Forschungsinformationssystem des BMVI

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Kostenallokation zur Ermittlung der Lkw-Maut

Erstellt am: 25.03.2010 | Stand des Wissens: 04.03.2022
Synthesebericht gehört zu:
Ansprechpartner
Karlsruher Institut für Technologie (KIT), Institut für Volkswirtschaftslehre (ECON), Prof. Dr. Kay Mitusch

Die ermittelten Gesamtkosten werden anschließend mithilfe von Aufteilungsschlüsseln den Nutzergruppen zugeordnet. Aufgrund des hohen Detaillierungsgrades der vorliegenden Rechnung ist es möglich, einen Großteil der Kostenzuweisungsproblematik auf Basis von ingenieurwissenschaftlichen Grundlagen zu behandeln. Dies führt zu einer gestaffelten Kostenaufteilung nach Verursachungs und Veranlassungsgrundsätzen. Es wird nach sechs Allokationsprinzipien unterschieden: [BMVI2018]
  • Proportional zu verteilende Kosten (insbesondere Allgemeinkosten),
  • Kapazitätsabhängige Kosten auf Basis von Kapazitätsäquivalenzziffern
  • veranlassungsgerechte Anlastung von Kosten auf Basis von gewichtsabhängig definierten Äquivalenzziffern
  • verursachungsgerechte Anlastung von Kosten auf Basis von Achslastäquivalenzziffern
  • veranlassungsgerechte Anlastung von Kosten auf der Basis von Lärmemissionsziffern
  • veranlasstungsgerechte Anlastung von systemspezifischen Kosten
Ansprechpartner
Karlsruher Institut für Technologie (KIT), Institut für Volkswirtschaftslehre (ECON), Prof. Dr. Kay Mitusch
Zugehörige Wissenslandkarte(n)
Die Lkw-Maut in Deutschland (Stand des Wissens: 04.03.2022)
https://www.forschungsinformationssystem.de/?303240
Literatur
[BMVI2018] Michael Korn (Alfen Consult), Andreas Leupold (Alfen Consult), Christiane Schneider (AVISO), Karl-Hans Hartwig (IVM), Helmut Daniels (BUNG) Berechnung der Wegekosten für das Bundesfernstraßennetz sowie der externen Kosten nach Maßgabe der Richtlinie 1999/62/EG für die Jahre 2018 bis 2022, 2018/03/05
Glossar
Lkw Lastkraftwagen (Lkw) sind Kraftfahrzeuge, die laut Richtlinie 1997/27/EG überwiegend oder sogar ausschließlich für die Beförderung von Gütern und Waren bestimmt sind. Oftmals handelt es sich dabei um Fahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse zwischen 3,5 und 12 Tonnen. In Einzelfällen kann die zulässige Gesamtmasse diese Werte jedoch auch unter- beziehungsweise überschreiten, sofern das Kriterium der Güterbeförderung gegeben ist. Lastkraftwagen können auch einen Anhänger ziehen.

Auszug aus dem Forschungs-Informations-System (FIS) des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur

https://www.forschungsinformationssystem.de/?301843

Gedruckt am Freitag, 29. März 2024 15:59:30