Forschungsinformationssystem des BMVI

zurück Zur Startseite FIS

Personaleinsatz im grenzüberschreitenden europäischen Eisenbahnverkehr

Erstellt am: 01.07.2010 | Stand des Wissens: 23.09.2020
Synthesebericht gehört zu:
Ansprechpartner
Technische Universität Hamburg, Institut für Logistik und Unternehmensführung, Prof. Dr. Dr. h.c. W. Kersten

Im Rahmen der Personaleinsatzplanung ist sowohl auf nationalen wie internationalen Verbindungen zu berücksichtigen, dass Triebfahrzeugführer über die jeweils notwendige Streckenkenntnis verfügen müssen. Grenzüberschreitende Verkehre setzen ferner die Vertrautheit mit mehreren Sicherungssystemen und abweichenden Betriebsabläufen voraus. Die Unterschiede in der Qualifizierung im Rahmen der länderspezifischen Triebfahrzeugführer-Ausbildungen hatten zur Folge, dass der in einem EU-Mitgliedsstaat ausgestellte Triebfahrzeugführerschein nicht automatisch europaweit anerkannt wurde. Aus diesem Grund verfügte das auf internationalen Relationen eingesetzte Personal, häufig über mehrere nationale Zulassungen. Den damit verbundenen Zeit- und Kostenaufwand bewegte die jeweiligen Eisenbahnverkehrsunternehmen jedoch in der Praxis zumeist dazu, einen Triebfahrzeugführeraustausch an Grenzbahnhöfen durchzuführen und hiermit verbundene Personaldispositionshemmnisse in Kauf zu nehmen. Dementsprechend wird diese Thematik in diesem Sachbericht behandelt.

