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aufdemland.mobil - Verkehrsmittelübergreifende Bündelung lokalbezogener Projekte in der Fläche für die Mobilität ohne eigenes Auto

Erstellt am: 17.12.2002 | Stand des Wissens: 25.08.2010
Kurzname:   aufdemland.mobil
Auftraggeber / Förderer:   Bundesministerium für Bildung und Forschung
Auftragnehmer:   Keine Auftragsforschung / Das BMBF fungiert somit nur als Projektförderer
Projektpartner:   Landkreis Grafschaft Bentheim
Telehaus Nordhorn GmbH
Minden-Herforder Verkehrsgesellschaft mbH (mhv)
MHS - Minden-Herforder Verkehrs-Service GmbH
VVOWL - Zweckverband Verkehrsverbund Ostwestfalen-Lippe
Planungsbüro VIA eG, Köln
FORUM GmbH Oldenburg
et al.
Laufzeit:   2001/04/01 bis 2006/06/30
Projektstand:   abgeschlossen
Webseite:   http://www.tuvpt.de/index.php?id=181
Raumbezug:   Bundesrepublik Deutschland
Veröffentlichung:   [BMBF04b] Personennahverkehr für die Region - Innovationen für nachhaltige Mobilität
[Knoch06] Vorhaben aufdemland.mobil - Verkehrsmittelübergreifende Bündelung lokalbezogener Projekte in der Fläche für die Mobilität ohne eigenes Auto
In zwei Modellregionen, im Landkreis Grafschaft Bentheim in Niedersachsen sowie im Gebiet der Minden-Herforder Verkehrsgesellschaft in Ostwestfalen, wirken im Rahmen des Verbundvorhabens aufdemland.mobil mehrere lokalbezogene Projekte zusammen.

Gemeinsames Ziel der regionalen Umsetzungspartner und der Forschungspartner ist es, neue konzeptionelle Ansätze für die Mobilität ohne eigenes Auto in der Fläche zu entwickeln und neue Kooperationsformen zu erproben. Die Projekte des Verbundvorhabens beziehen sich auf fünf Themenschwerpunkte:

  • Entwicklung eines differenzierten ÖPNV-Angebots zur Daseinsvorsorge unter Einbeziehung gemeinschaftlicher Mobilitätsangebote
  • Einsatzfelder der Informationsplattformen für Mobilitätsangebote, z.B. an Haltestellen, als dezentrale Mobilitätsberatung und als verkehrsträgerübergreifendes Internetportal
  • Aufbau von Mobilagenturen vor Ort, z.B. an Bahnhöfen und als Ortsagenturen
  • Potenziale für einen öffentlichen Güternahverkehr in Verbindung mit eCommerce und Bringediensten
  • Verknüpfung des ÖPNV mit dem Individualverkehr (Carsharing in der Fläche, Fahrradverkehr).
Ansprechpartner
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Literatur
[BMBF04b] Burmeister, Jürgen, Littmann, Reinhard, Schüller, Ulrich, Thomae, Tobias Personennahverkehr für die Region - Innovationen für nachhaltige Mobilität, Bonn, Berlin, 2004
[Knoch06] Knoch, Carsten, Thiemann-Linden, Jörg, et al. Vorhaben aufdemland.mobil - Verkehrsmittelübergreifende Bündelung lokalbezogener Projekte in der Fläche für die Mobilität ohne eigenes Auto, Köln, 2006/09
Glossar
Carsharing
Der Begriff CarSharing stammt aus dem Englischen (car= Auto, to share= teilen) und kann sinngemäß mit der Bedeutung "Auto teilen" übersetzt werden. Er beschreibt die organisierte, gemeinschaftliche Nutzung von Kraftfahrzeugen, die meist von Unternehmen gegen Gebühr bereitgestellt werden.
Durch einen Rahmenvertrag oder eine Vereinsmitgliedschaft erhalten Kunden flexiblen Zugriff auf alle Kfz eines Anbieters. Die Fahrzeuge können über eine Webseite oder über eine Smartphone-App gebucht werden. Geöffnet werden sie in der Regel mit Hilfe von Chipkarten oder durch einen über die Smartphone-App vermittelten Zugangscode .
Bei dem System des stationsbasierten CarSharing stehen die Fahrzeuge auf reservierten Stellplätzen und werden nach der Nutzung auch wieder dorthin zurückgebracht. Ein anderes Modell ist das free-floating CarSharing. Hier stehen die Fahrzeuge in einem definierten Operationsgebiert verteilt. Sie können per Smartphone geortet werden und nach der Nutzung auf einem beliebigen Stellplatz innerhalb des Operationsgebiets zurückgegeben werden.
Öffentlicher Personennahverkehr
Der öffentliche Personennahverkehr ist juristisch im Personenbeförderungsgesetz (PBefG) definiert. Laut Paragraf 8, Absatz 1 und 2 umfasst der ÖPNV "die allgemein zugängliche Beförderung von Personen mit Straßenbahnen, Obussen und Kraftfahrzeugen im Linienverkehr, die überwiegend dazu bestimmt sind, die Verkehrsnachfrage im Stadt-, Vorort- oder Regionalverkehr zu befriedigen". Taxen oder Mietwagen können dieses Angebot ersetzten, ergänzen oder verdichten.
Der Begriff ÖPNV bezieht sich in der Regel auf Strecken mit einer gesamten Reiseweite von weniger als 50 Kilometern oder einer gesamten Reisezeit von weniger als einer Stunde. Das in einer Stadt oder Region erforderliche Nahverkehrsangebot und dessen Eignung hinsichtlich Nachhaltigkeit und Klimaschutz wird in einem Nahverkehrsplan definiert und festgehalten.

Auszug aus dem Forschungs-Informations-System (FIS) des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur

https://www.forschungsinformationssystem.de/?24330

Gedruckt am Donnerstag, 28. März 2024 10:32:04