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Umsetzung im Mehrebenensystem

Erstellt am: 14.11.2010 | Stand des Wissens: 16.02.2024
Ansprechpartner
IKEM - Institut für Klimaschutz, Energie und Mobilität e.V.

Vieles spricht dafür, den Geltungsbereich von Emissionshandelssystemen langfristig so umfassend wie möglich, das heißt sowohl länder- als auch sektorübergreifend, auszubauen. Die ausgestoßenen Emissionen müssen weltweit verringert und mit Hilfe des Emissionshandels kann dafür gesorgt werden, dass der Ausstoß an den Stellen verringert wird, an denen die Kosten dafür am geringsten sind. [Küll08, S. 46, 50]
Zusätzlich wäre eine Umgehung des Systems, durch die Verlagerung von Produktionsstandorten in andere Regionen, nicht mehr möglich. [WiSc10, S. 22; BMUV18, S. 5]
In der Praxis stellt die Etablierung eines globalen Emissionshandelssystems ein schwieriges Unterfangen dar. Die Souveränität der Nationalstaaten erschwert das Durchsetzen von gemeinsamen Regularien und möglichen Sanktionen. [Deu02, S. 48] Das Pariser Klimaschutzabkommen aus dem Jahr 2015 könnte eine Basis für die Schaffung Internationaler Regelungen darstellen. [BMWK23c] Dabei kann das europäische Emissionshandelssystem (EU ETS 1) als Vorbild für ein funktionierendes internationales Emissionshandelssystem angeführt werden. Auch wenn der Wirkungsgrad des EU-ETS1 bislang noch nicht auf alle Sektoren ausgeweitet werden konnte, gilt dies in Zukunft als möglich. [Rodi22]
Das Kyoto-Protokoll von 1997 sah erstmals die Etablierung globaler Bestimmungen zur Reduktion der ausgestoßenen Emissionen vor. [Betz22, S. 2; Rodi22] Gemäß des aktuell gültigen Pariser Klimaschutzabkommens legen Staaten selbst fest, in welchem Umfang sie den Ausstoß von Emissionen reduzieren möchten. [Rodi22] Auf EU-Ebene wurden zwischen den Jahren 2005 und 2012 zunächst nationale Emissionsobergrenzen festgelegt, bevor sich ab 2013 auf eine gesamteuropäische Obergrenze geeinigt werden konnte. [UBA22i] In Folge der Weltwirtschaftskrise ab dem Jahr 2008 und der damit einhergehenden Reduzierung der Produktionskapazität am Weltmarkt, musste die Menge an Emissionszertifikaten in den folgenden Jahren künstlich verknappt werden. Auf diese Weise wurde sichergestellt, dass es zu keinem Preisverfall kam und der Anreiz zur Einsparung von Emissionen bestehen blieb. [Held22, S. 225; UBA22i] Aktuell werden die Zertifikate sowohl versteigert (Auktionierung) als auch auf Basis des bisherigen Ausstoßes verteilt (Grandfathering), wobei letzteres Verfahren ab dem Jahr 2026 heruntergefahren und zum Jahr 2034 gänzlich eingestellt wird. [EuPa22]
Auf nationaler Ebene besteht in Deutschland seit dem Jahr 2021 ein Emissionshandelssystem für die Sektoren Gebäude und Verkehr. [UBA23h] Bis zum Jahr 2025 läuft das Handelssystem mit einer Einführung ohne feste Obergrenze, bevor zum Jahr 2026 ein Cap-and-Trade-System etabliert wird. [Held22, S. 227; UBA23h; Rodi22, S. 314, S. 318] Auch auf europäischer Ebene ist bereits die zukünftige Einführung eines weiteren separaten Emissionshandels für die Bereiche Gebäude und Verkehr beschlossen. [UBA21q, S. 1; EuPa22]
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IKEM - Institut für Klimaschutz, Energie und Mobilität e.V.
Literatur
[Betz22] Regina Betz, Axel Michaelowa, Paula Castro, Raphaela Kotsch, Michael Mehling, Katharina Michaelowa, Andrea Baranzini The Carbon Market Challenge - Preventing Abuse Through Effective Governance, veröffentlicht in Cambridge University Press, 2021/09/12
