Betriebstechnische Grenzparameter für Güterzüge
Erstellt am: 05.07.2010 | Stand des Wissens: 23.09.2020
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Technische Universität Hamburg, Institut für Logistik und Unternehmensführung, Prof. Dr. Dr. h.c. W. Kersten
Die deutsche Eisenbahn-Bau und Betriebsordnung (EBO) besagt, dass ein Zug nicht länger sein darf, als es seine Bremsverhältnisse, seine Zug- und Stoßeinrichtungen und die Bahnanlagen zulassen [EBO, § 34 Abs. 8]. Zudem ist die Gesamtzuglänge auf 740 Meter beschränkt, gemäß Richtlinie 408 "Züge fahren und Rangieren". Seit 2011 gibt es keine Begrenzung der Wagenzuglänge mehr, die Achsenzahl ist jedoch auf 250 begrenzt [DBNAG12a, S. 371; Meff11]. Eine Ausnahme der Gesamtzuglänge besteht auf der Strecke Padborg (Dänemark) - Maschen und Hamburger Hafen (Hohe Schaar). Um den Ressourceneinsatz noch effizienter zu gestalten, verkehren hier 835 Meter lange Güterzüge [DBNe15; DBAG09i; DBAG10d, S. 18 f.]. In Zukunft soll die Gesamtzuglänge auf 1500 Meter erweitert werden, hierfür muss jedoch die Bremstechnik verbessert sowie Überholgleise gebaut werden. Insbesondere Langstrecken im Seehafen- sowie Hinterlandverkehr sind für den Einsatz von 1500 Meter langen Güterzügen prädestiniert [Riet14, S. 6]. Begrenzende Faktoren für die Zuglänge sind unter anderem die maximale Länge von Überholgleisen, die Leit- und Sicherungstechnik, die Kupplungen des Zugverbandes, die Steuerung des Bremssystems sowie die Verteilung der Lokomotiven im Zugverband [KoKP10, S. 70]. Güterzüge können je nach Länge und Gewicht bis zu 120 Kilometer pro Stunde fahren. Die durchschnittliche Geschwindigkeit liegt jedoch zwischen 90 - 110 Kilometer pro Stunde [DBNe10a].
Das maximale Gesamtgewicht eines Zuges ist abhängig von den Streckensteigungen, der Antriebsleitung(en) der Lokomotive(n) und der maximalen Belastungsfähigkeit der Schraubenkupplung. In Deutschland verkehren Güterzüge im Regelfall mit Bruttogewichten von etwa 1.600 Tonnen. Schwerere Güterzüge bedürfen einer Sondergenehmigung [FiSc12, S. 43]. Ganzzüge für Massengut im Erzverkehr werden teilweise mit speziellen Mittelpufferkupplungen ausgerüstet, da die höhere Festigkeit dieser Kupplungsform eine Erhöhung der maximalen Zuglast gegenüber der Schraubenkupplung erlaubt. So können beispielsweise auf der Relation Hamburg - Salzgitter Erzzüge mit Bruttolasten von etwa 6.000 Tonnen mit Doppeltraktion verkehren [FiSc12, S. 43; DBAG03d]. Auf derselben Relation liegt die maximale Zuglast bei Einsatz einer verstärkten Schraubenkupplung bei 4.000 Bruttotonnen.
Die Radsatzlast von Einzelfahrzeugen, auch Achslast genannt, ist bezüglich der Masse das maßgebende Kriterium. Hinzu kommt das Fahrzeuggewicht je Längeneinheit (Meterlast), welches insbesondere im Hinblick auf die Tragfähigkeit von Brückenbauwerken relevant ist. Anhand dieser beiden Parameter werden die Strecken in Streckenklassen eingeteilt. Das Netz der Deutschen Bahn AG ist grundsätzlich auf eine Radsatzlast von 22,5 Tonnen ausgelegt, auf einzelnen Strecken sind auch 25 Tonnen zulässig. Die Ausweitung dieses Schwerlastnetzes erfordert Investitionen in Brücken sowie in den Ober- und Unterbau [Weig09, S. 723].