Die Richtlinie [2007/59/EG] zielt angesichts der beschriebenen, rechtlichen Inhomogenität auf die Verwendung eines einheitlichen europäischen Führerscheins ab. Die Gesetzesvorgabe wurde 2012 in nationales Recht - in die Triebfahrzeugführerschein-Verordnung (TfV) - überführt. Fortan ist eine entsprechende Zertifizierung grenzüberschreitend eingesetzter Triebfahrzeugführer im gesamten EU-Raum verpflichtend. Anfang 2018 sind darüber hinaus sämtliche Altdokumente auszutauschen [2007/59/EG; TfV § 21 (2)]. Der einheitliche europäische Triebfahrzeugführerschein ist mit Mindestanforderungen an das betreffende Personal verbunden und schreibt beispielsweise verbindliche Vorgaben hinsichtlich des Alters, der notwendigen Grundausbildung sowie der medizinischen Eignung fest. Dennoch setzen die auf internationaler Ebene bestehenden technischen und betrieblichen Inkompatibilitäten des Systems Bahn auch weiterhin eine separate Zusatzqualifikation für jeweils befahrene Landesnetze voraus. Daher untergliedert sich nach Bonati und Streichert [BoSt09] sowie Hass [Hass14] der europäische Triebfahrzeugführerschein in die folgenden zwei Bestandteile auf:
  • Die Fahrerlaubnis, welche sowohl physische und psychische Eignung als auch vorhandene berufliche Fähigkeiten bescheinigt, wird mittelbar von der national zuständigen Sicherheitsbehörde (in Deutschland dem Eisenbahn-Bundesamt) ausgestellt und ist durch sämtliche EU-Mitgliedsstaaten anzuerkennen.
  • Die sogenannte harmonisierte Zusatzbescheinigung erhalten Triebfahrzeugführer durch das beschäftigende Unternehmen. Anhand der Zusatzbescheinigung werden diejenigen Infrastrukturen und das rollende Material ausgewiesen, für welche der betreffende Mitarbeiter eine Zulassung erhalten hat. Dementsprechend ist die harmonisierte Zusatzbescheinigung an nationale Qualifikationsprüfungen gekoppelt und besitzt keine vollständige europaweite Übertragbarkeit.
Der europäische Triebfahrzeugführerschein ist somit nicht in der Lage, eine vollumfängliche Interoperabilität hinsichtlich des Personaleinsatzes herzustellen, da durch die harmonisierte Zusatzbescheinigung weiterhin spezielle nationale Rahmenbedingungen berücksichtigt und geprüft werden müssen [BoSt09]. Darüber hinaus erweisen sich bestehende Sprachbarrieren als ein bedeutendes Hindernis, welche anders als beim straßenseitigen Transport insofern von entscheidender Bedeutung sind, als dass wichtige Dokumente zu Betriebsabläufen, sowie Informationen zu Fahrzeugen, Strecken und Fahrplänen von allen Betriebsangehörigen verstanden werden müssen, diese jedoch häufig nur in jeweiliger Landessprache zur Verfügung stehen.
Im Personenverkehr wird der grenzüberschreitende Personaleinsatz auf einigen Relationen praktiziert, wie zum Beispiel beim Eurostar, welcher jeweils von dem gleichen Fahrer auf der gesamten Strecke von London nach Paris beziehungsweise Brüssel gesteuert wird. Im Rahmen von Kooperationen mit ausländischen Bahnen führt das Zugpersonal der DB Fernverkehr AG mittlerweile Zugleistungen im durchgehenden Ländereinsatz in den Niederlanden, Belgien, Frankreich, Schweiz, Österreich, Tschechien und Dänemark durch [Zöll11, S. 7ff.].
Einen weiteren Aspekt bildet der grenzüberschreitende Einsatz von Zugbegleitern im Personenverkehr. Fahrgastinformationen (wie zum Beispiel Anschlussverbindungen, Zugverspätungen) sollten möglichst für den gesamten Zuglauf, in der jeweiligen Landessprache und wenn möglich zusätzlich in Englisch erfolgen. Im Falle internationaler Hochgeschwindigkeitsverbindungen wird verstärkt auf die Mehrsprachigkeit der eingesetzten Zugbegleiter geachtet [DVF97, S. 58f.; EuKom00e, S. 15ff.].
Ansprechpartner
Technische Universität Hamburg, Institut für Logistik und Unternehmensführung, Prof. Dr. Dr. h.c. W. Kersten
Zugehörige Wissenslandkarte(n)
Spezielle Rahmenbedingungen des grenzüberschreitenden Schienenverkehrs (Stand des Wissens: 18.07.2019)
https://www.forschungsinformationssystem.de/?337429
Literatur
[BoSt09] Bonati, Corinna, Streichert, Silke Der europäische Triebfahrzeugführerschein - Umsetzung der Richtlinie 2007/59/EG in nationales Recht, veröffentlicht in Deine Bahn, Ausgabe/Auflage 12/09, Eisenbahn-Fachverlag GmbH / Mainz , 2009/12, ISBN/ISSN 0948-7263
[DVF97] Dipl.-Ing. Uwe Weiser , Dipl.-Ing. Philipp Zipf, Heimerl, Gerhard, em. Univ.-Prof. Dr.-Ing. Dr.-Ing. E.h. Die Eisenbahn im grenzüberschreitenden Verkehr, Bonn, 1997/03
[EuKom00e] Det Norske Veritas A/S, European Rail Research Institute, Halcrow Group Ltd., HUMAN RELIABILITY ASSOCIATES LTD, Société Nationale des Chemins de fer Francais, TÜV InterTraffic GmbH Institut für Software, Elektronik, Bahntechnik (ISEB) Unternehmensgruppe TÜV Rheinland/Berlin-Brandenburg, TÜV Rheinland Anlagentechnik GmbH HUSARE - Human Safe Rail in Europe. Managing the Human Factor in Multicultural and Multilingual Rail Environments, 2000/02/28
[Hass14] Hass,Uwe Triebfahrzeugführerschein-Prüfungsverordnung, veröffentlicht in BahnPraxis, Ausgabe/Auflage 02/2014, Bahn Fachverlag GmbH, Mainz , 2014/02
[Zöll11] Zöll, Dieter Grenzüberschreitender Betrieb der Fernverkehrszüge, veröffentlicht in Deine Bahn, Ausgabe/Auflage 10/2011, Bahn Fachverlag GmbH, Berlin, 2011/10, ISBN/ISSN 0948-7263
Rechtsvorschriften
[2007/59/EG] Richtlinie 2007/59/EG über die Zertifizierung von Triebfahrzeugführern, die Lokomotiven und Züge im Eisenbahnsystem in der Gemeinschaft führen
[TfPV] Verordnung über die theoretische Prüfung für den Erwerb des Triebfahrzeugführerscheins
[TfV] Verordnung über die Erteilung der Fahrberechtigung an Triebfahrzeugführer sowie die Anerkennung von Personen und Stellen für Ausbildung und Prüfung
Glossar
Eisenbahn-Bundesamt Das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) ist Aufsichts- und Genehmigungsbehörde für die Eisenbahnen des Bundes und Eisenbahnunternehmen mit Sitz im Ausland für das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland. Es nimmt darüber hinaus die Landeseisenbahnaufsicht über die nichtbundeseigenen Eisenbahnen auf Weisung und Rechnung von 13 Bundesländern für diese wahr.
Eisenbahnverkehrsunternehmen Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU) sind öffentliche Einrichtungen oder privatrechtlich organisierte Unternehmen, die Eisenbahnverkehrsleistungen erbringen. "Eisenbahnverkehrsunternehmen" stellt einen europarechtlichen Begriff dar, welcher durch nationales Recht in Form von § 2 (1) des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (AEG) konkretisiert wird.

Auszug aus dem Forschungs-Informations-System (FIS) des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur

https://www.forschungsinformationssystem.de/?324063

Gedruckt am Mittwoch, 22. März 2023 16:51:43