[BMUV18] Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (Hrsg.) Die Reform des EU-Emissionshandels für die 4. Handelsperiode (2021-2030), 2018/01/04
[BMWK23c] Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (Hrsg.) Internationale Kooperation unter Artikel 6, 2023
[Deu02] Deuber, Odette Einbeziehung des motorisierten Individualverkehrs in ein deutsches CO2-Emissionshandelssystem, 2002
[EuPa22] Europäisches Parlament (Hrsg.) Climate change: Deal on a more ambitious Emissions Trading System (ETS), 2022/12/08
[Held22] Christian Held, Victoria Harsch, Simon Schäfer-Stradowsky, Jonathan Metz, Greta Reeh, Alexander Dietzel, Fanny Knoll Energierecht und Energiewirklichkeit - Ein Handbuch für Ausbildung und Praxis nicht nur für Juristen, 2022, ISBN/ISSN 978-3-933283-01-6
[Küll08] Carolin Küll Grundrechtliche Probleme der Allokation von CO2-Zertifikaten, veröffentlicht in Schriftenreihe Natur und Recht, Band 10, Springer-Verlag/ Berlin Heidelberg, 2008/11/20, ISBN/ISSN 978-3-540-85831-7
[Rodi22] Martin Altrock, Johannes Antoni, Christian Buchmüller, Hannes Doderer , Elias Eickelmann, Dr. Dörte Fouquet, Claudio Franzius, Christian Held, Maximilian Hemmert-Halswick , Ekkehard Hofmann, Michael Kalis, Jan Henrik Klement, Christine Kliem, Stefan Klinski, Matthias Knauff, Fanny Knoll, Charlotte Kreuter-Kirchhof, Michael Mehling, Christoph Paul, Friederike Pfeifer, Prof. Dr. jur. Johann-Christian Pielow;, Jan Reshöft, Thomas Roller, Johannes Saurer,, Michael Sauthoff, Judith Schäfer, Simon Schäfer-Stradowsky, Claudio Seis, Carsten Telschow, Miriam Vollmer, Jens Vollprecht, Roman Weidinger, Hartmut Weyer, Martin Wickel, Anja Widmann, Susan Wilms, Cathrin Zengerling, Ines Zenke Handbuch Klimaschutzrecht, C.H.BECK., 2022, ISBN/ISSN 978-3-406-76789-0
[UBA21q] Umweltbundesamt (Hrsg.) Einführung eines Emissionshandelssystems für Gebäude und Straßenverkehr in der EU , 2021/09/01
[UBA22i] Umweltbundesamt (Hrsg.) Der Europäische Emissionshandel, 2022/09/22
[UBA23h] DEHSt - Nationalen Emissionshandel verstehen, 2023/02/22
[WiSc10] Potsdam-Institut für Klimafolgenforschung, Wicke, Lutz, Schellnhuber, Hans Joachim, Klingenfeld, Daniel Nach Kopenhagen: Neue Strategie zur Realisierung des 2°C max Klimazieles, veröffentlicht in PIK Report, Ausgabe/Auflage No. 116, 2010/04
Glossar
EU-Emissionshandelssystem Das EU-Emissionshandelssystem (EU ETS) ist ein 2003 vom Europäischen Rat und dem Europäischen Parlament beschlossenes marktwirtschaftliches Instrument, die im Kyoto-Protokoll gesetzten Klimaschutzziele zu erreichen. Anlagenbetreiber (zur Zeit sind etwa 11.000 Fabriken und Kraftwerke erfasst) müssen bei Überschreiten der ihnen fest vorgegebenen Emissionsberechtigungen Strafen bezahlen (100 Euro pro Tonne CO2), sofern keine Zertifikate zur Tilgung vorgelegt werden können. Diese Zertifikate vergeben solche Betreiber, die die o.g. Grenzwerte unterschritten haben. Die Nachweispflicht liegt in jedem Fall bei dem Anlagenbetreiber.
Wirkungsgrad
Der Wirkungsgrad gibt an, welcher Anteil der zugeführten Energie bei einer Umwandlung in die gewünschte Energieform umgewandelt wird, und beschreibt damit die Effizienz beispielsweise einer technischen Anlage.

Auszug aus dem Forschungs-Informations-System (FIS) des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur

https://www.forschungsinformationssystem.de/?333553

Gedruckt am Freitag, 19. April 2024 01:26:37