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Eisenbahnneuordnungsgesetz (EneuOG)

Erstellt am: 19.03.2010 | Stand des Wissens: 10.09.2022
Synthesebericht gehört zu:
Ansprechpartner
Karlsruher Institut für Technologie (KIT), Institut für Volkswirtschaftslehre (ECON), Prof. Dr. Kay Mitusch

In Deutschland wurde die Liberalisierung des Eisenbahnsektors mit dem am 27. Dezember 1993 verabschiedeten Gesetz zur Neuordnung des Eisenbahnwesens (Eisenbahnneuordnungsgesetz [ENeuOG]) eingeleitet. Die verfassungsrechtliche Grundlage zur Neuordnung des Eisenbahnwesens wurde durch eine am 23. Dezember 1993 in Kraft getretene Grundgesetzänderung geschaffen. Diese bildete auch die Basis für die Umwandlung der beiden Sondervermögen Deutsche Bundesbahn und Deutsche Reichsbahn in handelsrechtliche Gesellschaften. Das zum 1. Januar 1994 in Kraft getretene Eisenbahnneuordnungsgesetz umfasst neben 130 Gesetzesänderungen die folgenden fünf Artikelgesetze:
Das Bundeseisenbahnneugliederungsgesetz [BEZNG] bildet die Grundlage für die Zusammenführung der beiden nicht rechtsfähigen Sondervermögen "Deutsche Bundesbahn" und "Deutsche Reichsbahn" zu einem einheitlichen, nicht rechtsfähigen Bundeseisenbahnvermögen (BEV). Es enthält Regelungen über die Untergliederung des BEVs in einen unternehmerischen Bereich, der das Erbringen von Eisenbahnverkehrsleistungen und den Betrieb der Eisenbahninfrastruktur umfasst sowie in einen Verwaltungsbereich, der neben hoheitlichen Aufgaben zur Verwaltung des Personals, der Verbindlichkeiten des BEVs und der Verwaltung der nicht bahnnotwendigen Grundstücke dient.

Das Deutsche Bahn Gründungsgesetz [DBGrG] bildet die Grundlage für die Auslagerung des unternehmerischen Bereichs des Bundeseisenbahnvermögens und die Umwandlung in die privatrechtlich organisierte Deutschen Bahn AG. Ferner regelt das DBGrG die Übertragung der Verbindlichkeiten der ehemaligen Staatsbahnen auf das Bundeseisenbahnvermögen sowie die interne Gliederung der Deutschen Bahn AG in die Bereiche Personennahverkehr, Personenfernverkehr, Güterverkehr und Fahrweg.

Kern des Bundeseisenbahnverkehrsverwaltungsgesetzes [BEVVG] bilden Regelungen zur Errichtung des Eisenbahn-Bundesamtes (EBA) als selbstständige Bundesoberbehörde. Dem Eisenbahn-Bundesamt wurden die hoheitlichen Aufgaben aus dem Verwaltungsbereich des Bundeseisenbahnvermögens übertragen. Daneben fungiert das EBA als Aufsichts- und Genehmigungsbehörde für Eisenbahnen des Bundes sowie für Eisenbahnunternehmen mit Sitz im Ausland.

Das Regionalisierungsgesetz [RegG] bildet die Basis für die Übertragung der Zuständigkeit des Schienenpersonennahverkehrs (SPNV) vom Bund an die Länder zum 1. Januar 1996. Zur Finanzierung des SPNV erhalten die Länder sogenannte Regionalisierungsmittel aus dem Mineralölsteueraufkommen des Bundes. Diese beliefen sich im Jahr 1996 auf insgesamt 8,7 Milliarden DM und stiegen bis zum Jahr 2016 auf 8 Milliarden Euro an [BAGSPNV16].

Mit der Neufassung des Allgemeinen Eisenbahngesetzes [AEG] wurde die Ursprungsfassung vom 29. März 1951 zum 31. Dezember 1993 außer Kraft gesetzt. Das AEG enthält neben allgemeinen Begriffsbestimmungen Regelungen über den Betrieb, den Zugang und die Tarife der Eisenbahninfrastruktur, über Genehmigungen zum Erbringen von Eisenbahnverkehrsleistungen sowie über die Planfeststellung von Betriebsanlagen. Darüber hinaus beinhaltet das AEG Verordnungsermächtigungen zur Wahrung der Sicherheit und Ordnung im Eisenbahnverkehr, des Umweltschutzes sowie zur Gewährleistung des Schutzes von Leben und Gesundheit der Arbeitnehmer.
Ansprechpartner
Karlsruher Institut für Technologie (KIT), Institut für Volkswirtschaftslehre (ECON), Prof. Dr. Kay Mitusch
Zugehörige Wissenslandkarte(n)
Bahnreform (Stand des Wissens: 10.09.2022)
https://www.forschungsinformationssystem.de/?301385
Literatur
[BAGSPNV16] BSL Transportation Consultants GmbH & Co. KG Marktreport SPNV 2015/16 - Ein Lagebericht zum SPNV in Deutschland, 2016
Rechtsvorschriften
[AEG] Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG)
[BEVVG] Bundeseisenbahnverkehrsverwaltungsgesetz - BEVVG
[BEZNG] Bundeseisenbahnneugliederungsgesetz (BEZNG)
[DBGrG] Deutsche Bahn Gründungs Gesetz (DBGrG)
[ENeuOG] Gesetz zur Neuordnung des Eisenbahnwesens (Eisenbahnneuordnungsgesetz - ENeuOG)
[RegG] Regionalisierungsgesetz (RegG)
Glossar
Eisenbahn-Bundesamt Das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) ist Aufsichts- und Genehmigungsbehörde für die Eisenbahnen des Bundes und Eisenbahnunternehmen mit Sitz im Ausland für das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland. Es nimmt darüber hinaus die Landeseisenbahnaufsicht über die nichtbundeseigenen Eisenbahnen auf Weisung und Rechnung von 13 Bundesländern für diese wahr.
Allgemeines Eisenbahngesetz
Das Allgemeine Eisenbahngesetz (AEG) regelt eine Vielzahl von Einzelheiten des öffentlichen Eisenbahnverkehrs und gilt für Eisenbahnen, nicht jedoch für Magnetschwebebahnen, Straßenbahnen und die nach ihrer Bau- oder Betriebsweise ähnlichen Bahnen (zum Beispiel Bergbahnen).

Auszug aus dem Forschungs-Informations-System (FIS) des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur

https://www.forschungsinformationssystem.de/?295923

Gedruckt am Freitag, 19. April 2024 05:43:46