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Fahrpersonale als Beteiligte beim Einführen größerer Fahrzeuge im ÖPNV

Erstellt am: 10.06.2008 | Stand des Wissens: 06.12.2022
Synthesebericht gehört zu:
Ansprechpartner
TU Dresden, Professur für Bahnverkehr, öffentlicher Stadt- und Regionalverkehr, Prof. Dr.-Ing. R. König

Für einen zuverlässigen Betrieb größerer Fahrzeuge im ÖPNV ist die Akzeptanz von Seiten des Fahrpersonals wesentlich. Diese vermögen ein frühzeitiges Einbeziehen, sinnvolle technische Unterstützungen und Schulungen erheblich zu fördern.

Bei den längeren Fahrzeugen, unabhängig ob Bus oder Straßenbahn, lässt sich häufig der Heckbereich vom Fahrerarbeitsplatz aus über herkömmliche Spiegel nicht immer einsehen. Dafür ist der Einsatz von Kameras sinnvoll, um den Überblick zu verbessern. Differenziert wird zwischen einem Videosystem im Innenraum, das vor allem der Beobachtung des Fahrgastraumes dient, und einem Außensystem, mit dem der Ein- und Ausstiegsvorgang an Haltestellen beobachtet werden kann.
Für die Echtzeitdarstellung beim Fahrer werden neben den Kameras Monitore im Führerstand benötigt. Automatisch sollte geregelt werden, dass der Monitor während der Fahrt dunkel ist, damit der Fahrer nicht abgelenkt wird. Beim Erreichen einer Haltestelle sollte die Einschaltung automatisch vonstatten laufen. In Ländern wie zum Beispiel Italien, Frankreich oder Spanien wird ein solches System schon seit Längerem eingesetzt

Auch in Deutschland erhalten die Fahrer zur Beobachtung durch Monitore Unterstützung. Eine Befragung von Fahrern der Doppelgelenkbusse im regelmäßigen Linienbetrieb in Aachen hat ergeben, dass 96,6 % der Befragten das in den Bussen installierte Kamera-Monitor-System regelmäßig, gelegentlich oder zumindest in Ausnahmefällen nutzen. 86,7 % bezeichnen das System als Arbeitserleichterung.

Eine von der Blinkerbetätigung abhängige Monitorschaltung hat sich dabei bewährt. Beim Blinken nach rechts sollte die linke Außenkamera, beim Blinken nach links sollte die rechte Außenkamera auf den Monitor aufgeschaltet werden. Bei geöffneten Türen kann über die Außen- oder die zusätzlich zur Sicherheit der Fahrgäste und zur Reduktion von Vandalismusschäden installierten Innenkameras der Fahrgastwechsel an der hintersten Tür beobachtet werden. Bei Bedarf kann über Knopfdruck jederzeit auf die Außenkameras umgeschaltet werden.

Die Kosten für ein Kamera-Monitor-System als Manövrierhilfe sind nicht genau zu beziffern. Zumeist wird ein solches System mit einer Innenraumüberwachung gekoppelt sein. Abhängig von der Anzahl der Kameras und eventuellen Speichermedien ist mit Kosten in Höhe von 1.000 bis 5.000 EUR pro Fahrzeug zu rechnen. Der Mehraufwand ist damit im Vergleich zu den Gesamtkosten eines Doppelgelenkbusses gering. [Krich06]

Die Schulungen sollten neben einem Fahrtraining mit Kennen lernen des Lenkverhaltens und der Fahreigenschaften den Umgang mit technischen Einrichtungen, wie dem Kamera-Monitor-System enthalten. Eine Befragung von Fahrern der Doppelgelenkbusse im regelmäßigen Linienbetrieb in Aachen hat ergeben, dass alle Befragten die Fahrerschulung sowie die Informationen über das Fahrzeug für ausreichend erachten. [Deut07; Krich06]
Ansprechpartner
TU Dresden, Professur für Bahnverkehr, öffentlicher Stadt- und Regionalverkehr, Prof. Dr.-Ing. R. König
Zugehörige Wissenslandkarte(n)
Größere Fahrzeuge im ÖPNV (Stand des Wissens: 22.06.2023)
https://www.forschungsinformationssystem.de/?266847
Literatur
[Deut07] Deutsch, Volker, Obering. Dr.-Ing., Hüttebräucker, Udo Mini-Buszug in Leichlingen - Erfahrungen und eine erste Bilanz, veröffentlicht in Der Nahverkehr, Ausgabe/Auflage 12/2007, 2007
[Krich06] Krichel, Peter, Dipl.-Ing. Evaluierung eines Kamera-Monitor-Systems am Beispiel eines Doppelgelenkbusses im Linienbusverkehr der ASEAG, 2006/03
Glossar
Öffentlicher Personennahverkehr
Der öffentliche Personennahverkehr ist juristisch im Personenbeförderungsgesetz (PBefG) definiert. Laut Paragraf 8, Absatz 1 und 2 umfasst der ÖPNV "die allgemein zugängliche Beförderung von Personen mit Straßenbahnen, Obussen und Kraftfahrzeugen im Linienverkehr, die überwiegend dazu bestimmt sind, die Verkehrsnachfrage im Stadt-, Vorort- oder Regionalverkehr zu befriedigen". Taxen oder Mietwagen können dieses Angebot ersetzten, ergänzen oder verdichten.
Der Begriff ÖPNV bezieht sich in der Regel auf Strecken mit einer gesamten Reiseweite von weniger als 50 Kilometern oder einer gesamten Reisezeit von weniger als einer Stunde. Das in einer Stadt oder Region erforderliche Nahverkehrsangebot und dessen Eignung hinsichtlich Nachhaltigkeit und Klimaschutz wird in einem Nahverkehrsplan definiert und festgehalten.

Auszug aus dem Forschungs-Informations-System (FIS) des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur

https://www.forschungsinformationssystem.de/?266696

Gedruckt am Freitag, 29. März 2024 09:09:31