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Die Bahnreform in der Schweiz

Erstellt am: 19.03.2010 | Stand des Wissens: 10.09.2022
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Karlsruher Institut für Technologie (KIT), Institut für Volkswirtschaftslehre (ECON), Prof. Dr. Kay Mitusch

Im 19. Jahrhundert standen in der Schweiz viele privatrechtliche Eisenbahngesellschaften miteinander im Wettbewerb. Diese lieferten sich einen extremen Konkurrenzkampf, was im Bau parallel verlaufender Trassen und dem Konkurs einzelner Gesellschaften endete. Um ein koordiniertes Gesamtschienennetz etablieren zu können, wurde in einer Volksabstimmung vom 20. Februar 1898 die Verstaatlichung der großen Privatbahnen beschlossen. [SBB21] Am 1. Januar 1902 wurde die staatliche Gesellschaft Schweizerische Bundesbahnen (SBB) aus der Schweizerischen Centralbahn (SCB) und der Schweizerischen Nordostbahn (NOB) gegründet. In den darauffolgenden Jahren wurden weitere große Privatbahnen verstaatlicht und in die SBB überführt.

Mit Aufkommen des Straßenverkehrs nahmen die Marktanteile im Schienenpersonen- und Schienengüterverkehr ab. Auch die erfolgreiche Einführung eines Taktfahrplans im Jahr 1982, der zu einer Leistungssteigerung von 14 Prozent im Nahverkehr und 31 Prozent im Fernverkehr führte, konnte diesen Trend nicht aufhalten [Gohl09]. Analog zur Europäischen Verkehrspolitik setzte die Schweiz daher auf eine Wiedereinführung von Wettbewerb [Leue03].

Den ersten Schritt der Reform des Eisenbahnsektors in der Schweiz bildete die Revision des Eisenbahngesetzes (EBG) von 1996. Zu den wesentlichen Neuerungen des EBG zählte die Einführung des Bestell- und Abgeltungsprinzips im regionalen Personenverkehr sowie eine klarere Regelung hinsichtlich der Zuständigkeiten des Bundes, der Kantone und der Gemeinden bei der Finanzierung des Eisenbahnsektors [Abeg05].

Auf Grundlage des Bundesgesetzes über die Schweizerischen Bundesbahnen (SBBG) vom 20. März 1998 erfolgte die erste Bahnreform am 1. Januar 1999 mit der Ausgliederung der SBB von der Bundesverwaltung und der Gründung der spezialgesetzlichen Aktiengesellschaft SBB AG. Die SBB AG wurde mit ihrer Gründung in die drei Divisionen Personenverkehr, Güterverkehr (SBB Cargo) und Infrastruktur aufgeteilt [Abeg05].

Neben dem SBBG wurden weitere Gesetze verabschiedet, die eine Öffnung des Schienennetzes für den Güterverkehr und den internationalen Personenverkehr sowie eine organisatorische und rechnerische Trennung der Bereiche Infrastruktur und Verkehr normierten [Abeg05].

Derzeit sind zwei große Unternehmen im Schienengüterverkehr und im Schienenpersonenverkehr aktiv. Die SBB AG und die BLS AG. Die BLS AG ist ein privatwirtschaftliches Unternehmen, das neben dem regionalen Personenverkehr und Schienengüterverkehr auch Schifffahrten betreibt und als Infrastrukturunternehmen tätig ist. Hauptaktionäre der BLS AG sind der Kanton Bern mit 55,75 Prozent und der Bund mit 21,7 Prozent [BLS]. Die SBB hat ihre Divisionen Güterverkehr, Infrastruktur und Personenverkehr zum 1. Januar 2009 um die Division Immobilien erweitert. Der internationale Güterverkehr wurde zudem der Tochtergesellschaft SBB Cargo International übertragen [IBM11, S.92]. Die SBB weist eine organisatorische und rechnerische Trennung auf und erfüllt somit die Vorgaben der Schweiz. Die BLS AG hat das Unternehmen zudem mit der Übertragung der Infrastruktur auf die BLS Netz AG im Jahr 2009 rechtlich getrennt. Ebenfalls organisatorisch und rechtlich getrennt sind seit Januar 2011 die nationalen EVU und das Infrastrukturunternehmen Schweizerische Südostbahn (SOB) [IBM11, S.92].

