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Institutioneller Rahmen der Flughafenregulierung

Erstellt am: 26.03.2010 | Stand des Wissens: 16.06.2023
Synthesebericht gehört zu:
Ansprechpartner
Bauhaus-Universität Weimar, Professur Infrastrukturwirtschaft und -management - Prof. Dr. Thorsten Beckers
Karlsruher Institut für Technologie (KIT), Institut für Volkswirtschaftslehre (ECON), Prof. Dr. Kay Mitusch

Regulierte Unternehmen, die Infrastruktur in Netzindustrien bereitstellen, tätigen regelmäßig hohe spezifische Investitionen. Die Einnahmeerzielung zur Abdeckung der mit den Investitionen in Verbindung stehenden Tilgungsleistungen sowie der risikoadäquaten Verzinsung des eingesetzten Kapitels wird maßgeblich beeinflusst durch die vom Regulierer gesetzten Restriktionen und sonstigen von diesem ergriffene Maßnahmen. Regulierung kann daher als Koordinationsform im Sinne der Transaktionskostentheorie eingestuft werden, mit der eine effiziente langfristige Zusammenarbeit zwischen dem regulierten Unternehmen und seinen Nachfragern erfolgt beziehungsweise anzustreben ist. Voraussetzung dafür ist, dass der Regulierer sich nicht opportunistisch verhält, weder gegenüber dem regulierten Unternehmen, noch gegenüber den Nutzern. Wenn der Regulierer glaubhaft darstellen kann, dass er langfristig die legitimen Interessen des regulierten Unternehmens und der dahinter stehenden Kapitalgeber berücksichtigen wird, stellt dies die Grundlage für die Durchführung von Investitionen durch das Unternehmen dar und wird auch zur Reduktion von dessen Kapitalkosten beitragen [HaKr04 und Hauc08]. Die Nutzer erwarten vom Regulierer insbesondere, dass das regulierte Unternehmen Marktmacht nicht ausnutzen darf und damit die von ihnen zu entrichtenden Preise begrenzt werden.

Ein (kurz- und langfristig) effizientes Handeln des Regulierers kann jedoch nicht ohne weiteres erwartet werden. Zunächst stellt ein Regulierer auch eine Organisation dar, die (eigennutzorientiert) eigene Ziele verfolgt, beispielsweise die Ausdehnung ihres Aufgabenbereichs. Dem kann durch einen adäquaten institutionellen Rahmen entgegengewirkt werden, der dem Regulierer eindeutig definierte Ziele vorgibt und ihn in ein System der Aufteilung von Kompetenzen und der gegenseitigen Prüfung von Entscheidungen einbindet [HaKr04]. Es ist in diesem Zusammenhang wichtig, dass sowohl regulierte Unternehmen als auch Nutzer die Möglichkeit zur Beschwerde und Klage gegen Regulierungsentscheidungen besitzen. Die Einbeziehung von Nutzern in die Regulierung stellt in diesem Zusammenhang auch einen Mechanismus zur Kontrolle des Regulierers dar. Ferner fördert eine hohe Transparenz regulatorischer Entscheidungen die Möglichkeiten zur Kontrolle des Regulierers, wobei selbstverständlich legitime Interessen der Unternehmen im Hinblick auf den Schutz wettbewerbsrelevanter Informationen zu beachten sind.

Außerdem zu berücksichtigen ist die Gefahr der "Regulatory Capture". Dieses Problem wird nur in reduzierter Form auftreten, wenn einer sektorübergreifend tätigen Behörde die Regulierung übertragen wird. Weiterhin können die bereits thematisierten Kompetenzaufteilungen und Klagemöglichkeiten der Nutzer dieser Gefahr entgegenwirken.

Ferner besteht die Gefahr, dass die Politik sinnvolle Selbstbindungen versucht zu "durchbrechen", um den Regulierer zu Entscheidungen anzuhalten, die den kurzfristigen Eigeninteressen der entsprechenden Politiker und nicht der langfristigen Verfolgung der Regulierungsziele dienen [HaKr04 und Hauc08]. Eine derartige politische Einflussnahme kann verhindert beziehungsweise zumindest erschwert werden, indem der Regulierer einen gewissen Grad an Unabhängigkeit gegenüber der Politik besitzt, der durch Regeln auf einer institutionellen Ebene verankert ist, die von (eigennutzorientierten) Politikern nicht oder nur unter Inkaufnahme hoher Transaktionskosten geändert werden können.

Die Unabhängigkeit des Regulierers ist auch von hoher Bedeutung, um die Etablierung von wirksamen Anreizsystemen zu ermöglichen. Diese können nur wirken, wenn der Regulierer auch die Möglichkeit besitzt, Drohungen wahrzumachen. Dies ist nicht möglich, wenn regulierte Unternehmen mit politischer Hilfe die vom Regulierer etablierten Anreizsysteme "aushebeln" können.

Es stellt sich die Frage, in welcher Form die Politik die Tätigkeit des Regulierers "vorstrukturieren" und sich in diesem Zusammenhang auch selbst binden sollte. Dies ist zunächst möglich, indem detaillierte gesetzliche Regelungen zu den Tätigkeiten des Regulierers erlassen werden. Alternativ können von der Politik eher knappe gesetzliche Vorgaben, insbesondere zu den Zielen der Regulierung, gemacht werden und ergänzend verstärkte Maßnahmen zur Kontrolle des dabei mit recht großen Handlungsmöglichkeiten ausgestatteten Regulierers implementiert werden. Da Regulierung in einer unsicheren Umwelt stattfindet, in der sich Technologien und Nachfragerpräferenzen sowie auch wissenschaftliche Erkenntnisse zur Regulierungstätigkeit weiterentwickeln, ist es grundsätzlich unvermeidlich, einem Regulierer relativ große Spielräume einzuräumen. Dies weist wiederum auf die hohe Bedeutung des institutionellen Rahmens hin, der die Regulierung in ein System der Kompetenzaufteilung und Kontrolle (zum Beispiel durch Gerichte) einordnet.
Ansprechpartner
Karlsruher Institut für Technologie (KIT), Institut für Volkswirtschaftslehre (ECON), Prof. Dr. Kay Mitusch
Zugehörige Wissenslandkarte(n)
Flughafenregulierung (Stand des Wissens: 16.06.2023)
https://www.forschungsinformationssystem.de/?302668
Literatur
[HaKr04] Hacap, J., Kruse, J. Ex-Ante-Regulierung oder Ex-Post-Aufsicht für netzgebundene Industrien?, veröffentlicht in Wirtschaft und Wettbewerb, Ausgabe/Auflage Heft 3, 2004
[Hauc08] Haucap, J., Uhde, A. Regulierung und Wettbewerbsrecht in liberalisierten Netzindustrien aus institutionenökonomischer Perspektive, veröffentlicht in ORDO - Jahrbuch für die Ordnung von Wirtschaft und Gesellschaft, Ausgabe/Auflage Band 59, 2008

Auszug aus dem Forschungs-Informations-System (FIS) des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur

https://www.forschungsinformationssystem.de/?302583

Gedruckt am Mittwoch, 24. April 2024 04:24:24