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Infrastruktur als Qualitätsindikator im Luftverkehr

Erstellt am: 23.02.2008 | Stand des Wissens: 29.11.2018
Synthesebericht gehört zu:
Ansprechpartner
TU Dresden, Professur für Integrierte Verkehrsplanung und Straßenverkehrstechnik, Prof. Dr.-Ing. Regine Gerike

Die Luftverkehrsinfrastruktur als Qualitätsindikator macht auf Ziel- und Problembereiche aufmerksam, die Orientierung, Zugänglichkeit, Komfort, Umsteige- und Reisezeiten, Angebot sowie die Zufriedenheit aus Kundensicht betreffen. Aus Sicht der Dienstleister, Fluggesellschaften mit eingeschlossen, betrifft das unter anderem die Flughafenkapazität, die technische Ausstattung, die Flugplanung und -durchführung sowie die Pünktlichkeit und Zuverlässigkeit.

Zur Gewährleistung eines sicheren und wirtschaftlichen Flugverkehrsbetrieb und der Schaffung und Unterhaltung einer technisch einwandfreien Luftverkehrsinfrastruktur hat die Internationale Zivilluftfahrtorganisation ICAO im Rahmen des Chicagoer Abkommens zu verschiedenen Sachgebieten Stellung genommen und einheitliche Richtlinien festgelegt. Diese sind in Form von 19 Anhängen (Annexe) veröffentlicht und dienen den Mitgliedsstaaten als Basis für die nationale Luftverkehrsgesetzgebung [Mens13a, S. 159-162]. Die Gesetze und Verordnungen auf nationaler Ebene sind das Luftverkehrsgesetz und Rechtsverordnungen zum Luftverkehrsgesetz (LuftVG) wie die Luftverkehrs-Ordnung, die Luftverkehrszulassungs-Ordnung, die Betriebsordnung für Luftfahrtgerät, die Verordnung über Luftfahrtpersonal und die Verordnung zur Prüfung von Luftfahrtgerät. Zudem ist die  Flughafenbenutzungsordnung und die europäische Norm EN 13816 für den Dienstleistungsbereich im öffentlichen Personenverkehr [Maur06, S. 150-155] bindend.

Die Luftverkehrsinfrastruktur umfasst die Betriebsflächen eines Flughafens, die entsprechenden Anlagen, das Personal sowie immaterielle Elemente wie Luftraumstruktur, Gesetze, Richtlinien, Instrumente von Fluggesellschaften und Flughäfen. Indikatoren für eine gut ausgebaute und funktionierende Infrastruktur im Luftverkehr sind der Durchsatz an Flugzeugbewegungen auf der Luftseite und der Durchsatz von Passagieren bei der Abfertigung auf der Bodenseite. Dazu zählen auch die Abfertigung von Gepäckstücke auf entsprechenden Förderanlagen sowie die ÖPNV-Anbindung und der Anschluss an den Fernverkehr (ICE). Ein reibungsloser Ablauf, keine beziehungsweise wenige Zwischenfälle bei den Infrastrukturelementen und eine hohe Kundenzufriedenheit sind Merkmale für ein gutes Qualitätsmanagement des Flughafenbetreibers [Maur06].

Eine hohe Kundenzufriedenheit kann durch folgende Infrastrukturmerkmale erreicht werden:
  • die Orientierung innerhalb des Terminals wird durch leicht nachvollziehbare Passagier-Leitsysteme gewährleistet,
  • kurze Wege innerhalb des Terminals,
  • schnelles und komfortables Boarding und Deboarding,
  • Einkaufsmöglichkeiten,
  • das Service- und Unterhaltungsangebot zur Überbrückung von Warte- und Umsteigezeiten.
Ansprechpartner
TU Dresden, Professur für Integrierte Verkehrsplanung und Straßenverkehrstechnik, Prof. Dr.-Ing. Regine Gerike
Zugehörige Wissenslandkarte(n)
Merkmale des Luftverkehrs (Stand des Wissens: 27.02.2019)
https://www.forschungsinformationssystem.de/?249783
Literatur
[Maur06] Peter Maurer Luftverkehrsmanagement 2006, Ausgabe/Auflage 4., überarbeitete und erweiterte Auflage, R. Oldenbourg Verlag München Wien, 2006
[Mens13a] Mensen, Heinrich Planung, Anlage und Betrieb von Flugplätzen, Ausgabe/Auflage 2. Auflage, Springer-Verlag Berlin Heidelberg, 2013/03, ISBN/ISSN 978-3-642-25861-9
Glossar
Öffentlicher Personennahverkehr
Der öffentliche Personennahverkehr ist juristisch im Personenbeförderungsgesetz (PBefG) definiert. Laut Paragraf 8, Absatz 1 und 2 umfasst der ÖPNV "die allgemein zugängliche Beförderung von Personen mit Straßenbahnen, Obussen und Kraftfahrzeugen im Linienverkehr, die überwiegend dazu bestimmt sind, die Verkehrsnachfrage im Stadt-, Vorort- oder Regionalverkehr zu befriedigen". Taxen oder Mietwagen können dieses Angebot ersetzten, ergänzen oder verdichten.
Der Begriff ÖPNV bezieht sich in der Regel auf Strecken mit einer gesamten Reiseweite von weniger als 50 Kilometern oder einer gesamten Reisezeit von weniger als einer Stunde. Das in einer Stadt oder Region erforderliche Nahverkehrsangebot und dessen Eignung hinsichtlich Nachhaltigkeit und Klimaschutz wird in einem Nahverkehrsplan definiert und festgehalten.
Flughafenkapazität Dieser Begriff bezeichnet die maximale Zahl von Ereignissen auf einem Flughafen, die sicher und mit zumutbarer Beanspruchung des Personals erreicht werden kann. Diese Ereignisse können Starts, Landungen, Flugzeugbewegungen, abgefertigte Passagiere oder ggf. die Anzahl verfügbarer Standplätze für Flugzeuge auf dem Flughafen umfassen, dessen geringster Wert für die Flughafenkapazität ausschlaggebend ist.
ICAO
Die International Civil Aviation Organization (ICAO) ist die Internationale Zivilluftfahrtorganisation zur Vereinheitlichung und Regelung der Zivilluftfahrt durch Veröffentlichungen von Richtlinien und Empfehlungen.

Auszug aus dem Forschungs-Informations-System (FIS) des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur

https://www.forschungsinformationssystem.de/?253120

Gedruckt am Donnerstag, 28. März 2024 16:53:26