonas, THOMSEN Frank, WERNER Stefanie, ZAKHARIA Manell Marine Strategy Framework Directive - Task Group 11 Report Underwater Noise and Other Forms of Energy, Publications Office of the European Union, 2010, ISBN/ISSN ISBN: 978-92-79-15654-0
Glossar
dB(A) Messgröße des A-bewerteten Schalldruckpegels zur Bestimmung von Geräuschpegeln. Die dB-Skala ist logarithmisch aufgebaut, d. h. eine Verdoppelung der Lärmintensität führt zu einer Erhöhung um 3 dB. Das menschliche Ohr empfindet eine Erhöhung um 10 dB als Verdoppelung der Lautstärke. Hierzu ist eine Schallintensitätsverzehnfachung erforderlich. Der Zusatz "(A)" gibt an, dass dem betreffenden Messergebnis die standardisierte A-Berwertungskurve zugrunde liegt. Sie berücksichtigt einen nichtlinearen frequenz- und pegelabhängigen Zusammenhang zwischen subjektiv wahrgenommenem Läutstärkepegel und vorliegendem Schalldruckpegel. So empfindet das menschliche Gehör bspw. mittlere Frequenzen im Vergleich zu niedrigen Frequenzgängen als wesentlich lauter, weshalb die Einheit dB(A) entsprechende Tonhöhen stärker gewichtet. Ein gesundes Ohr kann bereits einen Schalldruck von 0 dB (A) wahrnehmen (Hörschwelle), bei Werten über 120 dB (A) wird die Geräuschbelastung unerträglich laut (Schmerzgrenze). Eine Langzeiteinwirkung von über 85 dB(A) zieht u. U. dauerhafte Gehörschäden nach sich.

Auszug aus dem Forschungs-Informations-System (FIS) des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur

https://www.forschungsinformationssystem.de/?334624

Gedruckt am Mittwoch, 24. April 2024 01:36:20