Im Jahr 1999 wurde darüber hinaus ein bilaterales Landesverkehrsabkommen mit der EU unterzeichnet, das unter anderem die Gewährung des gegenseitigen Netzzugangs im grenzüberschreitenden Verkehr regelt. Das Abkommen ist am 1. Juni 2002 in Kraft getreten.

Die zweite Bahnreform begann im Jahr 2005 mit dem Ziel, die Effizienz im öffentlichen Verkehr zu steigern und ein leistungsfähiges Bahnsystem zu gewährleisten. Erreicht werden sollen diese Ziele durch ein verbessertes Kosten-Nutzen-Verhältnis öffentlicher Mittel. Seit 2010 ist die Revision der öV-Erlasse rechtskräftig .Weitere Reformschritte sind neue Infrastrukturfinanzierungen und eine Neuregelung der Pensionskassen. [IBM11, S.94].

Zum 1. Januar 2009 wurde die Konzernstruktur der SBB AG um die neue Division SBB Immobilien ergänzt. Diese bewirtschaftet 4000 Grundstücke mit 3500 Gebäuden der SBB. Darüber hinaus ist die SBB Immobilien für die Weiterentwicklung der Bahnhöfe zu Dienstleistungszentren und zur Aufwertung der den Bahnhöfen angrenzenden Areale zuständig [SBB10].

Die wichtigsten Projekte in der Schweiz zur Qualitätssteigerung im Eisenbahnbereich sind "Bahn 2000" und seine Nachfolgeprojekte "ZEB", sowie das "NEAT" Projekt. Durch Qualitätssteigerungsmaßnahmen im Rahmen von Bahn 2000 hat sich die Gesamtwartezeit erheblich verkürzt [SBBa]. Der National- und Städterat stimmte im Jahr 2009 dem Bundesgesetz über die Zukünftige Entwicklung der Bahninfrastruktur (ZEB) zu und bewilligte einen Kredit von 5,4 Milliarden Schweizer Franken. Das ZEB ist ein Bahnausbaupaket, welches mehr als 100 Bahninfrastrukturprojekte umfasst. Beim Großprojekt NEAT wurden zwei Tunnel durch die Alpen gebaut, der Lötschberg Tunnel mit einer Länge von circa 35 km und der 57 km lange Gotthard-Basistunnel. Das Hochgeschwindigkeitsnetz verlagert den Schwerverkehr in Nord-Süd-Richtung zugunsten der Schiene und verkürzt zusammen mit Bahn 2000 die Reisezeit zwischen großen Städten [SBBb].

Mit ihren Reformen hat die Schweiz die Eisenbahnpakete weitgehend in nationales Recht umgesetzt. Da die Schweiz mit der Europäischen Union durch bilaterale Verträge verbunden ist, sind die EU-Richtlinien auch hier Grundlage für die Liberalisierung im Eisenbahnsektor [IBM11, S.19].

Neben der SBB AG sind in der Schweiz noch regionale Eisenbahnverkehrsunternehmen wie die Thurbo AG, die RegionAlps AG, die Zentralbahn , die Cisalpino AG und die BLS AG tätig. Außer an der BLS hält die SBB AG jedoch an allen aufgeführten Unternehmen wesentliche Anteile (zwischen 50 und 100 Prozent). Im Personenfernverkehr ist der Zugang, bis auf den Transit- und Charterverkehr, für ausländische EVU eingeschränkt. Die SBB AG ist auch nach der Marktöffnung allein tätig. In Zukunft sollen im Rahmen der zweiten Bahnreform Ausschreibungen stattfinden. Allerdings war der Markt durch die Konzessionsverträge bis 2015 nicht zugänglich [IBM11, S. 93].

