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Parkkonzepte der Städte - Instrumente und Probleme

Erstellt am: 23.01.2003
Autoren:   Welge, Axel
Erscheinungsjahr / -datum:   1999
Veröffentlicht in:   der städtetag
Ausgabe / Auflage:   52, Nr.2
Herausgeber:   Deutscher Städtetag
Verlag / Ort:   Verlag W. Kohlhammer
Seiten:   58-62
Zitiert als:   [Welg99]
Art der Veröffentlichung:   Beitrag in einer Zeitung / Zeitschrift / Journal / Schriftenreihe
Sprache:   deutsch
ISBN oder ISSN:   0038-9048
Sonstige Informationen:   "Flächendeckende Parkraumkonzepte werden als wichtige Grundlage für gesamtstädtische Bemühungen um mehr Lebensqualität bezeichnet. Die Steuerung des ruhenden Verkehrs erfolgt über fünf Elemente: 1) das Parkraumangebot, 2) die Parkgebühren, 3) die erlaubte Parkdauer, 4) die Bevorrechtigung bestimmter Nutzergruppen und 5) über eine konsequente Überwachung. Eine aktuelle Umfrage des Deutschen Städtetages hat zu folgenden Ergebnissen geführt. Die Parkgebühren werden fast nur noch über Parkscheinautomaten erhoben; Parkuhren gibt es kaum noch. Je nach Lage werden Gebühren in unterschiedlicher Höhe erhoben; die Zahl der Tarifzonen sollte wegen der gebotenen Übersichtlichkeit auf drei begrenzt werden. Im Hinblick auf die Bauordnungen der Länder wird dafür plädiert, die landesrechtliche Stellplatzpflicht nicht ersatzlos aufzuheben, weil dann die Städte für ein ausreichendes Angebot auf städtischen Flächen sorgen müssten. Vor dem Hintergrund des Grundsatzurteils des Bundesverwaltungsgerichts vom 28.5.1998 wird die Problematik der Anwohnerparkzonen diskutiert; der neu zu fassende Anwohnerbegriff und die Ausdehnung der Zonen werden erörtert. Als Ergebnis wird festgehalten, dass die Attraktivitätssteigerung der Innenstädte eine konsequente Parkraumbewirtschaftung voraussetzt, die auch dazu beiträgt, durch eine Verteuerung des Autofahrens die Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs zu fördern. Auf keinen Fall sollte auf Parkgebühren verzichtet werden, weil dann die Berufspendler einen Großteil der öffentlichen Parkflächen blockieren würden." (Kurzinhalt nach FGSV, Dokumentation Straße)

Glossar

  • Öffentlicher Personennahverkehr
    Der öffentliche Personennahverkehr ist juristisch im Personenbeförderungsgesetz (PBefG) definiert. Laut Paragraf 8, Absatz 1 und 2 umfasst der ÖPNV "die allgemein zugängliche Beförderung von Personen mit Straßenbahnen, Obussen und Kraftfahrzeugen im Linienverkehr, die überwiegend dazu bestimmt sind, die Verkehrsnachfrage im Stadt-, Vorort- oder Regionalverkehr zu befriedigen". Taxen oder Mietwagen können dieses Angebot ersetzten, ergänzen oder verdichten.
    Der Begriff ÖPNV bezieht sich in der Regel auf Strecken mit einer gesamten Reiseweite von weniger als 50 Kilometern oder einer gesamten Reisezeit von weniger als einer Stunde. Das in einer Stadt oder Region erforderliche Nahverkehrsangebot und dessen Eignung hinsichtlich Nachhaltigkeit und Klimaschutz wird in einem Nahverkehrsplan definiert und festgehalten.
 

Auszug aus dem Forschungs-Informations-System (FIS) des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur

https://www.forschungsinformationssystem.de/?29585

Gedruckt am Donnerstag, 28. März 2024 18:52:20