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Straßenverkehrsordnung im Zusammenhang mit Parkraummanagement

Erstellt am: 25.03.2010 | Stand des Wissens: 13.12.2018
Synthesebericht gehört zu:
Ansprechpartner
Institut für Mobilitäts- und Stadtplanung, Universität Duisburg-Essen, Prof. Dr.-Ing. Dirk Wittowsky

Die Straßenverkehrsordnung [StVO] vereint in sich weitgehend die Bestimmungen, die für die Planung und den Betrieb von Maßnahmen des Parkraummanagements erforderlich sind. Sie gilt ohne Einschränkung im öffentlichen Verkehrsraum in Deutschland. Auf Privatgrund wird die StVO in der Regel übernommen und auf ihre Befolgung durch eine explizite Beschilderung kenntlich gemacht. Die Regelung des Bewohnerparkens wurde in zwei Schritten (1980 und 2002) in die aktuelle Fassung der StVO integriert.
Nach der strittigen Fassung von 1980 enthält die seit Januar 2002 in Kraft getretene Neufassung der StVO eine Ergänzung und Präzisierung des strittigen § 45 bezüglich des Bewohnerparkens. Diese erweiterte Fassung verfolgt das Ziel, dem Mangel an Stellplätzen der Bewohner in Wohngebieten sowohl in Stadtrandbereichen als auch in Kernbereichen oder den innenstadtnahen Mischgebieten entgegenzuwirken. Dabei soll vor allem eine Differenzierung des vorhandenen Parkraums für Bewohner, Besucher, Handel und Gewerbe eine optimale Ausnutzung des Parkraums gewährleisten.
Die Verwaltungsvorschrift der StVO {VwV-StVO] schreibt seit Januar 2002 vor, dass die maximale Ausdehnung eines Parkraummanagementgebiets (Lizenzgebiets) in ihrer größtmöglichen Diagonale 1000 Meter nicht übersteigen darf. Innerhalb eines Bereichs mit Bewohnerparken dürfen an Werktagen zwischen 09:00 und 18:00 Uhr nicht mehr als 50 %, in der verbleibenden Zeit zwischen 18:00 und 09:00 Uhr des Folgetages nicht mehr als 75 % der verfügbaren Stellplätze im öffentlichen Straßenraum für Bewohner reserviert werden [StVO]. Die Beschilderung von Stellplätzen, die zeitweise oder ganztägig mit Bewohnerparken bewirtschaftet sind oder die als Mischregelung das Element Bewohnerparken beinhalten, ist in der StVO hinsichtlich Abmessungen, Einheitlichkeit und Farbgebung klar geregelt. Ebenso ist eindeutig auf das Vergaberecht, den Vergabemodus der Bewohnerlizenzen oder der Ausnahmegenehmigungen für Gewerbetreibende, Handwerker und Behinderte durch die kommunalen Behörden hingewiesen.
Ansprechpartner
Institut für Mobilitäts- und Stadtplanung, Universität Duisburg-Essen, Prof. Dr.-Ing. Dirk Wittowsky
Zugehörige Wissenslandkarte(n)
Parkraummanagement zur Sicherstellung der Parksituation im städtischen Raum (Stand des Wissens: 10.11.2018)
https://www.forschungsinformationssystem.de/?29129
Weiterführende Literatur
[EAR05] Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen e.V. Empfehlungen für Anlagen des ruhenden Verkehrs EAR 05, 2005
[FeV] Fahrerlaubnis-Verordnung
[FZV] Fahrzeug-Zulassungsverordnung
[StVG] Straßenverkehrsgesetz (StVG)
[StVO] Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
[StVZO] Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
[VwV-StVO] Verwaltungsvorschrift zur StVO
Glossar
StVO Die Straßenverkehrsordnung  legt Regeln für sämtliche Straßenverkehrsteilnehmer fest und bildet somit eine Rechtsverordnung der Bundesrepublik Deutschland.

Auszug aus dem Forschungs-Informations-System (FIS) des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur

https://www.forschungsinformationssystem.de/?300744

Gedruckt am Montag, 27. März 2023 10:20:39