Forschungsinformationssystem des BMVI

zurück Zur Startseite FIS

Besitzstandswahrung

Änderungsdatum: 18.01.2010
Besitzstandswahrung (auch als Schlechterstellungsverbot bezeichnet) findet verwendung im Arbeits- und Verwaltungsrechts. Geänderte Rechtsvorschriften dürfen in der Regel nicht dazu führen, dass eine Person durch eine Neuregelung schlechter gestellt wird als zuvor.

Auszug aus dem Forschungs-Informations-System (FIS) des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur

https://www.forschungsinformationssystem.de/?285588

Gedruckt am Freitag, 29. März 2024 00:34:53