Das Monopol im Fernverkehr ist der SBB AG momentan durch die Leistungsvereinbarung gesetzlich garantiert worden. Das Monopol auf den IC-Pendelzügen (Genf/Lausanne-Biel-Basel/Zürich-St.Gallen) wurde der SBB AG durch Konzession bis zum Jahr 2019 garantiert . Im Güterverkehr besteht dagegen Wettbewerb. Im ersten Halbjahr 2014 kamen der SBB Cargo International im Transitverkehr ein Marktanteil von 29,2 Prozent und der SBB Cargo einen Marktanteil von 29,1 Prozent zu. Die BLS Cargo kam auf einen  Anteil von 24,2 Prozent. 13,9 Prozent konnte die Crossrail AG erzielen. Die kleineren Unternehmen TX Logistik, Transalpin, DB Schenker Rail CH und Railcare konnten insgesamt einen Marktanteil von 3,6 Prozent erreichen. [EDU14, S. 4].
Der Modal Split im Schienengüterverkehr ist zwischen 2001 und 2019 von 44,9 Prozent auf 34,2 Prozent gesunken. Im gleichen Zeitraum stieg der Modal Split im Personenverkehr von 14,2 Prozent auf 17,1 Prozent an [EK21c S. 37, S.49].
Ansprechpartner
Karlsruher Institut für Technologie (KIT), Institut für Volkswirtschaftslehre (ECON), Prof. Dr. Kay Mitusch
Zugehörige Wissenslandkarte(n)
Bahnreform (Stand des Wissens: 10.09.2022)
https://www.forschungsinformationssystem.de/?301385
Literatur
[Abeg05] Abegg, C. Liberalisierung von Netzsektoren. Auswirkungen auf die Unternehmen im Schweizer Alpenraum, vdf Hochschulverlag / Zürich, 2005
[BAV10] o. A. Zukünftige Entwicklung der Bahninfrastruktur (ZEB), Ausgabe/Auflage Standbericht 2010, 2010
[BAV13] Bundesrat (Hrsg.) Bericht über die Verkehrsverlagerung vom November 2013
Verlagerungsbericht Juli 2011 bis Juni 2013
, 2013
[BLS] o. A. Facts, 2010/12/31
[EDU14] Eidgenössisches Departement für, Umwelt, Verkehr, Energie und, Kommunikation UVEK (Hrsg.) Monitoring Flankierende Massnahmen
1. Semesterbericht 2014
Mengenentwicklung im alpenquerenden Güterverkehr und Interpretation, 2014/09
[EK21c] Europäische Kommission (Hrsg.) Statistical Pocketbook 2021
EU transport in figures, 2021
[Eurostat17b] Eurostat Personenbeförderung nach Verkehrszweig % der gesamten Personentransport km - Züge, 2017
[EuSt22] Eurostat (Hrsg.) Modal split of freight transport, 2022
[Gohl09] Gohl, R. Die Schweizer Bundesbahnen. Geschichte - Strecken - Fahrzeuge, GeraMond / München, 2009
[IBM11] IBM Business Consulting Services, Kirchner, Christian, Prof. Dr. iur. Dr. rer. pol. Liberalisierungsindex Bahn 2011 - Marktöffnung: Eisenbahnmärkte der Mitgliedstaaten der Europäischen Union, der Schweiz und Norwegens im Vergleich, 2011/04/20
[Leue03] Leuenberger, E. Bahnreform 2 vor dem Hintergrund einer Infragestellung der beschlossenen Verkehrspolitik, veröffentlicht in Die Volkswirtschaft, 2003/12
[SBB10] SBB Immobilien SBB Immobilien. Liegenschaften in bester Lage, 2010
[SBB21] Schweizerische Bundesbahnen (Hrsg.) Geschichte, 2021
[SBBa] o. A. Bahn 2000 - ein öffentliches Verkehrsnetz fürs dritte Jahrtausend
[SBBb] o. A. Quer durch die Alpen
[UVEK09] UVEK Bericht über die Verkehrsverlagerung, 2009
Glossar
Schienengüterverkehr
