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Politische Akteure im maritimen Sektor

Erstellt am: 29.01.2003 | Stand des Wissens: 15.05.2023
Synthesebericht gehört zu:
Ansprechpartner
Technische Universität Hamburg, Institut für Maritime Logistik, Prof. Dr.-Ing. C. Jahn

Die Ziele und Schwerpunkte der Bundesregierung bei der Förderung der maritimen Wirtschaft werden in den "Berichten der Bundesregierung über die Entwicklung und Zukunftsperspektiven der maritimen Wirtschaft in Deutschland" vorgestellt. In dem 2021 erschienenen Siebten Bericht rücken unter anderem die Nachhaltigkeit der Schifffahrt, die Auswirkungen der Covid-19-Pandemie und die Digitalisierung im maritimen Sektor in den thematischen Fokus [BRS21a]. Eine längerfristige Orientierung soll die 2017 veröffentlichte Maritime Agenda 2025 bieten, welche gemeinsam mit Branchenvertretern erarbeitet wurde [BMWi17].
Im Hafenwettbewerb ist der Bund zu Standortneutralität verpflichtet. Ihm obliegt zusammen mit den Küstenländern die Vorsorge für die Erhaltung der Leistungsfähigkeit der Seehäfen. Der Bund ist für den Ausbau und die Unterhaltung der seewärtigen Zufahrten und der Hinterlandverbindungen verantwortlich. Besondere Aufgaben bei der Förderung der maritimen Wirtschaft nehmen das BMDV und das BMWK wahr.
Die Umsetzung der Schifffahrtspolitik der Bundesregierung ist Aufgabe des Bundesverkehrsministers. Im Bereich Verkehr und Infrastruktur ist das BMDV im maritimen Sektor vor allem bei Entwicklung und Ausbau der Hafenhinterlandanbindung aktiv. Hier ist die Teilnahme an der Gemeinsamen Plattform des Bundes und der Küstenländer zur deutschen Seehafenpolitik zu nennen. Im Bereich der Seeschifffahrt konzentrieren sich die Aktivitäten auf die Schiffssicherheit und die Ausbildung. Hier sind die Aktivitäten im Maritimen Bündnis für Ausbildung und Beschäftigung erwähnenswert. Weitere Felder der Politik des BMDV bezüglich der maritimen Wirtschaft sind die Förderung des Short Sea Shipping, Schifffahrtsabkommen, Forschungsförderung, Ausbildungsfragen, Förderung von Hinterlandanbindungen der Seehäfen, Fragen der Schiffsbesetzung und des maritimen Umweltschutzes und der Sicherheit [BMVI19l]. Als nachgeordnete Behörden sind im Bereich des BMDV unter anderem das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH), die Bundesstelle für Seeunfalluntersuchungen und die sieben Wasser- und Schifffahrtsdirektionen zu nennen. Der Berufsgenossenschaft Verkehr (früher See-BG) wurde durch die Bundesrepublik Deutschland die Durchführung der internationalen Übereinkommen auf dem Gebiet der Schiffssicherheit und des Meeresumweltschutzes übertragen. Sie ist in diesem Zusammenhang zuständig für die Hafenstaatkontrolle.
Das BMWK ist im Bereich des maritimen Sektors für die Wirtschaftsförderung, vor allem im Schiffbau durch Wettbewerbshilfen und Zinszuschüsse, sowie für wirtschaftsnahe Forschungsförderung zuständig. Weitere Aufgaben sind die Schaffung günstiger Rahmenbedingungen in Deutschland und fairer Wettbewerbsbedingungen auf dem Weltmarkt sowie die Mitwirkung in nationalen und internationalen Gremien. Dazu zählen unter anderem die Nationalen Maritimen Konferenzen. Das Amt des/der Koordinator/in für Maritime Wirtschaft (seit dem 05.01.2022 Claudia Müller) wurde erstmals im Jahr 2000 eingeführt, 2022 wurde das Amt um die Beauftragung für Tourismus erweitert [BMWK22]. Ihre Aufgabe ist es, alle Aktivitäten zu koordinieren, die zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit des Standortes Deutschland in den Bereichen Schiffbau, Meerestechnik, Seeschifffahrt und Hafenwirtschaft notwendig sind [BMWi18a]. Ziel ist der Aufbau eines maritimen Netzwerkes, aber auch Querschnittthemen wie Offshore-Windenergienutzung, maritimer Klima- und Umweltschutz und die maritime Sicherheit sind in das Themengebiet des maritimen Koordinators miteingeschlossen. Die Kooperation der verschiedenen Bereiche der maritimen Wirtschaft soll verbessert werden, um durch Verknüpfung von branchen- und regionsübergreifenden maritimen Wertschöpfungsketten Synergieeffekte stärker zu nutzen. In 2011 wurde im BMWK der Arbeitsstab "Maritime Wirtschaft" neu eingerichtet. Unter dem Dach des Arbeitsstabes werden die Zuständigkeiten für die Schiffbauindustrie einschließlich Meerestechnik und die maritime Wirtschaftspolitik ministerienübergreifend koordiniert. Der Arbeitsstab übernimmt eine Scharnierfunktion zwischen dem Koordinator für die maritime Wirtschaft und den einzelnen zuständigen Arbeitsbereichen des BMWK sowie anderen Bundes- und Landesministerien [BMWi11c].
Für die einzelnen Küstenländer übernehmen die Landesregierungen die Interessenvertretung der maritimen Wirtschaft gegenüber Bund und EU. Bei ihnen liegt die Zuständigkeit für die Hafenentwicklung. Sie sind unter anderem wichtige Akteure bei der Gemeinsamen Plattform des Bundes und der Küstenländer zur deutschen Seehafenpolitik.
Ansprechpartner
Technische Universität Hamburg, Institut für Maritime Logistik, Prof. Dr.-Ing. C. Jahn
Zugehörige Wissenslandkarte(n)
Maritime Kompetenzen in Deutschland (Stand des Wissens: 15.05.2023)
https://www.forschungsinformationssystem.de/?409965
Literatur
[BMVI19l] Bundesministerium für Digitales und Verkehr (Hrsg.) BMVI - Das Ministerium stellt sich vor, 2019
[BMWi11c] Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Arbeitsstab unterstützt Arbeit des Koordinators für die maritime Wirtschaft, 2011/12/29
[BMWi17] Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (Hrsg.) Maritime Agenda 2025
Für die Zukunft des maritimen Wirtschaftsstandortes
Deutschland , 2017/01
[BMWi18a] Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (Hrsg.) Koordinator der Bundesregierung für die maritime Wirtschaft, 2018
[BMWK22] Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Bundesregierung bestellt Beauftragte und Koordinatorinnen im Geschäftsbereich des Bundesministers für Wirtschaft und Klimaschutz, 2022
[BRS21a] Bundesregierung Siebter Bericht der Bundesregierung über die Entwicklung und Zukunftsperspektiven der maritimen Wirtschaft in Deutschland, 2021/03/04
Glossar
BMDV
Bundesministerium für Digitales und Verkehr (bis 10/2005 BMVBW, bis 12/2013 BMVBS und bis 11/2021 BMVI)
Economies of Scope
Economies of Scope sind Verbundeffekte beziehungsweise Synergieeffekte, die entstehen, wenn die Kosten für die gemeinsame Betreuung zweier zusammengeführter Segmente in einem Unternehmen niedriger ist als die zweier voneinander isolierter Segmente.
BMWK
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz erarbeitet Rahmenbedingungen zur Stärkung der Robustheit und Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandortes Deutschland (bis 12/2013 BMWI, bis 12/2021 BMWi).

Auszug aus dem Forschungs-Informations-System (FIS) des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur

https://www.forschungsinformationssystem.de/?31311

Gedruckt am Freitag, 29. März 2024 08:52:27