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Barrierefreies Reisen: Spazier- und Wanderwege

Erstellt am: 28.01.2003 | Stand des Wissens: 22.08.2023
Synthesebericht gehört zu:
Ansprechpartner
TU Dresden, Professur für Integrierte Verkehrsplanung und Straßenverkehrstechnik, Prof. Dr.-Ing. Regine Gerike

Bei barrierefreien Wegesystemen (Spazier- und Wanderwege) außerhalb städtischer Bereiche, zum Beispiel in Erholungsgebieten und touristisch relevanten Regionen, sind grundsätzlich die unter "Barrierefreie Straßenraumgestaltung" aufgeführten Sachverhalte und Grenzwerte als Mindestwerte anzuwenden.
Wenn es die topografische Situation es zulässt, sollten die dort genannten Werte im Hinblick auf eine leichtere Nutzung derartiger Wegesysteme abgemindert werden.

Bei künstlich angelegten oder an Erfordernisse von Rollstuhlfahrern angepassten Wegen ist spätestens nach Bewältigung eines Höhenunterschiedes von 1,00 Meter eine horizontale Strecke (analog zu Podesten bei Rampen) anzuordnen. Die Rampenneigungen größer acht Prozent sind auf Strecken, die von Rollstuhlbenutzern selbständig befahren werden sollen, zu vermeiden.
Die Begegnungen von Rollstuhlfahrern und Wandergruppen lassen eine Mindestbreite der Wege von 2,10 Meter zweckmäßig erscheinen.
Die Rollstuhlwege sind hindernisfrei anzulegen. Die Oberfläche sollte aus einem festen Belag bestehen, wobei sich Holz und Asphalt am besten eignen.
Gehören Blinde und Sehbehinderte zu den Benutzern, sind durchgängige Führungen (natürliche Wegkanten oder künstliche Führungselemente) zu gewährleisten.

Überall dort, wo zum Beispiel unebenes, steiniges oder stark durchfeuchtetes Gelände zu durchqueren ist, sollte der Weg aus quer zur Gehrichtung angeordneten imprägnierten Holzbalken angelegt werden. Das gilt auch für Brücken über Bäche.
Entlang solcher Wege sind beiderseits begrenzende Holzleisten (Führung) mit 30 Millimeter Höhe anzubringen. Wege aus Holzbalken sollten eine nutzerfreundliche Trassen- und Gradientengestaltung sowie eine gute Einordnung in die Landschaft aufweisen.

An allen Wegen in Erholungsgebieten sind in kürzeren Abständen (etwa 100 Meter) Ruheplätze, in Abständen von 500 Meter Rastplätze mit Bänken, Tischen und Informationstafeln anzuordnen.
Wenn in Ausflugsgebieten nur ein Teil der Wege barrierefrei gestaltet werden kann, sind zum Beispiel von reservierten Stellplätzen aus Rundkurse anzustreben, die nach dem Erleben von landschaftstypischen Eindrücken zum Ausgangspunkt zurück führen.
Wichtig ist, dass nicht nur die Spazierwege selbst die Anforderungen behinderter Menschen erfüllen, sondern dass alle Erlebnisbereiche, wie etwa Wiesen, Irrgärten, Sandbereiche und andere Spielbereiche sowie barrierefreie Spielplatzgeräte für alle Gäste mindestens von Nebengehweganlagen aus auffindbar und erreichbar sind.
Spazier- und Wanderwege sowie die dazugehörenden Einrichtungen sind nicht nur für Gehbehinderte und Rollstuhlnutzer barrierefrei zu gestalten, sondern müssen auch für Blinde und Sehbehinderte durch entsprechende Orientierungssysteme und Beschriftungen (gegebenenfalls  Blindenschrift) nutzbar sein.

Von dem ausgedehnten Wanderwegenetz in Deutschland ist aus topografischen und Naturschutzgründen sowie aus finanziellen Aspekten nur ein kleiner Teil für Geh-, Sehbehinderte und Rollstuhlfahrer problemlos zu bewältigen. Wichtig sind deshalb eine behindertengerechte Kennzeichnung der Wanderwege sowie eine Einstufung in Schwierigkeitsgrade hinsichtlich der Benutzbarkeit, zum Beispiel zugängig für Rollstuhlfahrer mit Begleitpersonen.
Ansprechpartner
TU Dresden, Professur für Integrierte Verkehrsplanung und Straßenverkehrstechnik, Prof. Dr.-Ing. Regine Gerike
Zugehörige Wissenslandkarte(n)
Barrierefreie Mobilität (Stand des Wissens: 07.09.2022)
https://www.forschungsinformationssystem.de/?289388
Weiterführende Literatur
[DIN 18040-1] o.A. DIN 18040-1, Beuth Verlag, Berlin, 2010/10
[DIN 18040-3] o.A. DIN 18040-3, Beuth Verlag, Berlin, 2014/12
[BKB10] JoB.-Medienbüro: Heiden, H.-G. Mindestanforderungen zum barrierefreien Naturerleben, Berlin, 2010/01

Auszug aus dem Forschungs-Informations-System (FIS) des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur

https://www.forschungsinformationssystem.de/?31165

Gedruckt am Donnerstag, 28. März 2024 13:05:01