Unter Schienengüterverkehr (SGV) wird der Transport von Gütern mit der Eisenbahn verstanden. Diese werden in Güterzügen unter Verwendung (spezieller) Güterwagen befördert. Diese Verkehre können entweder auf gesonderten Güterverkehrsstrecken oder im Mischverkehr, auf gemeinsam durch den Güter- und Personenverkehr genutzten Strecken, realisiert werden. Leistungen des Schienengüterverkehrs werden häufig als Teil einer Logistikkette in logistische Gesamtkonzepte eingebunden.
ÖV
Der öffentliche Verkehr (ÖV) ist sowohl im Personen-, Güter- sowie Nachrichtenverkehr für jeden Nutzer in einer Volkswirtschaft öffentlich zugänglich. Dazu zählen sowohl die öffentliche Personenbeförderung, der öffentliche Gütertransport als auch die öffentlichen Telekommunikations- und Postdienste. Der ÖV wird dabei von Verkehrsunternehmen nach festgelegten Routen, Preisen und Zeiten durchgeführt. Der ÖV ist somit im Gegensatz zum Individualverkehr (IV) örtlich und zeitlich gebunden.
Vor dem Hintergrund der verkehrspolitisch geförderten Multimodalität wird der ÖV zunehmend breiter definiert, indem auch alternative Bedienformen, Taxen bis hin zu öffentlichen Fahrrädern und öffentlichen Autos als Teil eines neuen individualisierten ÖV gesehen werden.
Eisenbahnpaket Bei den Eisenbahnpaketen (eng. railway packages) handelt es sich um eine Zusammenfassung von Richtlinien und Verordnungen der Europäischen Union, die sich u. a. mit dem Zugang zum Schienengüterverkehrsnetz, der Liberalisierung des Güterverkehrs sowie mit Fahrgastrechten befassen. Bisher wurden vier Eisenbahnpakete erlassen, von denen das erste im Jahr 2001 verabschiedet wurde und das vierte im Januar 2013.
NEAT Neue Eisenbahn-Alpentransversale: Projekt zum Ausbau der Schieneninfrastruktur in der Schweiz, in dessen Rahmen u. a. der Lötschberg- und der Gotthard-Basistunnel verwirklicht werden; Ziel ist die Verlagerung des transalpinen Schwerverkehrs von der Straße auf die Schiene.
Transitverkehr Unter Transitverkehr ist vor allem Güterverkehr zu verstehen, der durch ein Land hindurchführt, das nicht Ziel der Warensendung ist.
Zustandserfassung und -bewertung
Die Zustandserfassung und -bewertung (ZEB) ist ein Verfahren zur Erfassung und Bewertung des aktuellen Zustands der Verkehrsinfrastruktur anhand festgelegter Merkmale. Sie bildet die Grundlage des Erhaltungsmanagements.
Modal Split
Modal Split wird in der Verkehrsstatistik die prozentuale Verteilung des Personen- und Güterverkehrs auf verschiedene Verkehrsmittel (Modi) genannt. Der Modal Split ist Folge des Mobilitätsverhaltens der Menschen und der wirtschaftlichen, insbesondere der verkehrlichen Entscheidungen von Unternehmen.
EVU Eisenbahnverkehrsunternehmen
Eisenbahnverkehrsunternehmen Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU) sind öffentliche Einrichtungen oder privatrechtlich organisierte Unternehmen, die Eisenbahnverkehrsleistungen erbringen. "Eisenbahnverkehrsunternehmen" stellt einen europarechtlichen Begriff dar, welcher durch nationales Recht in Form von § 2 (1) des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (AEG) konkretisiert wird.

Auszug aus dem Forschungs-Informations-System (FIS) des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur

https://www.forschungsinformationssystem.de/?296404

Gedruckt am Samstag, 20. April 2024 04:26:50