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Marktöffnung im Eisenbahnsektor

Erstellt am: 23.03.2010 | Stand des Wissens: 10.09.2022
Synthesebericht gehört zu:
Ansprechpartner
Karlsruher Institut für Technologie (KIT), Institut für Volkswirtschaftslehre (ECON), Prof. Dr. Kay Mitusch

Der Eisenbahnsektor gehört ebenso wie die Sektoren Telekommunikation und Energie zu den Netzindustrien. Charakteristisch für diese Industrien ist unter anderem, dass das Erbringen von Netzdienstleistungen immer auf Basis der Nutzung der entsprechenden Netzinfrastruktur erfolgt [Neus08]. Im Eisenbahnsektor bildet das Schienennetz die Infrastruktur, auf dessen Basis Personen- und Gütertransporte angeboten werden können.

Bis zum Beginn sektorspezifischer Liberalisierungsmaßnahmen in den 1980er und 1990er Jahren wurden die Netzindustrien über alle Wertschöpfungsstufen hinweg als natürliche Monopole angesehen, weshalb sie gänzlich vom Wettbewerbsrecht ausgenommen wurden. Das Erbringen von Netzdienstleistungen und der Betrieb der entsprechenden Infrastruktur lagen damit in jedem Sektor in der Hand eines vertikal-integrierten Unternehmens. Andere Unternehmen durften aufgrund des wettbewerbsrechtlichen Schutzes überhaupt nicht in den Sektoren agieren. Gerechtfertigt wurde diese gezielte Monopolbildung und -erhaltung mit der Annahme, dass nur durch die exklusive Betreibergesellschaft eines Unternehmens eine flächendeckende Grundversorgung zu günstigen Preisen innerhalb des jeweiligen Sektors ermöglicht werden könne [Hoep09]. Aus der Erkenntnis, dass jedoch gerade die staatlich geförderten Monopolstrukturen Anreize zur effizienteren Leistungsversorgung verhinderten und Wettbewerb auf Teilstufen der Sektoren möglich ist, wurden diese Stufen schließlich für den Markt geöffnet, um ein insgesamt besseres Marktergebnis zu erzielen.

Die ehemaligen Staatsmonopole unterlagen schon früher einer Regulierung, um Ausbeutungsmissbräuche durch den Monopolisten zu verhindern [Hoef08]. Auch wenn die ehemaligen Monopolunternehmen seit der Liberalisierung Wettbewerbern ausgesetzt sind, verfügen sie auf der Stufe des natürlichen Monopols nach wie vor noch über ein erhebliches Diskriminierungspotential. Die Wettbewerber sind auf den Zugang zu dieser Monopolstufe angewiesen, um überhaupt Netzdienstleistungen auf dem nachgelagerten Markt anbieten zu können. Da die ehemaligen Monopolunternehmen selbst auf dem nachgelagerten Markt tätig sind, haben sie ein berechtigtes Interesse daran, ihren Wettbewerbern den Zugang zur Infrastruktur zu verweigern oder nur zu unzureichender Qualität beziehungsweise zu überhöhten Tarifen zur Verfügung zu stellen. Um die entsprechenden Sektoren soweit wie möglich liberalisieren zu können, ist eine Regulierung der Netzinfrastruktur daher grundsätzlich notwendig [Neus08].
Eine vollständige Netzzugangsregulierung setzt sich aus zwei wesentlichen Instrumenten zusammen: Der Zugangsregulierung und der Entgeltregulierung. Darüber hinaus lohnt sich ein Blick auf die heutige Anbieterstruktur im Eisenbahnsektor. Dabei wird sowohl auf die Entwicklung der Eisenbahninfrastrukturunternehmen, als auch der Eisenbahnverkehrsunternehmen im Personen- und Güterverkehr eingegangen.
Ansprechpartner
Karlsruher Institut für Technologie (KIT), Institut für Volkswirtschaftslehre (ECON), Prof. Dr. Kay Mitusch
Zugehörige Wissenslandkarte(n)
Bahnreform (Stand des Wissens: 10.09.2022)
https://www.forschungsinformationssystem.de/?301385
Literatur
[Hoef08] Höffler, F. Regulierung von Netzindustrien aus ökonomischer Sicht, veröffentlicht in Telekommunikation, Energie, Eisenbahn, J.C.B. Mohr (Paul Siebeck) / Tübingen, 2008
[Hoep09] Höppner, T. Netzveränderungen im Zugangskonzept, Nomos Verlagsgesellschaft, Baden-Baden, 2009
[Neus08] Neuscheler, T. Flughäfen zwischen Regulierung und Wettbewerb - Eine netzökonomische Analyse, Nomos Baden-Baden, 2008
Glossar
Eisenbahninfrastrukturunternehmen Eisenbahninfrastrukturunternehmen (EIU) ist ein Rechtsbegriff des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (AEG). Gemäß § 2 Abs. 1 AEG sind Eisenbahninfrastrukturunternehmen öffentliche Einrichtungen oder privatrechtlich organisierte Unternehmen die eine Eisenbahninfrastruktur betreiben.
Eisenbahninfrastrukturunternehmen
Zur Erhaltung des Schienennetzes zählen Maßnahmen zur Instandhaltung und für die Durchführung von Ersatzinvestitionen. Grundsätzlich tragen die Eisenbahninfrastrukturunternehmen die dabei anfallenden Kosten, werden aber nach der LuFV vom Bund mit einem bestimmten Betrag jährlich unterstützt.
Eisenbahnverkehrsunternehmen Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU) sind öffentliche Einrichtungen oder privatrechtlich organisierte Unternehmen, die Eisenbahnverkehrsleistungen erbringen. "Eisenbahnverkehrsunternehmen" stellt einen europarechtlichen Begriff dar, welcher durch nationales Recht in Form von § 2 (1) des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (AEG) konkretisiert wird.

Auszug aus dem Forschungs-Informations-System (FIS) des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur

https://www.forschungsinformationssystem.de/?298211

Gedruckt am Freitag, 29. März 2024 14:57:36