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Senkung der Betriebskosten und der Steuerbelastungen für deutsche Reedereien

Erstellt am: 27.01.2003 | Stand des Wissens: 15.05.2023
Synthesebericht gehört zu:
Ansprechpartner
Technische Universität Hamburg, Institut für Maritime Logistik, Prof. Dr.-Ing. C. Jahn

Wie die Analyse der Problemfelder der deutschen Seeschifffahrt gezeigt hat, ist es notwendig, Personalkosten- und Steuernachteile für deutsche Reedereien abzubauen. Dadurch kann deren Wettbewerbsfähigkeit in der internationalen Seeschifffahrt gestärkt werden. Außerdem werden die Anreize für Reedereien vergrößert, ihre Schiffe unter deutscher Flagge einzusetzen und damit den Schifffahrtsstandort Deutschland zu sichern [BMWI11l].

Zur Senkung der Personalkosten tragen bei:
  • die Flexibilisierung der Schiffsbesetzungsverordnung auf Schiffen unter deutscher Flagge und
  • die Senkung der Lohnnebenkosten.
Der Abbau von Steuernachteilen wird ermöglicht durch:
Die Senkung der Lohnnebenkosten und die Lohnsteuerermäßigungen sind Maßnahmen zur Verringerung der Lohnzusatzkosten.

Einige dieser Möglichkeiten sind bereits in die Politik der Bundesregierung eingegangen und sind in der deutschen Schifffahrtspolitik verankert.

Die Wirkungen der Maßnahmen sind sehr unterschiedlich einzuschätzen. So kann eine Änderung der Schiffsbesetzungsverordnung zwar der Ausflaggung entgegenwirken, sie bedeutet aber gleichzeitig den Wegfall von Bordarbeitsplätzen für deutsche Seeleute. Damit würde die Lösung des Ausflaggungsproblems auf das Beschäftigungsproblem verlagert. Die vorgesehenen Senkungen der Lohnnebenkosten dagegen können der Ausflaggung entgegenwirken, ohne Bordarbeitsplätze deutscher Seeleute zu gefährden.
Ansprechpartner
Technische Universität Hamburg, Institut für Maritime Logistik, Prof. Dr.-Ing. C. Jahn
Zugehörige Wissenslandkarte(n)
Senkung der Betriebskosten und der Steuerbelastungen für deutsche Reedereien (Stand des Wissens: 15.05.2023)
https://www.forschungsinformationssystem.de/?79026
Literatur
[BMWI11l] Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) (Hrsg.) Dokumentation Nr. 597 - 7. Nationale Maritime Konferenz - 27. & 28. Mai 2011, Wilhelmshaven, 2011/08/01
[Flot09] Flottenkommando Jahresbericht 2009 - Fakten und Zahlen zur maritimen Abhängigkeit der Bundesrepublik Deutschland , Ausgabe/Auflage 22. Auflage, Glücksburg, 2009/09/01
Weiterführende Literatur
[PwC00] o.A. Beitrag des Bundes zum maritimen Bündnis für Ausbildung und Beschäftigung - Optionen und Wirkungen der Senkung von Lohnneben- und Ausbildungskosten an Bord deutscher Handelsschiffe, Hamburg, 2000/09/29
Glossar
Ausflaggungsproblematik Schiffe werden in das Schiffsregister von Billigflaggenländern (z.B. Panama, Bahamas, Zypern, Singapur) eingetragen. Sie unterliegen dann den gesetzlichen Bestimmungen der Länder (z.B. geringere Besatzungszahl, niedrigere Löhne, Registrierkosten, geringere Sicherheitsstandards usw.) Billigflaggenländer führen meist 'offene Schiffregister', d.h. jeder Reeder kann seine Schiffe dort registrieren lassen. Deutsche Reeder nutzen nur Flaggen der so genannten 'Weißen Liste', die den höchsten Sicherheitsstandards genügen.
Betriebskosten
Betriebskosten sind laufende Aufwendungen, die im Zusammenhang mit der Erbringung von Verkehrsleistungen entstehen. Hierzu zählen zum Beispiel Aufwendungen für Energie, Personal, oder Infrastrukturnutzung.
Tonnagesteuer Die Tonnagesteuer ist eine besondere Art der Gewinnbesteuerung für Reedereiunternehmen. Dabei wird der Gewinn pauschal nach der im Betrieb geführten Tonnage - unabhängig von der Höhe der tatsächlichen Gewinne oder Verluste - ermittelt und pauschal besteuert. Auf EU-Ebene wurde die Tonnagesteuer als wettbewerbskonform anerkannt. In Deutschland wurde die Tonnagesteuer zu Beginn des Jahres 1999 eingeführt. Sie ist verankert im § 5a EstG.

Auszug aus dem Forschungs-Informations-System (FIS) des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur

https://www.forschungsinformationssystem.de/?30047

Gedruckt am Donnerstag, 25. April 2024 03:09:26