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Barrierefreier ÖPNV in Deutschland - "Rechtlicher Rahmen, technische Standards und Empfehlungen"

Erstellt am: 10.01.2003
Autoren:   Studiengesellschaft für unterirdische Verkehrsanlagen e.V.
Erscheinungsjahr / -datum:   2002
Ausgabe / Auflage:   1. Auflage
Herausgeber:   Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Verband Deutscher Verkehrsunternehmen
Verlag / Ort:   Berlin/Köln
Zitiert als:   [STUVA02]
Art der Veröffentlichung:   Projektbericht
Sprache:   deutsch
Sonstige Informationen:  
Bei dieser Literatur handelt es sich um ein Kapitel der Veröffentlichung "Barrierefreier ÖPNV in Deutschland", die in der "Blauen Reihe" des VDV erscheinen wird.

Glossar

  • Öffentlicher Personennahverkehr
    Der öffentliche Personennahverkehr ist juristisch im Personenbeförderungsgesetz (PBefG) definiert. Laut Paragraf 8, Absatz 1 und 2 umfasst der ÖPNV "die allgemein zugängliche Beförderung von Personen mit Straßenbahnen, Obussen und Kraftfahrzeugen im Linienverkehr, die überwiegend dazu bestimmt sind, die Verkehrsnachfrage im Stadt-, Vorort- oder Regionalverkehr zu befriedigen". Taxen oder Mietwagen können dieses Angebot ersetzten, ergänzen oder verdichten.
    Der Begriff ÖPNV bezieht sich in der Regel auf Strecken mit einer gesamten Reiseweite von weniger als 50 Kilometern oder einer gesamten Reisezeit von weniger als einer Stunde. Das in einer Stadt oder Region erforderliche Nahverkehrsangebot und dessen Eignung hinsichtlich Nachhaltigkeit und Klimaschutz wird in einem Nahverkehrsplan definiert und festgehalten.
Ansprechpartner
Studiengesellschaft für unterirdische Verkehrsanlagen e.V.

Auszug aus dem Forschungs-Informations-System (FIS) des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur

https://www.forschungsinformationssystem.de/?26885

Gedruckt am Donnerstag, 25. April 2024 12:34:30