Bauordnungsrecht im Zusammenhang mit Parkraummanagement
Erstellt am: 25.03.2010 | Stand des Wissens: 06.03.2019
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Institut für Mobilitäts- und Stadtplanung, Universität Duisburg-Essen, Prof. Dr.-Ing. Dirk Wittowsky
Das Bauordnungsrecht ist als besonderes Verwaltungsrecht Teil des öffentlichen Baurechts. Es dient der Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung mit dem Anspruch, die von einem Bauvorhaben ausgehenden Gefahren zu verhindern. In diesem Zusammenhang werden die formellen Voraussetzungen für die Zulässigkeit eines Baus geregelt und die sicherheitsrechtlichen Anforderungen festgelegt.
Im Bauordnungsrecht ist zwischen dem formellen und dem materiellen Bauordnungsrecht zu unterscheiden. Ersteres dient dazu sicherzustellen, dass bei der Errichtung und Nutzung baulicher Anlagen keine Gefährdung oder Beeinträchtigung für die Öffentlichkeit eintritt. Zweiteres regelt das Verfahren zur Erteilung von Baugenehmigungen (Zuständigkeiten, Voraussetzungen) und beinhaltet Ermächtigungen für die Bauordnungsbehörden, um die baurechtlichen Bestimmungen durchzusetzen. In Deutschland wird das Bauordnungsrecht in den Bauordnungen der einzelnen Bundesländer (Landesbauordnungen) geregelt und auch vollzogen. Für die Bearbeitung sind in der Regel Bauaufsichtsbehörden zuständig. Gegenstand des Bauordnungsrechts sind die Vorschriften über Errichtung, Änderung und Abbruch von baulichen Anlagen, insbesondere von Gebäuden und Einrichtungen im Straßenraum, zu denen Parkeinrichtungen gehören.
Rahmenbedingungen bei der Genehmigung und Errichtung von baulichen Anlagen zur Parkraumbewirtschaftung, Mindeststandards bei der Nutzerfreundlichkeit, Maßnahmen gegen Vandalismus und Sachbeschädigung fallen dabei in den Bereich des Bauordnungsrechts. Konkrete Regelungen und Hinweise zur Vergabe von Ausnahmegenehmigungen sowie bauliche Abmessungen oder Abgrenzungen werden nicht durch das Bauordnungsrecht, sondern durch das Bauplanungsrecht oder die Straßenverkehrsordnung (StVO) geregelt. Hinweise zu Stellplatzgebühren oder die Einrichtung privater Tiefgaragenstellplätze bei Neu- oder Umbauten finden sich in den kommunalen Gesetzgebungen (Gebührenordnungen, Stellplatzsatzungen) wieder.