Problematik der Parkraumbewirtschaftung
Erstellt am: 25.03.2010 | Stand des Wissens: 05.03.2019
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Institut für Mobilitäts- und Stadtplanung, Universität Duisburg-Essen, Prof. Dr.-Ing. Dirk Wittowsky
Maßnahmen der Parkraumbewirtschaftung beziehen sich auf das Parkstandangebot im öffentlichen Raum. [BaKl05] Bei der Parkraumbewirtschaftung als solcher entstehen einhergehend mit der Vielzahl an Maßnahmen, Regelungen und rechtlichen Vorschriften zahlreiche Probleme. Man unterscheidet zwischen den Problemfeldern, die als Anlass für eine Parkraumbewirtschaftung dienen und vielfach in der historischen Entwicklung von Städten begründet liegen, und den Problemfeldern, welche sich aus der Parkraumbewirtschaftung an sich ergeben.
Historisch begründet zeichnen sich Bereiche eines Ballungsraums, die als innenstadtnahe Mischgebiete bezeichnet werden, durch eine sehr hohe Bebauungsdichte mit einem hohen Durchdringungsgrad an gewerblichen, sozialen und kulturellen Einrichtungen bei gleichzeitig knappem Angebot an Freiflächen - dem heutigen oberirdischen, privaten Stellplatzangebot - aus. Tiefgaragen sind ebenfalls nur bedingt vorhanden. Dies ist in den Baustilen, in denen Stadtviertel mit derartigen Eigenschaften errichtet wurden, sowie durch die politischen und gesellschaftlichen Umstände der Erbauungszeit vornehmlich zwischen 1870 und den 1930er Jahren begründet. Hinzu kommt, dass Verkehrswege und weitere verkehrlich genutzte Flächen für die damaligen Bedürfnisse dimensioniert wurden und daher am heutigen Bedarf gemessen wenige Stellflächen im öffentlichen Straßenraum zur Verfügung stehen.
Da unter der Voraussetzung der oben beschriebenen Nutzung oder einer geringfügigen Abwandlung von dieser Schwerpunktnutzung die Anzahl der zugelassenen Kraftfahrzeuge nahezu ausschließlich das Angebot an privatem Parkraum deutlich überschreitet, müssen die Kraftfahrzeuge auf den öffentlichen Straßenraum ausweichen. Strukturelle Faktoren, wie die Verlängerung der Wege und Verlagerung von Wohn- und Arbeitsstätten, soziale Faktoren (darunter fällt vermehrter Führerscheinerwerb und ein gestiegener Anteil von Frauen und Senioren mit Führerschein seit den 1950er Jahren) und ein sich im Laufe der Jahrzehnte veränderndes Umweltbewusstsein spielen eine große Rolle und beeinflussen das Parkgeschehen.
Bei der Planung und Einführung von Parkraumbewirtschaftung in jeglicher Form ist es entscheidend, dass eine grundsätzliche Akzeptanz bei den jeweiligen Nutzergruppen erreicht wird. Sollte dies nicht möglich sein, beispielsweise wenn ein Bewohner trotz erworbener Bewohnerlizenz in seinem Lizenzgebiet dennoch keinen Stellplatz findet oder sich die Zeit, die für Parksuchverkehr aufgewendet wird, nicht wesentlich verringert oder sogar erhöht, ist mit politischen, rechtlichen und sozial bedingten Missstimmungen und Widerständen zu rechnen. Um diese bereits während des Planungsprozesses zu vermeiden, ist ein Zusammenarbeiten der verschiedenen Interessensgruppen unbedingt erforderlich. So können auch im Planungsablauf mögliche Fehler minimiert werden.
Konkrete Maßnahmen sollten so angeordnet werden, dass die eigentlichen Hauptziele einer Parkraumbewirtschaftlung im Sinne von verkehrslenkenden Effekten, wie [vgl. [Difu09]]
- die Verringerung des Parksuchverkehrs,
- eine gleichmäßigere Verteilung der Nachfrage auf den Straßenraum,
- höhere Parkchancen für Bewohner und Besucher,
- die Mehrfachnutzung von Stellplätzen sowie
- die Verlagerung von Fahrten auf den ÖPNV
nicht aus den Augen verloren werden. Möglichen Eigeninteressen verschiedener an der Planung beteiligter Einrichtungen sowie betroffener Nutzergruppen sollte daher Einhalt geboten werden. Beispielsweise würde eine Überregulierung in einem bestimmten Gebiet durch einen zu hohen Anteil an Lizenzparken vor allem tagsüber zu einem hohen Leerstand führen und die Wirtschaftskraft dieses Gebiets schwächen, da Gebietsfremde Stellplätze wegen nicht erwerbbarer Bewohnerlizenz nicht nutzen dürfen.
Um die Verständlichkeit von Regelungen zu erleichtern, insbesondere wenn sie neu eingeführt werden und daher den potenziellen Nutzern nicht bekannt sind, ist auf eine ausreichende Information der Bevölkerung, die Eindeutigkeit der Regelungen und eine lückenlose, transparente Abwicklung der Verwaltungsvorgänge zu achten. Nach Einführung von Maßnahmen zur Parkraumbewirtschaftung ist schließlich deren regelmäßige Kontrolle und auch Überwachung unbedingt erforderlich. Geschieht dies nicht in ausreichendem Maße oder funktioniert die Instandhaltung der notwendigen Infrastruktur (unter anderem bei Park&Ride-Anlagen) nicht, dann steigt die Zahl der nicht geahndeten Regelverstöße und die geplanten Maßnahmen sollten auf lange Zeit gesehen hinterfragt werden oder können in einigen Fällen als wirkungslos erachtet werden.