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Relevante Gesetze und politische Zielvorgaben im Bereich Intermodalität

Erstellt am: 26.03.2010 | Stand des Wissens: 12.06.2023
Synthesebericht gehört zu:
Ansprechpartner
Technische Universität Hamburg, Institut für Logistik und Unternehmensführung, Prof. Dr. Dr. h.c. W. Kersten

In dem Entwurf sowie dem im Jahr 2011 veröffentlichten Weißbuch zum Verkehr legt die Europäische Kommission die Grundsätze und die Motivation ihrer Verkehrspolitik dar. Diese sei darauf ausgerichtet, ein nachhaltiges Verkehrssystem zu schaffen, das den wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Bedürfnissen der Bürger gerecht wird und einer Gesellschaft ohne Ausgrenzung in einem vollständig integrierten und wettbewerbsfähigen Europa förderlich ist. Die unmittelbarste Priorität scheint dabei die bessere Integration der verschiedenen Verkehrsträger zu sein [EuKom09c, S. 9f.].Dies entspricht den im Weißbuch 2011 formulierten Leitlinien [EUKom11a, S. 12,16].
Die daraus folgenden praktischen Ziele bestehen unter anderem in
  • einem qualitativ hochwertigen, sicheren, ökologisch nachhaltigen Verkehr,
  • hochwertigen, vernetzten Infrastrukturen,
  • einer Verkehrssteuerung durch intelligente Preisbildung und
  • einer verbesserten Zugänglichkeit.
Vor diesem Hintergrund wurden zahlreiche Richtlinien und Verordnungen erlassen, die die Grundlage für die nationale Gesetzgebung oder zumindest für den internationalen Güterverkehr zwischen zwei Mitgliedsstaaten bilden. Im Bereich Intermodalität betrifft dies beispielsweise die Interoperabilität des Schienenverkehrs [EuKom09a], Infrastrukturnutzungsgebühren für schwere Nutzfahrzeuge [EuPa09; 2006/38/EG] oder Lenk- und Ruhezeiten für das Fahrpersonal [EG561/2006; RiL2005/47/EG]. Eine genauere Analyse der Inhalte und Wirkungen zeigt jedoch, dass die bereits für die letzten zehn Jahre formulierten Leitgedanken unter den tatsächlich ausgeprägten Rahmenbedingungen nur zum Teil in die Realität umgesetzt werden konnten.
Die politische Zielsetzung der Bundesregierung wurde im Aktionsplan Güterverkehr und Logistik [BMVI17e] veröffentlicht. Darin werden folgende Prinzipien benannt:
  • effiziente und umweltverträgliche Gestaltung des Verkehrs,
  • Verkehrsvermeidung,
  • Verkehrsverlagerung auf Schiene und Binnenwasserstraße und
  • verstärkter Ausbau von Knoten und Achsen.
Die deutliche Erhöhung der Fördermittel für den Kombinierten Verkehr konnte angesichts haushaltspolitischer Zwänge nicht im geplanten Maße durchgesetzt werden. Trotz anfänglicher Fortschritte wird in einem ersten Umsetzungsbericht zum Weißbuch Verkehr [EUKom11a] eine gewisse Stagnierung des Fortschritts mit Hinblick auf ein wettbewerbsfähiges und ressourcenschonendes Transportsystem im europäischen Binnenmarkt festgestellt [Goeb16]. So wurden noch nicht ausreichenden Vorhaben beziehungsweise Gesetzesvorschläge auf den Weg gebracht und umgesetzt, um zum Beispiel den Anteil von Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor in Städten bis 2030 auf 50 Prozent zu senken [Goeb16]. Sowohl auf europäischer als auch auf nationaler Ebene ist sich die Politik ihrer Verantwortung und ihrer Einflussmöglichkeiten auf den intermodalen Güterverkehr bewusst. Sie macht diese unter den gegebenen Umständen jedoch nur teilweise geltend.
