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Wartung und Instandhaltung des Eisenbahnfahrweges

Erstellt am: 16.06.2010 | Stand des Wissens: 05.04.2024
Synthesebericht gehört zu:
Ansprechpartner
IKEM - Institut für Klimaschutz, Energie und Mobilität e.V.
Karlsruher Institut für Technologie (KIT), Institut für Volkswirtschaftslehre (ECON), Prof. Dr. Kay Mitusch

Ebenso wie das Rollmaterial unterliegen auch die Infrastrukturanlagen des Schienenverkehrs einem umfassenden Instandhaltungsprogramm. Dieses soll die Einhaltung der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen des Allgemeines Eisenbahngesetzes (AEG), der Eisenbahnbau- und Betriebsordnung (EBO) sowie europäischer Sicherheitsrichtlinien gewährleisten. So soll dafür Sorge getragen werden, dass der Schienenfahrweg sicher, zuverlässig sowie wirtschaftlich betrieben werden kann.

Infrastrukturbezogene Instandhaltungsmaßnahmen gliedern sich dabei in folgende drei Bereiche:
  • Die Inspektion dient der Feststellung und Beurteilung des Fahrweg-Ist-Zustands und umfasst neben Sicht- und Funktionsprüfungen bspw. auch den Einsatz spezialisierter Messzüge, die unterschiedliche Parameter wie Gleisgeometrie, Schienenzustand, Fahrdrahtlage und Lichtraumprofilverhältnisse automatisch erfassen und auswerten.
  • Die Wartung beinhaltet Maßnahmen zur Reduktion von Abnutzungserscheinungen und trägt somit zu einer verlängerten Infrastrukturlebensdauer bei. Hierunter subsumieren sich zum Beispiel Tätigkeiten im Bereich der Anlagenreinigung und -schmierung sowie der Betriebsstoffergänzung.
  • Unter den Begriffen Instandsetzung / Entstörung wird dagegen eine Wiederherstellung des Soll-, das heißt des ordentlichen Betriebszustandes verstanden.
[Frie09]

Für die Überprüfung des Schienenoberbaus der DB Netz AG existieren klare Regelungen zur Inspektionshäufigkeit. Dabei werden zahlreiche Arten der Oberbaukontrolle unterschieden, die in Abhängigkeit zur jeweiligen Gleiskategorie abweichende Inspektionsintervalle aufweisen. Folgende regelmäßige Prüfungen fallen in diesem Zusammenhang an:
  • Prüfung der Gleisgeometrie mit Gleismessfahrzeugen
  • Fahrtechnische Prüfung
  • Strecken- und Gleisbegehung
  • Streckenbefahrung
  • Inspektion der Weichen, Kreuzungen, Schienenauszüge und Hemmschuhauswurfvorrichtungen
  • Ultraschallprüfungen mit dem Schienenprüfzug bzw. mit handgeführten Geräten
  • Prüfung des Schienenkopflängsprofils
  • Stoßlückenprüfung
[DBNAG98]

Wartungmaßnahmen und Fehlerbeseitigung umfassen bei der DB Netz AG unter anderem folgende Tätigkeiten:
  • Pflege von Weichen
  • Reinigung, Schmieren, Nachfüllen
  • Bauliche Sicherung von Schienenbrüchen
  • Lagestabilisierung und Änderung von Einstellungen
  • Korrigieren, Nachziehen und Austausch von Kleinteilen
  • Schaltung von Ersatzadern
[Frie09, S. 20 ff.]
Im Rahmen der Eisenbahnaufsicht überwacht das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) gemäß § 5 Abs. 1a AEG und § 3 Abs. 1 Nr. 2 BEVVG die ordnungsgemäße Durchführung notwendiger Instandhaltungsprozesse seitens des Deutsche Bahn AG Konzerns. In diesem Zusammenhang werden sowohl organisatorische Aspekte geprüft als auch konkrete Maßnahmen zur Mängelbeseitigung stichprobenartigen Kontrollen unterzogen. Die Überwachungshäufigkeit orientiert sich an der jeweiligen Anlagenart (Abbildung 1).
Ueberwachungshaeufigkeit_EBA.jpgAbb. 1: Überwachungshäufigkeit der Infrastrukturinstandhaltung durch das Eisenbahn-Bundesamtes  [Frey09]

