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Umweltzonen im Ausland

Erstellt am: 23.06.2010 | Stand des Wissens: 18.01.2022
Synthesebericht gehört zu:
Ansprechpartner
Karlsruher Institut für Technologie (KIT), Institut für Volkswirtschaftslehre (ECON), Prof. Dr. Kay Mitusch

Nicht nur in Deutschland, auch in vielen weiteren Ländern wurden Umweltzonen zur Feinstaubreduzierung eingerichtet. So gibt es Regelungen in Dänemark, Norwegen, Schweden, den Niederlanden, dem Vereinigten Königreich, Italien, Österreich und der Tschechischen Republik.

Die meisten ausländischen Umweltzonen erfassen Diesel-Lkws über 3,5 Tonnen und (Reise-) Busse, die eine gewisse Euro-Norm nicht erreichen. Abhängig von der jeweiligen Regelung dürfen die betroffenen Fahrzeuge entweder nicht in die Umweltzonen einfahren oder müssen eine Sondergebühr zahlen. In Spanien und Frankreich müssen, wie in Deutschland, Plaketten am Fahrzeug angebracht werden, die die Einfahrt erlauben. In anderen Ländern werden die Nummernschilder durch Kameras überprüft und mit einer Datenbank abgeglichen wie beispielsweise in Großbritannien. Je nach Vereinbarung müssen die Fahrzeuge daher registriert werden oder sind bereits in den nationalen Datenbanken erfasst. Alle Regelungen ermöglichen Ausnahmen.

Die ersten Umweltzonen zur Verbesserung der Luftqualität wurden in Schweden eingeführt. Seit 1996 existiert eine Umweltzone in Stockholm, die Städte Göteborg, Malmö, Lund, Helsingborg Mölndal, Umea und Uppsala folgten. Die Bestimmungen sind in allen schwedischen Städten mit Umweltzonen gleich und basieren auf den Vorschriften der schwedischen Verkehrsverordnung Trafikförordningen. Kontrolliert wird durch einen Aufkleber an der Windschutzscheibe [LEZ14]. Betroffen sind dieselangetriebene Schwerlast-Lkw und Busse über 3,5 Tonnen. Sie dürfen unabhängig von ihrer Schadstoffklasse acht Jahre ab Erstzulassung in die Umweltzone einfahren. Euro-5 Lkw und Busse durften bis 2020 einfahren und seitdem sind nur noch Euro-6 Lkw und Busse in den Umweltzonen erlaubt.

Im Vereinigten Königreich wurde im Februar 2008 in London eine große Umweltzone von ungefähr 1600 km² eingerichtet. Die Einfahrt in die Umweltzone wird nicht verboten, sondern es werden Gebühren für die Fahrzeuge erhoben, die nicht die jeweils geltenden Euro-Normen erfüllen [GRZO21]. Die Regelungen betrafen zunächst dieselangetriebene Lkw, Linien- und Reisebusse über 3,5 Tonnen, die nicht mindestens der Euro-3-Norm entsprechen. London hat insgesamt drei Umweltzonen: eine Umweltzone (LEZ - Low Emission Zone), eine Ultra Umweltzone (ULEZ - Ultra Low Emission Zone) und eine emissionsfreie Zone (ZEZ - Zero Emission Zone). In der LEZ dürfen nur Dieselfahrzeuge mit Euro-6 Norm fahren, wenn sie ein Gesamtgewicht von über 3,5 Tonnen haben oder Dieselfahrzeuge mit mindestens Euro-3 Norm bei einem Gesamtgewicht von weniger als 3,5 Tonnen. In der ULEZ dürfen Krafträder mit mindestens Euro-3 Norm, Dieselfahrzeuge mit Euro-6 Norm und Benziner mit mindestens Euro-4 Norm kostenfrei fahren. Falls man mit einem anderen Fahrzeug in die Ultra Umweltzone einfahren möchte, muss vorher eine Umweltgebühr von etwa 14,50 entrichtet werden. In der ZEZ sind nur Elektro- und Hybridfahrzeuge erlaubt, deren Ausstoß weniger als max. 75 g CO2/km beträgt. [GRZO21a]

In Italien gibt es ebenfalls verkehrsbeschränkte Zonen in Großstädten und in den Altstädten von touristisch bedeutsamen Städten. Ausnahmegenehmigungen für die Zonen müssen für Ausländer meist von Hoteliers beantragt werden, wenn die Unterkunft in einer solchen Zone liegt. Zusätzlich gibt es in einigen Gebieten wie beispielsweise im Piemont ein ausgeweitetes Winterfahrverbot (1. Oktober bis 31. März) für Diesel-Pkw. In Mailand ist ganzjährlich die Einfahrt für Diesel-PKW bis einschließlich Euro-4 und für Benziner mit Euro-0 und Euro-1 Werktags von 7:30 Uhr bis 19:30 Uhr verboten [ADAC21c].
Ansprechpartner
Karlsruher Institut für Technologie (KIT), Institut für Volkswirtschaftslehre (ECON), Prof. Dr. Kay Mitusch
Zugehörige Wissenslandkarte(n)
Feinstaub im Straßenverkehr (Stand des Wissens: 18.01.2022)
https://www.forschungsinformationssystem.de/?327453
Literatur
[ADAC21c] Allgemeiner Deutscher Automobil-Club e. V. (ADAC) (Hrsg.) Zufahrtsbeschränkungen in Europa, 2021
[GRZO21] green-zones (Hrsg.) Umweltzone London, 2021
[GRZO21a] green-zones (Hrsg.) Umweltzone London, 2021
[LEZ14] European Union (Hrsg.) Low Emission Zones in Europe - Europe-wide information on LEZ s, 2014
[TFL08] Transport for London (TfL) Die Niedrigemissionszone (LEZ) ist jetzt in Kraft - saubere Luft für den Großraum London, 2008/07
Weiterführende Literatur
[SAD08] Sadler Consultants Where can I drive in Europe?, 2008/01/22
Glossar
Lkw Lastkraftwagen (Lkw) sind Kraftfahrzeuge, die laut Richtlinie 1997/27/EG überwiegend oder sogar ausschließlich für die Beförderung von Gütern und Waren bestimmt sind. Oftmals handelt es sich dabei um Fahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse zwischen 3,5 und 12 Tonnen. In Einzelfällen kann die zulässige Gesamtmasse diese Werte jedoch auch unter- beziehungsweise überschreiten, sofern das Kriterium der Güterbeförderung gegeben ist. Lastkraftwagen können auch einen Anhänger ziehen.

Auszug aus dem Forschungs-Informations-System (FIS) des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur

https://www.forschungsinformationssystem.de/?323046

Gedruckt am Freitag, 29. März 2024 06:24:23