Forschungsinformationssystem des BMVI

zurück Zur Startseite FIS

Auswirkungen größerer Fahrzeuge im ÖPNV auf die Fahrgastwechselzeiten

Erstellt am: 10.06.2008 | Stand des Wissens: 06.12.2022
Synthesebericht gehört zu:
Ansprechpartner
TU Dresden, Professur für Bahnverkehr, öffentlicher Stadt- und Regionalverkehr, Prof. Dr.-Ing. R. König

Die Fahrgastwechselzeit, bei der die Fahrgäste an einer Haltestelle ein- und aussteigen können, wurde während des Testbetriebes von Doppelgelenkbussen in Aachen untersucht. Dabei konnten keine zeitlichen Unterschiede zu den Einfachgelenkbussen festgestellt werden. An den meisten Haltestellen wurden mit den längeren Fahrzeugen sogar kürzere Fahrgastwechselzeiten beobachtet. 
Die Messergebnisse sind in Abb. 1 dargestellt [Paetz04]. Auch im regelmäßigen Betrieb seit 2005 wurde von den Fahrern festgestellt, dass der Fahrgastwechsel zügig vonstatten geht [Krich06].
Abb. 1: Vergleich von Fahrgastwechselzeiten Doppelgelenkbus zu Standardgelenkbus in Aachen (Grafik zum Vergrößern bitte anklicken) [Paetz04]

Im Gegensatz zu Standardgelenkbussen ist bei den Doppelgelenkbussen in der Aachener Ausführung der Einstieg für Rollstuhlfahrer mit Klapprampe an der dritten Tür im mittleren Wagenteil (vgl. Abb. 2), Abstellflächen für Kinderwagen gibt es vor allem im mittleren und hinteren Wagenteil. Eine Befragung von Fahrern der Doppelgelenkbusse im regelmäßigen Linienbetrieb in Aachen hat ergeben, dass zwar die meisten Fahrgäste mit Kinderwagen und Rollstuhl erkennen, dass sie an den hinteren Türen einsteigen sollen, aber nicht alle. Mit der Umstellung aller Kurse auf Doppelgelenkbusse dürfte sich dieses Problem jedoch erübrigen. 62,5 % der befragten Fahrer gaben an, dass sie es nicht immer bemerken, wenn Rollstuhlfahrer oder Fahrgäste mit Kinderwagen an der dritten Tür aussteigen möchten. Es gab bei der Befragung jedoch keine Hinweise darauf, dass sich durch den Einsatz der Doppelgelenkbusse die Haltestellenaufenthaltszeiten verlängern [Krich06]. Sofern die Rampe nicht durch die Fahrgäste selbst betätigt werden kann, was in Aachen gestattet ist, verlängert sich die Haltestellenaufenthaltszeit stärker als beim Standardgelenkbus, da der Weg vom Fahrerarbeitsplatz bis zur dritten Tür länger ist als der bis zur zweiten Tür.
Klapprampe.jpgAbb. 2:Einstieg für Rollstuhlfahrer an der dritten Tür in Aachen
Mit Informationen, wie z.B. Piktogrammen, für die wartenden Fahrgäste kann der Halteplatz der Fahrzeuge markiert werden. Durch diese Maßnahme können sich die Reisenden schon vor der Ankunft der Verkehrsmittel an der richtigen Position aufhalten, wodurch sich die Fahrgastwechselzeit reduzieren lässt.
Ansprechpartner
TU Dresden, Professur für Bahnverkehr, öffentlicher Stadt- und Regionalverkehr, Prof. Dr.-Ing. R. König
Zugehörige Wissenslandkarte(n)
Größere Fahrzeuge im ÖPNV (Stand des Wissens: 22.06.2023)
https://www.forschungsinformationssystem.de/?266847
Literatur
[Krich06] Krichel, Peter, Dipl.-Ing. Evaluierung eines Kamera-Monitor-Systems am Beispiel eines Doppelgelenkbusses im Linienbusverkehr der ASEAG, 2006/03
[Paetz04] Paetz, Hermann, Dipl.-Ing., Lutterbach, Sander, Dipl.-Ing. Einsatz von Doppelgelenkbussen bei der Aseag in Aachen - Szenarien zum künftigen Einsatz des AGG300 von Van Hool, veröffentlicht in Der Nahverkehr, Ausgabe/Auflage 5/2004, 2004
Glossar
Öffentlicher Personennahverkehr
Der öffentliche Personennahverkehr ist juristisch im Personenbeförderungsgesetz (PBefG) definiert. Laut Paragraf 8, Absatz 1 und 2 umfasst der ÖPNV "die allgemein zugängliche Beförderung von Personen mit Straßenbahnen, Obussen und Kraftfahrzeugen im Linienverkehr, die überwiegend dazu bestimmt sind, die Verkehrsnachfrage im Stadt-, Vorort- oder Regionalverkehr zu befriedigen". Taxen oder Mietwagen können dieses Angebot ersetzten, ergänzen oder verdichten.
Der Begriff ÖPNV bezieht sich in der Regel auf Strecken mit einer gesamten Reiseweite von weniger als 50 Kilometern oder einer gesamten Reisezeit von weniger als einer Stunde. Das in einer Stadt oder Region erforderliche Nahverkehrsangebot und dessen Eignung hinsichtlich Nachhaltigkeit und Klimaschutz wird in einem Nahverkehrsplan definiert und festgehalten.

Auszug aus dem Forschungs-Informations-System (FIS) des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur

https://www.forschungsinformationssystem.de/?266640

Gedruckt am Samstag, 20. April 2024 13:46:30