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Ausweichverkehre durch Lkw-Maut

Erstellt am: 25.03.2010 | Stand des Wissens: 04.03.2022
Synthesebericht gehört zu:
Ansprechpartner
Karlsruher Institut für Technologie (KIT), Institut für Volkswirtschaftslehre (ECON), Prof. Dr. Kay Mitusch

Unter Mautausweichverkehren wird die Verlagerung des Verkehrs von mautpflichtigen zu mautfreien Strecken verstanden. Bereits vor Beginn der Mauterhebung trat die Befürchtung auf, dass verstärkt mautfreie Straßen (zum Beispiel Bundesstraßen) von mautpflichtigen Lkws genutzt werden, um die Mautpflicht zu umgehen. Hierzu veröffentlichte am 30.11.2016 der Deutsche Bundestag einen Bericht über die Verkehrsverlagerungen von Lkw-Verkehren auf das nachgeordnete Straßennetz in Folge der Lkw-Maut [DeBu16d].

Eine unmittelbare Erhebung der Ausweichverkehre ist nicht möglich, so dass auf eine Kombination aus Modellrechnungen und Auswertungen automatischer Dauerzählstellen zurückgegriffen wurde. Es zeigt sich, dass die Mautausweichverkehre kein flächendeckendes Problem darstellen. Ausweichverkehre finden insbesondere auf Strecken statt, die gut ausgebaut sind und auch schon vor der Einführung einer Lkw-Maut überdurchschnittlich hoch belastet waren. Für über 95 Prozent der Lkw-Fahrten mit schweren Lkw ist die Benutzung von nachgelagerten Straßen anstatt der mautpflichtigen Autobahnen nicht kostengünstiger [DeBu16d]. Speditionen sind sich der Ineffizienz von Mautausweichverkehren bewusst (höherer Kraftstoffverbrauch durch Umwege, geringere Geschwindigkeiten, höherer Verschleiß, vermehrter Zeitbedarf, etc.) und halten ihre Fernfahrer dazu an, den direkten Weg über die Bundesautobahnen auch weiterhin zu wählen. Laut dem Bericht des Deutschen Bundestages [DeBu16d] hat sich herausgestellt, dass auch die Einführung einer Bundesstraßenmaut auf 98,5 Prozent der gesamten Bundes- und Landesstraßen zu keinen signifikanten Verlagerungen führte.

Zum 01.07.2018 ist das Vierte Gesetz zur Änderung des Bundesfernstraßenmautgesetzes in Kraft getreten [ÄBFMG17]. Mit diesem Gesetz wurde die Lkw-Maut auf alle Bundesstraßen ausgeweitet. Damit ist die Diskussion der Ausweichverkehre abgeschwächt, vor allem vor dem Hintergrund, dass die Autobahnen und Bundesstraßen mit derselben Maut versehen wurden. Mit der Vierten Änderung des Bundesfernstraßenmautgesetzes [ÄBFMG17] ist es dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur mit Zustimmung des Bundesrates außerdem möglich, die Mautpflicht auf Landesstraßen auszuweiten, um Ausweichverkehre zu verhindern.
Ansprechpartner
Karlsruher Institut für Technologie (KIT), Institut für Volkswirtschaftslehre (ECON), Prof. Dr. Kay Mitusch
Zugehörige Wissenslandkarte(n)
Die Lkw-Maut in Deutschland (Stand des Wissens: 04.03.2022)
https://www.forschungsinformationssystem.de/?303240
Literatur
[DeBu16d] Deutscher Bundestag (Hrsg.) Bericht über die Verkehrsverlagerung auf das nachgeordnete Straßennetz in Folge der Einführung der Lkw-Maut, Ausgabe/Auflage Drucksache 18/10567, 2016/11/30
Rechtsvorschriften
[ÄBFMG17] Viertes Gesetz zur Änderung des Bundesfernstraßenmautgesetzes vom 27. März 2017
[MautStrAusdehnV] Verordnung zur Ausdehnung der Mautpflicht auf bestimmte Abschnitte von Bundesstraßen
Glossar
Lkw Lastkraftwagen (Lkw) sind Kraftfahrzeuge, die laut Richtlinie 1997/27/EG überwiegend oder sogar ausschließlich für die Beförderung von Gütern und Waren bestimmt sind. Oftmals handelt es sich dabei um Fahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse zwischen 3,5 und 12 Tonnen. In Einzelfällen kann die zulässige Gesamtmasse diese Werte jedoch auch unter- beziehungsweise überschreiten, sofern das Kriterium der Güterbeförderung gegeben ist. Lastkraftwagen können auch einen Anhänger ziehen.

Auszug aus dem Forschungs-Informations-System (FIS) des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur

https://www.forschungsinformationssystem.de/?301745

Gedruckt am Freitag, 29. März 2024 01:49:28