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Bedeutung von Marktmacht

Erstellt am: 23.03.2010 | Stand des Wissens: 18.01.2023
Synthesebericht gehört zu:
Ansprechpartner
Bauhaus-Universität Weimar, Professur Infrastrukturwirtschaft und -management - Prof. Dr. Thorsten Beckers
Karlsruher Institut für Technologie (KIT), Institut für Volkswirtschaftslehre (ECON), Prof. Dr. Kay Mitusch

In einer Marktwirtschaft, in der grundsätzlich private Wirtschaftssubjekte für die Bereitstellung von Gütern zuständig sind und die Entscheidungen über die Menge des Angebots, den Preis und die Qualität eines Gutes fällen, führt die dezentrale Koordination der Aktivitäten und Austauschprozesse - innerhalb der vom Staat vorgegebenen allgemeinen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen - bei Vorliegen von Wettbewerb grundsätzlich zu einer Maximierung des sozialen Überschusses als Messgröße für die gesellschaftliche Wohlfahrt. [FrWe07, S. 82 ff.] Damit einhergehend stellt die Institution der Marktwirtschaft grundsätzlich auch die Berücksichtigung der Interessen der Nachfrager sicher.

Bei Vorliegen von Marktmacht hingegen geht die Institution der Marktwirtschaft mit Defiziten einher. Es existieren verschiedene Ansätze der Definition und Identifikation von Marktmacht, worauf hier jedoch nicht weiter eingegangen wird [Vgl. hierzu z. B. Mali06a, S. 42 ff.]. Grundsätzlich besteht Konsens, dass bei Vorliegen von Marktmacht sich der (vom Anbieter verlangte und von den Nachfragern akzeptierte) Preis oberhalb des bei wirksamem Wettbewerbs bestehenden Niveaus befindet. Dies geht mit Ineffizienzen aus wohlfahrtsökonomischer Sicht einher, insbesondere der ineffizienten Verdrängung von Nachfrage. Gegen die Nachfragerinteressen wird (bezüglich der realisierten Nachfrage) insofern verstoßen, als dass im Vergleich zum Preisniveau bei Wettbewerb Renten von den Nachfragern an den Anbieter "verschoben" sind.

Vor diesem Hintergrund ist im Falle von Marktmacht zu prüfen, ob durch die Implementierung institutioneller Lösungen im Rahmen eines wirtschaftspolitischen Eingriffs und deren Nutzung oder den Rückgriff auf existierende institutionelle Lösungen eine Reduktion der Ineffizienzen aus wohlfahrtsökonomischer Sicht und eine verbesserte Berücksichtigung von Nachfragerinteressen erreicht werden kann. Dabei ist zu beachten, dass derartige regulatorische Eingriffe in das Marktgeschehen neben den intendierten Wirkungen auch nicht intendierte Effekte sowie Transaktionskosten verursachen.

Von besonderer Relevanz ist das Marktmachtproblem im Infrastrukturbereich von Netzindustrien, wozu auch der Flughafensektor zählt. In diesen Bereichen ist regelmäßig zu beobachten, dass Subadditivität und damit ein natürliches Monopol vorliegt, das aufgrund hoher versunkener Kosten nicht durch potenzielle Konkurrenz bedroht ist. Sofern keine Substitutionskonkurrenz besteht, liegt dann grundsätzlich eine hohe Marktmacht des Anbieters vor.
Ansprechpartner
Karlsruher Institut für Technologie (KIT), Institut für Volkswirtschaftslehre (ECON), Prof. Dr. Kay Mitusch
Zugehörige Wissenslandkarte(n)
Marktmacht bei Flughäfen (Stand des Wissens: 18.01.2023)
https://www.forschungsinformationssystem.de/?299489
Literatur
[FrWe07] Fritsch, M., Wein, T., Ewers, H.-J. Marktversagen und Wirtschaftspolitik, Vahlen München, 2007
[Mali06a] Malina, R. Potentiale des Wettbewerbs und staatlicher Regulierungsbedarf von Flughäfen in Deutschland, Vanderhoeck&Ruprecht Göttingen, 2006
Weiterführende Literatur
[MoKo16] Monopolkommission (Hrsg.) Hauptgutachten gemäß § 44 Abs. 1 Satz 1 GWB - Kapitel Flughafenregulierung, 2016/09/20

Auszug aus dem Forschungs-Informations-System (FIS) des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur

https://www.forschungsinformationssystem.de/?299049

Gedruckt am Donnerstag, 28. März 2024 11:01:32