2021 erschien das Innovationsprogramm 2030 welches sich in 10 strategische Maßnahmenfelder gliedert. Darin spricht sich das BMVI für eine Reihe von Maßnahmen zur Stärkung des Kombinierten Verkehrs aus, wie beispielsweise dem Erhalt und Ausbau der Schieneninfrastruktur, die Förderung alternativer Antriebe und dem Aufbau bedarfsgerechter Ladeinfrastruktur. Außerdem verweist das Programm auf den Masterplan Schienengüterverkehr und den Masterplan Binnenschifffahrt. Allerdings sollen auch CO2 arme Lkw weiter gefördert werden, ein Konzept, welches diametral zum Ausbau des KV steht [BMVI21z, S. 27ff.].
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Technische Universität Hamburg, Institut für Logistik und Unternehmensführung, Prof. Dr. Dr. h.c. W. Kersten
Zugehörige Wissenslandkarte(n)
Gesetze und politische Zielvorgaben im Kombinierten Verkehr (Stand des Wissens: 12.06.2023)
https://www.forschungsinformationssystem.de/?321686
Literatur
[BMVBS09] o.A. Nationales Hafenkonzept für die See- und Binnenhäfen, 2009/06/17
[BMVBS09i] o. A. Erster Statusbericht zum Stand der Umsetzung der Einzelmaßnahmen des Masterplans Güterverkehr und Logistik, Berlin, 2009/04/21
[BMVI17e] Bundesministerium für Digitales und Verkehr Aktionsplan Güterverkehr und Logistik - nachhaltig und effizient in die Zukunft, 2017/09
[EuKom09c] Europäische Kommission Generaldirektion Energie und Verkehr Eine nachhaltige Zukunft für den Verkehr: Wege zu einem integrierten, technologieorientierten und nutzerfreundlichen System, 2009/06/17
[Goeb16] Goebelt, Richard Erster Umsetzungsbericht zum Weißbuch Verkehr veröffentlicht , 2016/07/22
Rechtsvorschriften
[2006/38/EG] EU-Richtlinie 2006/38/EG
[BMVBS09] Richtlinie (Verwaltungsvorschrift) zur Förderung von Umschlaganlagen des Kombinierten Verkehrs
[EG561/2006] Verordnung (EG) Nr. 561/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. März 2006
[EuKom09a] 2010/79/EG: Entscheidung der Kommission vom 19. Oktober 2009 zur Änderung der Entscheidungen 2006/679/EG und 2006/860/EG
[EuPa09] Erhebung von Gebühren für die Benutzung bestimmter Verkehrswege durch schwere Nutzfahrzeuge
[RiL2005/47/EG] Richtlinie 2005/47/EG
Glossar
Schienengüterverkehr
Unter Schienengüterverkehr (SGV) wird der Transport von Gütern mit der Eisenbahn verstanden. Diese werden in Güterzügen unter Verwendung (spezieller) Güterwagen befördert. Diese Verkehre können entweder auf gesonderten Güterverkehrsstrecken oder im Mischverkehr, auf gemeinsam durch den Güter- und Personenverkehr genutzten Strecken, realisiert werden. Leistungen des Schienengüterverkehrs werden häufig als Teil einer Logistikkette in logistische Gesamtkonzepte eingebunden.
Lkw Lastkraftwagen (Lkw) sind Kraftfahrzeuge, die laut Richtlinie 1997/27/EG überwiegend oder sogar ausschließlich für die Beförderung von Gütern und Waren bestimmt sind. Oftmals handelt es sich dabei um Fahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse zwischen 3,5 und 12 Tonnen. In Einzelfällen kann die zulässige Gesamtmasse diese Werte jedoch auch unter- beziehungsweise überschreiten, sofern das Kriterium der Güterbeförderung gegeben ist. Lastkraftwagen können auch einen Anhänger ziehen.
BMDV
Bundesministerium für Digitales und Verkehr (bis 10/2005 BMVBW, bis 12/2013 BMVBS und bis 11/2021 BMVI)
Kombinierter Verkehr
Intermodaler Verkehr, bei dem der überwiegende Teil der in Europa zurückgelegten Strecke mit der Eisenbahn, dem Binnen- oder Seeschiff bewältigt und der Vor- und Nachlauf auf der Straße so kurz wie möglich gehalten wird.

Auszug aus dem Forschungs-Informations-System (FIS) des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur

https://www.forschungsinformationssystem.de/?302397

Gedruckt am Freitag, 29. März 2024 00:26:33