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Politik gegen die eigene Bevölkerung - Monstertrucks auf dem Vormarsch: Thüringen lässt Riesen-Lkw zu

Erstellt am: 18.02.2008
Autoren:   Herbst, Maren (Pressesprecherin Allianz pro Schiene)
Erscheinungsjahr / -datum:   2008/01/28
Ausgabe / Auflage:   Pressemitteilung 4/2008
Herausgeber:   Allianz pro Schiene e.V.
Zitiert als:   [Herb08]
Art der Veröffentlichung:   Presseinformation
Sprache:   deutsch

Glossar

  • LkwLastkraftwagen (Lkw) sind Kraftfahrzeuge, die laut Richtlinie 1997/27/EG überwiegend oder sogar ausschließlich für die Beförderung von Gütern und Waren bestimmt sind. Oftmals handelt es sich dabei um Fahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse zwischen 3,5 und 12 Tonnen. In Einzelfällen kann die zulässige Gesamtmasse diese Werte jedoch auch unter- beziehungsweise überschreiten, sofern das Kriterium der Güterbeförderung gegeben ist. Lastkraftwagen können auch einen Anhänger ziehen.
 

Auszug aus dem Forschungs-Informations-System (FIS) des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur

https://www.forschungsinformationssystem.de/?252053

Gedruckt am Donnerstag, 25. April 2024 01:33:04