Mit der 2004 inkraftgesetzten EU-Richtlinie 2004/49/EG ("Richtlinie über die Eisenbahnsicherheit") wurde die Grundlage für eine Neuausrichtung der Eisenbahnaufsicht in der Bundesrepublik Deutschland insbesondere auch im Hinblick auf die Fahrweginstandhaltung geschaffen. Das EBA hat entsprechend der darin enthaltenen Vorgaben ein flexibles Aufsichtsmodell eingeführt, dessen Überprüfungsergebnisse unter anderem als Maßgabe für die Erteilung, beziehungsweise Verlängerung obligatorischer Sicherheitsgenehmigungen herangezogen werden. Somit ist die Betriebserlaubnis von Eisenbahninfrastrukturunternehmen unmittelbar an den Nachweis einer effektiven Organisation und Durchführung der Instandhaltung geknüpft [Frey09, S. 19].
Ansprechpartner
IKEM - Institut für Klimaschutz, Energie und Mobilität e.V.
Zugehörige Wissenslandkarte(n)
Betriebssicherheit im Schienenverkehr (Stand des Wissens: 04.04.2024)
https://www.forschungsinformationssystem.de/?60738
Literatur
[DBNAG98] DB Netz AG Richtlinie 821 - Oberbau inspizieren, 1998/10/01
[Frey09] Freystein, Hartmut Eisenbahnaufsicht zur Instandhaltung, veröffentlicht in Deine Bahn, Ausgabe/Auflage 01/2009, Eisenbahn-Fachverlag GmbH / Mainz , 2009, ISBN/ISSN 0948-7263
[Frie09] Friedrich, Nicole Instandhaltung bei der DB Netz AG, veröffentlicht in Deine Bahn, Ausgabe/Auflage 01/2009, Eisenbahn-Fachverlag GmbH / Mainz , 2009, ISBN/ISSN 0948-7263
Rechtsvorschriften
[2004/49/EG] Richtlinie über die Eisenbahnsicherheit
Glossar
Eisenbahninfrastrukturunternehmen Eisenbahninfrastrukturunternehmen (EIU) ist ein Rechtsbegriff des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (AEG). Gemäß § 2 Abs. 1 AEG sind Eisenbahninfrastrukturunternehmen öffentliche Einrichtungen oder privatrechtlich organisierte Unternehmen die eine Eisenbahninfrastruktur betreiben.
Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung Die Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung (EBO) ist eine Verordnung für den Bau und Betrieb regelspuriger Eisenbahnen in Deutschland. Sie gilt nicht für den Bau, den Betrieb oder die Benutzung der Bahnanlagen eines nichtöffentlichen Eisenbahninfrastrukturunternehmens.
Eisenbahn-Bundesamt Das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) ist Aufsichts- und Genehmigungsbehörde für die Eisenbahnen des Bundes und Eisenbahnunternehmen mit Sitz im Ausland für das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland. Es nimmt darüber hinaus die Landeseisenbahnaufsicht über die nichtbundeseigenen Eisenbahnen auf Weisung und Rechnung von 13 Bundesländern für diese wahr.
Allgemeines Eisenbahngesetz
Das Allgemeine Eisenbahngesetz (AEG) regelt eine Vielzahl von Einzelheiten des öffentlichen Eisenbahnverkehrs und gilt für Eisenbahnen, nicht jedoch für Magnetschwebebahnen, Straßenbahnen und die nach ihrer Bau- oder Betriebsweise ähnlichen Bahnen (zum Beispiel Bergbahnen).
Eisenbahninfrastrukturunternehmen
Zur Erhaltung des Schienennetzes zählen Maßnahmen zur Instandhaltung und für die Durchführung von Ersatzinvestitionen. Grundsätzlich tragen die Eisenbahninfrastrukturunternehmen die dabei anfallenden Kosten, werden aber nach der LuFV vom Bund mit einem bestimmten Betrag jährlich unterstützt.
Bundeseisenbahnverkehrsverwaltungsgesetz Das BEVVG vom 27. Dezember 1993 ist als Artikel 3 des Eisenbahnneuordnungsgesetzes am 1. Januar 1994 in Kraft getreten. Es behandelt die Errichtung des Eisenbahn-Bundesamtes.
Instandsetzung
Im Kontext der Straßenerhaltung versteht man unter "Instandsetzung" bauliche Maßnahmen zur Substanzerhaltung oder zur Verbesserung von Oberflächeneigenschaften von Verkehrsflächen, die auf zusammenhängenden Flächen in der Regel in Fahrstreifenbreite bis zu einer Dicke von 4 cm ausgeführt werden. Bei der Bauwerkserhaltung beschreibt der Begriff diejenigen Erhaltungsmaßnahmen an Bauteilen oder Bauteilgruppen, die keine Erneuerungsmaßnahmen sind.
Instandhaltung
Im Kontext des Erhaltungsmanagements bezeichnen die Begriffe "Instandhaltung" und "bauliche Unterhaltung" bauliche Maßnahmen kleineren Umfangs zur Substanzerhaltung von Verkehrsflächen, die mit geringem Aufwand in der Regel sofort nach Auftreten eines örtlich begrenzten Schadens ausgeführt werden.

Auszug aus dem Forschungs-Informations-System (FIS) des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur

https://www.forschungsinformationssystem.de/?322429

Gedruckt am Freitag, 19. April 2024 03:57:47