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Förderung von RBL/ITCS-Systemen

Erstellt am: 26.10.2010 | Stand des Wissens: 06.12.2022
Synthesebericht gehört zu:
Ansprechpartner
TU Dresden, Professur für Bahnverkehr, öffentlicher Stadt- und Regionalverkehr, Prof. Dr.-Ing. R. König

Die heutigen Förderregularien sind meist auf die Einführung von RBL/ITCS-Systemen im Zusammenhang mit Beschleunigungsmaßnahmen ausgerichtet. Laut Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) §2 Abs. 4 können die Länder Beschleunigungsmaßnahmen für den öffentlichen Personennahverkehr, insbesondere rechnergestützte Betriebsleitsysteme und technische Maßnahmen zur Steuerung von Lichtsignalanlagen, durch Zuwendungen aus den Finanzhilfen fördern [GVFG05]. Einige Länder arbeiten an Richtlinien zur Förderung von Echtzeit-Projekten, da die bisherigen Richtlinien die neuen Anforderungen von Kunden, Unternehmen und Verbünden nicht ausreichend berücksichtigen.

Bei einer gemeinsamen Beschaffung eines RBL/ITCS-Systems durch mehrere Unternehmen ist es wichtig, die Grenzen zwischen gemeinsamen und unternehmensbezogenen Anschaffungen zu definieren. Eindeutig den einzelnen Unternehmen zuzuordnende Komponenten, wie zum Beispiel Fahrzeuggeräte, sind Eigentum des Betreibers. Unterhaltskosten und Wartung sollte dieser selbst tragen. Für gemeinschaftlich genutzte Systemteile sollte ein Verteilungsschlüssel verhandelt werden, nach dem die Investitions- und Betriebskosten den beteiligten Unternehmen zugeschlagen werden.
Ansprechpartner
TU Dresden, Professur für Bahnverkehr, öffentlicher Stadt- und Regionalverkehr, Prof. Dr.-Ing. R. König
Zugehörige Wissenslandkarte(n)
Rechnergestützte Betriebsleitsysteme (RBL) / Intermodal Transport Control System (ITCS) für den ÖPNV (Stand des Wissens: 06.12.2022)
https://www.forschungsinformationssystem.de/?306433
Literatur
[GVFG05] mehrere Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG-Bericht) 2005, 2005
Glossar
Öffentlicher Personennahverkehr
Der öffentliche Personennahverkehr ist juristisch im Personenbeförderungsgesetz (PBefG) definiert. Laut Paragraf 8, Absatz 1 und 2 umfasst der ÖPNV "die allgemein zugängliche Beförderung von Personen mit Straßenbahnen, Obussen und Kraftfahrzeugen im Linienverkehr, die überwiegend dazu bestimmt sind, die Verkehrsnachfrage im Stadt-, Vorort- oder Regionalverkehr zu befriedigen". Taxen oder Mietwagen können dieses Angebot ersetzten, ergänzen oder verdichten.
Der Begriff ÖPNV bezieht sich in der Regel auf Strecken mit einer gesamten Reiseweite von weniger als 50 Kilometern oder einer gesamten Reisezeit von weniger als einer Stunde. Das in einer Stadt oder Region erforderliche Nahverkehrsangebot und dessen Eignung hinsichtlich Nachhaltigkeit und Klimaschutz wird in einem Nahverkehrsplan definiert und festgehalten.
GVFG GFVG ist die Abkürzung von "Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz". Der ausführliche Gesetzestitel lautet: "Die Finanzhilfen des Bundes zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der Gemeinde" Im Rahmen des GVFG fördert der Bund Investitionen zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der Gemeinden. Der Umfang der Bundesmittel ist gesetzlich auf 1.667 Millionen Euro jährlich begrenzt. Die Mittel werden nach einem Schlüssel auf die Länder verteilt. Förderbereiche des GVFG sind:
  • der kommunale Straßenbau (insbesondere Bau und Ausbau verkehrswichtiger innerörtlicher Straßen und Zubringerstraßen zum überörtlichen Verkehrsnetz, Omnibusspuren, Verkehrsleitsysteme, Kreuzungsmaßnahmen im Bereich von Eisenbahnen und Bundeswasserstraßen)
und
  • der öffentliche Personennahverkehr (insbesondere Bau und Ausbau von Straßen-, Hoch- , Untergrundbahnen. Nichtbundeseigenen Eisenbahnen, zentrale Omnibusbahnhöfe, Betriebsleitsysteme)
Über die Verwendung der Mittel werden Berichte erstellt. Quellen:
  • Gesetzestext
  • www.bmvbs.de/Verkehr/Oeffentlicher-Personennahverke-,1493/Gemeindeverkehrs-finanzierung.htm [dieser Link muss in die Adresszeile des Browsers kopiert werden]
ITCS
Intermodal Transport Control System (ITCS) ist ein Rechnerverbund-System im ÖPNV, welches über einen zentralen Server alle anfallenden Betriebsdaten sammelt und mit den ursprünglichen Planungsdaten vergleicht. In gewissen Grenzen kann es daraufhin selbstständig auf die jeweilige Betriebssituation reagieren.
Im Jahr 2005 ersetzte der Begriff ITCS die Bezeichnung rechnergestütztes Betriebsleitsystem (RBL), worauf sich VDV und Industrie aufgrund von überholter Funktionalität einigten.
Betriebskosten
Betriebskosten sind laufende Aufwendungen, die im Zusammenhang mit der Erbringung von Verkehrsleistungen entstehen. Hierzu zählen zum Beispiel Aufwendungen für Energie, Personal, oder Infrastrukturnutzung.
Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz
Das 1971 in Kraft getretene Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) regelt die Finanzhilfen des Bundes zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse in den Gemeinden. Gefördert werden verschiedene Baumaßnahmen von Bahnen (besonders Eisenbahnen, Straßenbahnen, Hoch- und Untergrundbahnen), wobei diese dem öffentlichen Personennahverkehr dienen müssen. Voraussetzung für die Förderung ist vor allem ein Kosten-Nutzen-Faktor über 1,0 im Rahmen der Standardisierten Bewertung.
RBL
Rechnergestützte Betreibsleitsysteme sind Rechner-Verbundsysteme mit denen Steuerungs-, Überwachungs- und Informationsprozesse im Fahrbetrieb untereinander verknüpft werden. Diese kommen hauptsächlich in folgenden Bereichen zum Einsatz:
  • Informations- und Kommunikationsmöglichkeit zwischen Fahrzeug und Leitstelle
  • rechnergestützter Fahrbetrieb
  • Fahrgastinformation in Fahrzeugen und an Haltestellen sowie über Mobilfunk und Internet (dynamische Fahrgastinformation)
Inzwischen wurde der Begriff "RBL" durch "ITCS" (Intermodal Transport Control System) ersetzt.

Auszug aus dem Forschungs-Informations-System (FIS) des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur

https://www.forschungsinformationssystem.de/?332445

Gedruckt am Samstag, 20. April 2024 07:39:21