Weitere Grenzparameter für Güterzüge ergeben sich durch den Streckenquerschnitt. Maßgebend ist hier vor allem das Lichtraumprofil. In der Eisenbahn-Bau und Betriebsordnung ist der freizuhaltende Bereich über dem Gleis definiert. Nur an festgelegten Stellen dürfen bauliche Anlagenteile hineinragen. Der maximale Fahrzeugquerschnitt ergibt sich abzüglich der weiterer Räume, welche Neigungen oder Verschiebungen des Fahrzeugs ausgleichen sollen [Mitt07, S. 43ff.]. Im Zuge der Harmonisierungsbemühungen der Europäischen Union wurde im Rahmen der Technischen Spezifikationen für die Interoperabilität (TSI) "Infrastruktur" eine Vereinheitlichung der Lichtraumprofile auf den transeuropäischen Netzen beschlossen [2011/275/EU]. Aufgrund hoher Folgekosten für die Infrastrukturanpassung ist es den Eisenbahninfrastrukturunternehmen (EIU) gestattet, bestehende nationale Lichtraumprofile weiterhin zu erhalten. Bei umfassenden Umbauten beziehungsweise Neubauten von Strecken muss jedoch das geforderte Lichtraumprofil GC angewendet werden [Matt11, S. 44]. Das in Deutschland übliche Lichtraumprofil G2 ist dabei im oberen Bereich kleiner als das auf transeuropäischen Netzen geforderte Lichtraumprofil GC [DIN EN 15273-1, B1 und B2.2].
Das maximale Gesamtgewicht eines Zuges ist abhängig von den Streckensteigungen, der Antriebsleitung(en) der Lokomotive(n) und der maximalen Belastungsfähigkeit der Schraubenkupplung. In Deutschland verkehren Güterzüge im Regelfall mit Bruttogewichten von etwa 1.600 Tonnen. Schwerere Güterzüge bedürfen einer Sondergenehmigung [FiSc12, S. 43]. Ganzzüge für Massengut im Erzverkehr werden teilweise mit speziellen Mittelpufferkupplungen ausgerüstet, da die höhere Festigkeit dieser Kupplungsform eine Erhöhung der maximalen Zuglast gegenüber der Schraubenkupplung erlaubt. So können beispielsweise auf der Relation Hamburg - Salzgitter Erzzüge mit Bruttolasten von etwa 6.000 Tonnen mit Doppeltraktion verkehren [FiSc12, S. 43; DBAG03d]. Auf derselben Relation liegt die maximale Zuglast bei Einsatz einer verstärkten Schraubenkupplung bei 4.000 Bruttotonnen.
Die Radsatzlast von Einzelfahrzeugen, auch Achslast genannt, ist bezüglich der Masse das maßgebende Kriterium. Hinzu kommt das Fahrzeuggewicht je Längeneinheit (Meterlast), welches insbesondere im Hinblick auf die Tragfähigkeit von Brückenbauwerken relevant ist. Anhand dieser beiden Parameter werden die Strecken in Streckenklassen eingeteilt. Das Netz der Deutschen Bahn AG ist grundsätzlich auf eine Radsatzlast von 22,5 Tonnen ausgelegt, auf einzelnen Strecken sind auch 25 Tonnen zulässig. Die Ausweitung dieses Schwerlastnetzes erfordert Investitionen in Brücken sowie in den Ober- und Unterbau [Weig09, S. 723].
Weitere Grenzparameter für Güterzüge ergeben sich durch den Streckenquerschnitt. Maßgebend ist hier vor allem das Lichtraumprofil. In der Eisenbahn-Bau und Betriebsordnung ist der freizuhaltende Bereich über dem Gleis definiert. Nur an festgelegten Stellen dürfen bauliche Anlagenteile hineinragen. Der maximale Fahrzeugquerschnitt ergibt sich abzüglich der weiterer Räume, welche Neigungen oder Verschiebungen des Fahrzeugs ausgleichen sollen [Mitt07, S. 43ff.]. Im Zuge der Harmonisierungsbemühungen der Europäischen Union wurde im Rahmen der Technischen Spezifikationen für die Interoperabilität (TSI) "Infrastruktur" eine Vereinheitlichung der Lichtraumprofile auf den transeuropäischen Netzen beschlossen [2011/275/EU]. Aufgrund hoher Folgekosten für die Infrastrukturanpassung ist es den Eisenbahninfrastrukturunternehmen (EIU) gestattet, bestehende nationale Lichtraumprofile weiterhin zu erhalten. Bei umfassenden Umbauten beziehungsweise Neubauten von Strecken muss jedoch das geforderte Lichtraumprofil GC angewendet werden [Matt11, S. 44]. Das in Deutschland übliche Lichtraumprofil G2 ist dabei im oberen Bereich kleiner als das auf transeuropäischen Netzen geforderte Lichtraumprofil GC [DIN EN 15273-1, B1 und B2.2].